Franz Kafka gibt auf dem Sterbebett
seinem Arzt und Freund Robert Klopstock
einen Zettel mit der Aufforderung:
„Töten Sie mich, sonst sind Sie ein Mörder!“
________________________
Die derzeitige "moderne" oft "schleichende" Euthanasie -
& die weltweit vielen Corona-Hotspots in Alten- & Behindertenheimen mit den dortigen Todesraten ...
Texte zur Diskussion
_________________________________
Sterben lernen
Was steht Menschen zu: Impfung für Todkranke
Von Sandra Kegel . F.A.Z. . S. 9 Feuilleton . Dienstag, 26.01.2021 .
Der Zivilisationsgrad einer Gesellschaft bemisst sich nicht zuletzt im Umgang mit den Schwächsten. Dass den Bedürfnissen der Alten und Kranken in hohem Maße Rechnung getragen werden muss, sie ganz besonders zu schützen sind, das herauszustellen ist Sonntagsrednern die längste Zeit vorbehalten gewesen. Spätestens seit Ausbruch der Corona-Seuche, diesem großen Ungleichmacher, ist auch die ethische Dimension der bis dahin nur Katastrophenmedizinern bekannten Triage ins breite Bewusstsein gelangt, am dringlichsten wohl bei der Frage, wer Anrecht auf ein Beatmungsgerät hat – und wer nicht.
Wo immer Kriterien aufgestellt werden, zumal wenn es um Leben und Tod geht und die Ressourcen begrenzt sind wie jetzt beim Impfstoff, entstehen Grenzfälle, Graubereiche, Härtefälle. Noch werden die Verteilungskämpfe nicht in voller Härte geführt, aber die Diskussionen darüber sind längst entbrannt. Sie erweisen sich als ethische Zumutungen, führen mitten hinein in unauflösbare Paradoxien – und müssen dennoch gesamtgesellschaftlich geführt werden, so schmerzhaft das auch ist.
Die Forderung eines Schweizer Gesundheitsökonomen, Corona-Leugnern eine Behandlung zu verwehren mit der Begründung, sie hätten mit ihrer Verweigerung ihr Recht auf Teilhabe an medizinischer Versorgung verwirkt, konnte noch relativ schnell abgeräumt werden mit dem abgewandelten Rosa-Luxemburg-Argument, dass das Recht auf Behandlung immer auch Andersdenkenden zustehe. Die jüngste Debatte, die längst nicht mehr nur unter Ärzten geführt wird, sondern auch in der Ständigen Impfkommission, betrifft eine andere, hochvulnerable Gruppe. Es geht um die Todkranken und ob auch sie den Corona-Impfstoff noch erhalten sollen.
Schwerkranke Palliativpatienten mit sehr kurzer Lebenserwartung und Bewohner von Hospizhäusern gehören zu der Gruppe, die zuallererst geimpft wird. Vor allem Palliativmediziner stehen deshalb täglich vor der Frage, ob sie einem Sterbenden das Vakzin wie vorgesehen noch verabreichen, wissend, dass ein anderer, womöglich gesunder neunzigjähriger Heimbewohner deshalb etwas länger warten muss auf den Impfschutz.
Die Frage ist eine menschliche Zumutung für alle Beteiligten und muss nicht zuletzt deshalb diskutiert werden, da im Moment die Ärzte mit dieser Entscheidung alleingelassen sind. Nun könnte man einwenden, dass sie, wenn es um letzte Dinge geht, oft genug schwierige Entscheidungen zu treffen haben, etwa ob ein Patient lebensverlängernde Maßnahmen erhält oder nicht, Maschinen abgestellt werden oder nicht. Durch den Ressourcenmangel wird die Impffrage aber zusätzlich noch einmal verschärft, denn erst wenn das Schutzmittel ausreichend für alle zur Verfügung steht, ist der Arzt entlastet davon, priorisieren zu müssen.
Fragt man Thomas Mertens, Virologe der Universität Ulm und Vorsitzender der Ständigen Impfkommission, ist die Antwort auf diese Frage einfach und ein Dilemma zugleich: „Nein!“, sagt er ganz entschieden im Gespräch mit dieser Zeitung, „Sterbende gegen Corona zu impfen macht keinen Sinn. Das Problem aber ist ein anderes, denn im Regelfall weiß man eben nicht, wie lange ein Mensch noch zu leben hat. Da beginnt das ethische und medizinische Problem: zu definieren, wem man den Nutzen der Impfung noch zugestehen soll und wem nicht mehr. Denn das muss man klar sagen: Ein Arzt, der sich dazu entschließt, einen Patienten nicht mehr zu impfen, enthält ihm den Schutz bewusst vor.“
Bei solch einer orthodoxen Auslegung dürfte kein Arzt – schon allein aus Sorge vor rechtlichen Konsequenzen – den Impfstoff zurückhalten, selbst bei Komapatienten im Endstadium. Doch sind es für Mertens nicht diese so offensichtlichen Fälle, die zur Herausforderung werden, sondern jene vielen, bei denen das Lebensende so klar nicht zu erkennen ist und Prognosen der Lebensdauer zwischen zwei Tagen und mehreren Monaten liegen können.
