An einem einzigen
Durchführungs-Verfahren
ZU DIESEN STAATLICH VERORDNETEN Eugenik-Verbrechen sind jeweils mindes-tens zehn bis fünfzehn Personen arbeits-teilig
eingebunden, beteiligt oder mit be-troffen: z.B. Ärzte, Richter, Amtsinhaber vor Ort, Ortsfürsorgerinnen, NS-Volks-pflegerinnen, Staatsanwälte, Polizisten – Beamte, Bedienstete und
Sachbearbeiter in einer Vielzahl von zuständigen Ämtern und Verwaltungen der beteiligten Institutionen – Krankenpflege- und Medizinalpersonal, Fahrdienstleiter, Zugführer, Busfahrer – aber ebenso
natürlich auch ängstlich-schamhaft wegschauende, schweigende, gleichgültige oder abgelenkte und überforderte geplagte Angehörige, Nachbarn und sonstige Bezugspersonen – Mitmenschen also wie du und
ich.
Und das rechnet sich hoch zu mehr als drei bis vier Mio. Mitwissende aus den Reihen der damaligen
»Reichs-bürger« quer durch die Mitte der Gesellschaft – bei rund 10 Mio. freiwillig eingetretenen NSDAP-Parteimitglie-dern – von knapp achtzig Mio. damaligen Einwohnern
insgesamt.
Und wie viele beteuerten und versichern immer noch, von »nichts gewusst« und »nichts mitbekommen« zu haben.