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Schlafsaal in Hadamar - sicherlich dem Schlafsaal
in Tiegenhof ähnlich ...
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Für die Tötungsmethode in diesen Anstalten hat Prof. Dr. Hermann Paul Nitsche, der bereits bei der Aktion T4 als Obergutachter
fungiert, schon 1940 das sogenannte „Luminal-Schema“ entwickelt. Eine leichte Überdosierung dieses Schlafmittels Luminal bei
gleichzeitigem Nahrungsentzug soll die Verlegungspatienten unauffällig - aber sicher - töten:
Das geschieht dadurch, dass einmal oder mehrfach den Kranken gewöhnlich zweimal 0,3 Gramm täglich Luminal,
eine an sich zulässige, bei schwachem Zustand jedoch für manchen Kranken zu hohe Dosis – manchmal auch dreimal 0,3 Gramm Luminal oder auch andere Barbiturate verabreicht werden, entweder unter das
karge Essen (Wasser-/Kohlsuppe - ohne Fett) gemischt, in einem Glas aufgelöst (als sogenannte "Gelbe Suppe") oder als „Anti-Typhusmittel“ gespritzt.
In Verbindung mit einer dann einsetzenden
systematischen Unterernährung durch fettlose Kost führt dies in der Regel in ca. 2 Wochen - je nach körperlichem Zustand - zum Tod.
Der Tod tritt dann nach einer dadurch
ausgelösten langsam schleichenden Vergiftungs-Reaktion bei fast völliger Ausschaltung des körpereigenen Abwehrsystems als "natürliche" akute Lungenentzündung oder Bronchitis - oder eben
tatsächlich - wie amtlich beurkundet bei Erna Kronshage - als "vollständige Erschöpfung des Körpers" ein - ohne weitere äußerliche Gewaltanwendungsspuren - und ist späterhin - als
vorsätzlicher Mord - kaum erkennbar ...
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Prof. Dr. Hermann Paul
Nitsche, * 25.11.1876
Colditz/Leipzig - + Hinrichtung
25.03.1948
Dresden –
"Erfinder" des tödlichen "Luminal-
Schemas" – vom
"Reform-Psychiater"
zum radikalen Massenmörder mitiert ... –
die Art & Weise derTötungsmethode
von Erna Kronshage ist sicherlich
seiner "todsicheren" Theoriearbeit abgeleitet ...
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Nitsche empfiehlt seine an zunächst 60 Versuchs-Patienten
in der Anstalt Leipzig-Dösen erprobte Mord-Methode als "todsicher" bei einer Besprechung mit ausgewählten "praktischen Psychiatern" am 17. August 1943. In deren
Verlauf gibt er (nach Einstellung der ersten "Euthanasie"-Welle durch A. Hitler im August 1941) nun "endlich" wieder eine neue mündlich
erteilte "allgemeine Tötungsermächtigung" von Prof. Dr. Karl Brandt an die zuständigen "Praktiker" weiter, wahrscheinlich nach Absprache mit dem "Führer" - allerdings hütete man sich diesmal,
diese erneute "Ermächtigung" irgendwie schriftlich zu fixieren und zu paraphieren..
An o.g. Besprechung nimmt Dr. Victor Ratka (Tiegenhof) als einer der
"praktischen Psychiater" wie bei allen ähnlichen Unterredungen der ehemaligen T4-Akteure zuvor und danach aktiv teil und erhält hier die neuen maßgeblichen Direktiven für
seine Tötungsanstalt - wenigstens werden ihm kurz danach die entsprechenden tödlichen Gifte zugestellt.
Diese entsprechenden Medikamente wurden vom Kriminaltechnischen Institut (KTI) des Reichskriminalpolizeiamtes
über die zentrale T4-Organisation an die einzelnen Anstalten geliefert. Zuständig war dort der Chemiker Albert Widmann. Nach dortigen Unterlagen gingen entsprechende Lieferungen von
Medikamentengiften in ungewöhnlichen Mengen auch an die Gauheilanstalt Tiegenhof/Gnesen.
In den nun folgenden 18 Monaten führen etwa 30 Anstaltsärzte, zum Teil von Nitsche und der
T4-Zentrale dazu aufgefordert oder von Lokalbehörden dazu ermutigt, die Tötungen behinderter Patienten durch. Manchmal geschieht dies auch auf eigene Initiative, ohne weitere Genehmigungen oder
Weisungen von oben.
(Quelle: Ulf Schmidt, Hitler Arzt Karl Brandt, 2009, S. 373/374).

