Der Vater Adolf Kronshage hat ja zwischenzeitlich auch wiederholt gefordert, Erna aus der Anstalt nach Hause zu entlassen, und nach der Zwangssterilisation hätte das ja auch formal erfolgen können: Doch inzwischen gab es Anweisungen dazu aus dem Reichsinnenministerium - Zitat: „Polizeilich eingewiesene“ Insassen seien nun nicht mehr nach Hause zu entlassen, weil diese „geistig anbrüchigen Personen in Luftschutzräumen … sehr leicht zu Unzuträglichkeiten führen können…“. Deshalb sei die „Entlassung zu verweigern“…
Damit sitzt Erna Kronshage unentrinnbar in der Falle …
Denn gleichzeitig sollen im Zuge der sogenannten "Aktion Brandt" in den Psychiatrie-Anstalten Betten freigemacht werden für die inzwischen akut benötigte Versorgung und Pflege von Bombenopfern und Kriegsverwundeten - also für den allgemeinen Krankenhaus- und Lazarettbedarf.
Die Richt- und Maßgabezahlen erhielten die einzelnen Pflege-Anstalten dazu direkt zentral aus Berlin, vom Planungs-Stab unter dem 1943 durch Hitler zum Leiter des gesamten medizinischen Vorrats- und Versorgungswesens und Koordinators der medizinischen Forschung ernannten Leibarzt Dr. Karl Brandt.
Dort wurde festgelegt, wo und wieviel Kapazitäten entsprechend umzuwidmen seien - und nach welchen Auswahl-Kriterien dies zu geschehen habe - s. dazu den „Geheim“-Brief über die Zuordnung der Patienten in jeweilige "Leistungsgruppen".
Neuere Forschungen dazu besagen, man habe vielleicht zumindest in Gütersloh gar nicht so sehr auf diese Leistungsgruppen abgehoben oder auf "Verhalten" bzw. "Sanktionen" gegenüber einzelnen Patienten bei der Zusammenstellung der Transportlisten – ausschlaggebend sei vielmehr ein Räumungsbedarf für geeignet erscheinende Häusertrakts im Anstaltsgebiet gewesen.
Inwieweit dieser Deportations-Transport am 12.11.1943 mit den sorgeberechtigten Angehörigen kommuniziert wurde, ist nicht bekannt...