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T4-Gutachter – hierzu war Dr. Ratka, Direktor der Gauheilanstalt Tiegenhof (Dziekanka-Giezno-PL) ab 1941 abgestellt und auch kurzzeitig nach Berlin abgezogen. Die
T4-Gutachter haben zentral bei der ersten Euthanasie-Aktion, der über 70.000 Menschen zum Opfer fielen, anhand von Fragebogen, die an alle Anstalten im "Reich" verschickt worden waren, Selektion
betrieben, in dem sie die Namen je nach "Aktenlage" ankreuzten (+ = töten) oder mit einem Minuszeichen versahen (arbeitsfähig = verwendbar) - Fotos: Liste: Name DR. RATKA
unterstrichen... - Gruppenbild -
von links nach rechts: Fahrer Erich Bauer, T4-Gutachter Dr. Lonauer, DR. RATKA (DIREKTOR DER ANSTALT
TIEGENHOF), Dr. Mennecke, PROF. DR. NITSCHE, Dr. Wischer - Quelle: Ernst Klee, "Euthanasie" im NS-Staat, 1985, S. 226
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- Das Ableben der Patienten erfolgte in separaten “Sterbezimmern”, die mit zwei bis sechs Betten ausgestattet waren.
Vgl. Schwanke, Enno: Die Landesheil- und Pflegeanstalt Tiegenhof. Die nationalsozialistische Euthanasie in Polen während des Zweiten Weltkrieges. Frankfurt am
Main 2015, S. 113.
Über diese Krankenmorde gab ein ehemaliger polnischer Pfleger in einer Vernehmung nach dem Krieg Auskunft: „Auf die Frage, ob mir Fälle bekannt
seien über Tötung von Kranken durch Verabreichung übermäßiger Mengen von Schlafmitteln, erkläre ich: Derartige Fälle kamen sehr häufig vor und über dieses Thema unterhielten sich die polnischen
Pfleger. Ich selbst habe während meines Nachtdienstes auf Abteilung II sehr viele Fälle des Ablebens von Patienten gesehen, die absolut nicht den Anschein eines bevorstehenden Ablebens erweckten. In
der Abteilung, in der ich Dienst machte, gab es bis zu 6 (sechs) Todesfälle täglich. Einmal rief ich Jobst [ein deutscher Oberpfleger, d. Verf.] des Nachts zu einem unruhigen Kranken. Jobst kam zur
Abteilung, entnahm der Seitentasche seines Mantels eine gefüllte Injektionsspritze und gab – indem er die Spritze in der ganzen Hand derartig hielt, damit ich diese nicht sehen sollte – dem Kranken
eine Injektion, welcher nach kurzer Zeit verstarb. Ich habe des öfteren gesehen, daß die deutschen Pfleger … den unruhigen Kranken ein mir nicht bekanntes Mittel verabreichten in Form einer Lösung im
Glas. Diese Lösung hatte eine gelbe Färbung, deshalb sagten diese Pfleger, sie verabreichten den Kranken „die gelbe Suppe“. Nach Erhalt dieses Mittels verstarben die Kranken. Während meines
Nachtdienstes bemühte ich mich festzustellen, was das für ein Mittel sei, es gelang mir jedoch nicht die Schubladen in den Zimmern der Abteilungsältesten zu öffnen. (…) Ich kenne Chloralhydrat als
Schlafmittel. Vor dem Kriege gaben wir den Kranken diese Lösung in sehr kleinen Dosierungen, indem wir die Tropfen in einen Teelöffel auszählten. Während des Krieges verabreichten die deutschen
Pfleger den Kranken dieses Mittel glasweise. Ich bin davon überzeugt, daß eine Überdosierung dieses Schlafmittels zahlreiche Todesfälle nach sich zog und ich selbst war Zeuge
dessen.“
In einem konkreten Fall gab der Pfleger an: „Eines Tages übergab mir Hoppe [ein deutscher Pfleger, d. Verf.] als ich den Nachtdienst in
Abteilung IV übernahm, einen aus dem Gefängnis in Sieradz eingelieferten Patienten, der im Separatzimmer lag, wobei er mir sagte, der Patient sei behandelt worden, er hätte eine ansteckende Krankheit
und deshalb hätte ich mich ihm nicht zu nähern. Ich ging jedoch in das Separatzimmer hinein. Der Kranke war ein kräftiger Mann, er hatte Schaum auf den Lippen, er atmete schwer, der Pulsschlag war
kaum festzustellen. Gegen Morgen war der Kranke verstorben. Wie ich annehme, infolge einer Injektion.“
Gutachten von Prof. Dr. Josef Radzick - Staatsarchiv Hamburg (im folgenden: SAHH), 741-4 Fotoarchiv, Film A81/39 D: Aussage Wojciech Ches vom
23.05.1972.
Aber nicht nur durch Medikamentenvergabe wurde getötet, sondern auch durch die bewusste Unterversorgung mit Lebensmitteln, wie der gleiche Pfleger
in den Vernehmungen anmerkte: „In diesem Zusammenhang möchte ich hinzufügen, daß die hohe Sterblichkeitsziffer der Kranken gleichfalls verursacht worden war durch die mangelnde Ernährung der
Patienten. Ich nehme sogar an, daß dies beabsichtigt war. Ich habe nämlich gesehen, daß die Kranken verschiedene hinsichtlich der Menge Essensportionen erhielten. Die arbeitsfähigen Kranken erhielten
reichlichere Portionen als diejenigen, die schon nicht mehr arbeiten konnten. Letztere erhielten nämlich völlig unzureichende Portionen um überhaupt den Kranken am Leben zu erhalten. Ich bin der
Meinung, daß die Schuld am Aushungern der Patienten die Abteilungsältesten tragen, die darüber entschieden, wie die in die Abteilung gelieferte Ernährungsmenge aufzuteilen
sei.“
SAHH, 741-4 Fotoarchiv, Film A81/39 D: Aussage Wojciech Ches vom 23.05.1972.
Die Frage der Arbeitsfähigkeit war nicht das einzige Kriterium, das über Tod oder Leben eines Patienten entschied, sondern auch, inwieweit der
Patient sich in den Pflegebetrieb einfügte und dem Personal wenig “Probleme” bereitete. Eine polnische Pflegerin äußerte über die Auswahl der ermordeten Patienten: „Nach meinen Beobachtungen
handelte es sich hier um unruhige, laute und insbesondere um solche Kranke, die aggressiv waren oder die Wäsche unbrauchbar machten.“
SAHH, 741-4 Fotoarchiv, Film A81/39 D: Aussage Jadwiga Grotowska vom 23.05.1972.
Quelle: http://www.spurensuche-kreis-pinneberg.de/spur/durch-einen-sanften-tod-erloest-paul-thomsen-und-die-krankenmorde-in-der-gauheilanstalt-tiegenhof/
Es folgen Zitate aus der "Anklageschrift gegen [Pastor Friedrich Karl] Lensch und
Dr. [Kurt Gerhard] Struve vom 24. April 1973 - Az. 147 Js 58/67", S. 347 ff der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg:
Getötet wurde in der Anstalt
Tiegenhof durch zwei Methoden, die sich jedoch nicht gegenseitig ausschlossen, sondern einander ergänzten. Die eine Methode war, durch eine Überdosis von Medikamenten, die entweder injiziert oder dem
Pflegling eingegeben wurde, den Tod herbeizuführen.
Die Eingabe erfolgte wiederum
auf zwei verschiedenen Arten, einmal durch Beimischung in die Nahrung, um eine Vergiftung herbeizuführen, zum anderen durch Auflösung in einem Glas, um ein Medikament vorzutäuschen. Der letzte Fall
wurde als Eingabe der "Gelben Suppe" bezeichnet.
Bei den "Medikamenten"
handelte es sich um eine Überdosis von Luminal, Morphium—Skopolamin und Chlor-Alhydrat [sic!]. ...
Die zweite Tötungsmethode war
der Entzug von Nahrung. ...Während Chlor-Alhydrat [sic!] als Schlafmittel sonst nur in sehr kleinen Mengen tropfenweise in einem Teelöffel gegeben wurde, wurde das Mittel nunmehr glasweise den Opfern
eingegeben. Nach Eingabe dieser Mittel trat der Tod der Opfer ein. ... Von der Anstalt Tiegenhof wurde nunmehr die Chemikalie
Chlor-Alhydrat [sic!] von der Kanzlei des Führers kiloweise bezogen. ...
Der übergroße Gebrauch der Mittel Luminal und Morphium-Skopolamin fiel auch dem
Zeugen Orlicki auf, der als Arztpraktikant die Anstaltsapotheke leitete und die "Medikamente" aus der Apotheke in Gnesen bezog. Dem Zeugen Orlicki wurden von Pflegern die Bücher übergeben, in denen
die von den Ärzten unterschriebenen Bestellungen waren. Er händigte dann den Pflegern die bestellten Medikamente aus. Während, zuvor Luminal in Stücken zu höchstens zehn Ampullen ausgehändigt wurde,
wurde mit Beginn des Eintreffens der Transporte aus dem Reich Klinikpackungen mit 50 oder 100 Ampullen angefordert. Dasselbe galt für Skopolamin. ...
Widerstrebende Pfleglinge
wurden zur Einnahme der tödlichen Dosis gezwungen. ...
Auf diese Weise wurden in den
verschiedenen Abteilungen der Anstalt Tiegenhof täglich jeweils bis zu sechs Pfleglinge und in der Abteilung 5 - Frauen - der sogenannten Todesabteilung, bis zu 12 Pfleglinge getötet.
...
Ausgewählt wurden vor allem Pfleglinge, die der Anstalt lästig waren, weil sie Schwierigkeiten machten, aggressiv oder auch nur arbeitsunfähig.
...
Die Auswahl dieser Opfer wurde von den deutschen Ärzten der Anstalt, zusammen mit den Oberpflegern und Oberpflegerinnen der
betreffende Abteilungen getroffen. ...
Von den zuständigen Ärzten, Pflegerinnen und Pflegern und den einweisenden
Verwaltungsbeamten des "Reichsgaues Wartheland" in Posen entgingen fast alle einer Anklage. Sie arbeiteten zum Teil sogar an herausgehobener Stelle nach dem Krieg in ihren Funktionen bis zu ihrer
Pensionierung weiter, zumeist im Bundesgebiet.
Als amtliche Todesursache wurde bei Frauen zumeist "allgemeine Entkräftung", "allgemeine
Erschöpfung" und "allgemeiner Kräfteverfall" angegeben, bei Männern oft "Marasmus".
- Erna Kronshage wird am 19. (abends) oder am 20.02.1944 gegen 09.30 Uhr ermordet - so oder ähnlich wie in den
o.g. Anklageschriften in anderen Fällen beschrieben - gerade einmal 100 Tage nach der Deportation - was dann von amtlicher Seite beurkundet wird als "vollkommene Erschöpfung... [...-
des Körpers]"
Karolina Nowak schreibt in ihrer Magisterarbeit "Die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ im Reichsgau Wartheland 1939-1945", Freiburg 2009:
Da die zum Teil erhalten
gebliebenen Bücher der Anstalt die Todesfälle scheinbar nur bis zum 12. Juni 1943 dokumentieren, ging die Staatsanwaltschaft Hamburg in ihrer Anklageschrift gegen Pastor Lensch und andere
Verdächtige von einem Ende der systematischen Tötungen zum besagten Zeitpunkt aus. Vergleicht man jedoch die Listen, die jeweils etwas über den
aktuellen Bettenstand der Anstalt vermelden, mit den Schreiben, welche Auskunft über die in Tiegenhof aufgenommenen Patienten geben, kann diese Annahme nicht bestätigt werden.
Während die Anzahl der belegten und freien Betten der psychiatrischen Einrichtung von Monat zu Monat auf den Bestandslisten fast unverändert bleibt (durchschnittlich ca. 30 freie Betten monatlich), werden analog dazu fortwährend übergebietliche Aufnahmen von
Geisteskranken nach Tiegenhof verzeichnet.
Da für die neu aufgenommenen Patienten bei gleich bleibender
Bettenanzahl vor ihrer Ankunft Platz geschaffen werden musste, erscheint ein Ende der gezielten Tötungen in Tiegenhof im Juni 1943 höchst unwahrscheinlich.
Im Juli 1943 werden beispielsweise 60 geistig zurückgebliebene Kinder aus dem Franz-Sales-Haus in Essen in Tiegenhof aufgenommen; im Juni oder Juli
1943 140 Frauen aus Grafenberg und Galkhausen (Rheinland). Für den August 1943 etwa ist die Aufnahme von 493 Geisteskranken und sechs sonstigen Kranken nach Tiegenhof verzeichnet. Im Gegenzug ist in
den vorliegenden Dokumenten stets die beinahe volle Auslastung der Bettenanzahl aufgeführt, wie z. B. in der Aufstellung über die im Warthegau vorhandenen Betten vom 1.12.1943, bei gleichzeitiger
Aufnahme von 100 Personen aus Gütersloh (Westfalen) im selben Monat [darunter dann Erna Kronshage].




- Unter Speisen gemischte oder im Wasserglas aufgelöste Barbiturate (Luminal oder Chloralhydrat) ...
- ...oder die "Todesspritze" pur: Die
letztendlich tödliche Dosis Morphium-Skopolamin oder ein anderes Barbiturat - nach einem Hungermartyrium mit Überdosierungen ...
Ansicht von typischen Gebäuden in
Dziekanka/Tiegenhof