Die Würde des Menschen ist unantastbar, und ein Leben darf niemals gegen ein anderes ausgespielt werden. Und doch stehen die Ärzte am Krankenbett nach Abwägung aller Kriterien tagtäglich vor genau dieser Aufgabe. Wöchentlich sterben in Deutschland zwischen fünfzehn- und fünfundzwanzigtausend Menschen.
Die norwegische Gesundheitsbehörde hat ihre bisherigen Impfempfehlungen gerade erst geändert. Nun wird sehr gebrechlichen und sehr kranken Patienten von einer Corona-Impfung abgeraten. Doch auch Todkranke haben einen maßgeblichen Gewinn durch die Impfung: dass sie an ihrer Erkrankung sterben dürfen oder an Altersschwäche und dass sie nicht den grausamen Corona-Tod fürchten müssen.
Selbsttötung als Option? „Ich distanziere mich!“
Pastor Ulrich Pohl, Bethel
Da kann der Kollege nicht. Seine Schwiegermutter stirbt. „Woher..., ich meine wieso?“, setzte ich an. „Assistierter Suizid“ antwortet mein Gegenüber. Und wir schauen uns sprachlos an.
Hochaktuell: Mehrere Vertreter der evangelischen Kirche, wie der Diakoniepräsident Ulrich Lilje, sprachen sich kürzlich öffentlich für die Möglichkeit eines professionell begleiteten Suizids in kirchlich-diakonischen Einrichtungen aus.
Neben einer bestmöglichen medizinischen, pflegerischen Palliativversorgung sollten diese eben auch Orte sein, in denen sich Menschen auf „sichere und nicht qualvolle Weise“ das Leben nehmen könnten.
Zugegeben: Ich war und bin beim Lesen mehr als befremdet. Der Gedanke, dass entsprechend ausgebildete und ausgestattete Teams, so die Überlegung der Verfasser, bei Bedarf in Aktion treten, um Leben auf Wunsch zu beenden ... Wer bitte soll das immer wieder tun dürfen, müssen, können?
Überspitzt gefragt: Wird dann der Tod vor dem Hintergrund der Urlaubsplanung oder beruflicher Verpflichtungen terminiert? Oder weniger überspitzt: Ich glaube und befürchte, dass sich unsere Gesellschaft mit der Normalisierung des assistierten Suizides schleichend verändern würde.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) distanziert sich – und zwar gemeinsam mit der Deutschen Bischofskonferenz. Beide lehnen „jede organisierte Hilfe zum Suizid, die dazu beiträgt, dass die Selbsttötung zur Option neben anderen wird“ deutlich ab.
Auch ich distanziere mich. Planvoll vorbereitete Suizide wird es in den Betheler Altenheimen, Krankenhäusern und Hospizen nicht geben.
Wir wollen zum Leben ermutigen. Wir setzen uns für das Leben ein. Bis zuletzt. Du sollst nicht töten, heißt das 5. Gebot. Deutlicher geht’s nicht.
ulrich.pohl@bethel.de -
Neue Westfälische, 21.01.2021, Lokalteil "Kirchliche Nachrichten"
Mutter-Kind-Heime in Irland
Tausendfacher Tod unehelicher Kinder
Irlands Regierungschef nennt es eines der schwärzesten Kapitel in der Geschichte seines Landes: In Heimen der katholischen Kirche für unverheiratete Mütter war
die Sterblichkeitsrate der Kinder unverhältnismäßig hoch.
In Irland ist ein lang erwarteter Abschlussbericht über Vorgänge in früheren Mutter-Kind-Heimen der katholischen Kirche veröffentlicht worden. Er beschäftigt sich mit
dem Tod Tausender Babys und Kinder in solchen Einrichtungen und sorgt für Aufsehen und Empörung. Ministerpräsident Micheal Martin wollte sich noch am Mittwoch stellvertretend für frühere Regierungen
entschuldigen, berichteten irische Medien.
Dem Bericht zufolge starben etwa 9000 Kinder in Heimen, die von der Regierung kontrolliert und von religiösen Organisationen, oft von der katholischen Kirche, geleitet wurden. Das wären rund 15 Prozent aller Kinder in den untersuchten Heimen für unverheiratete Mütter. In der Studie heißt es: "In den Jahren vor 1960 haben Mutter-Kind-Heime das Leben von 'unehelichen' Kindern nicht gerettet. Tatsächlich scheinen sie ihre Überlebenschancen erheblich verringert zu haben."
In der 2865 Seiten umfassenden Studie geht es unter anderem um ein vom katholischen Orden der Bon-Secours-Schwestern betriebenes Heim in der Ortschaft Tuam, auf dessen Gelände eine Vielzahl menschlicher Überreste in Gewölben gefunden worden waren, die nicht in gekennzeichneten Gräbern bestattet wurden. Das ehemalige St. Mary's Mother and Baby Home für unverheiratete Frauen mit Kindern war 2014 erstmals in die Schlagzeilen geraten. Die Lokalhistorikerin Catherine Corless hatte ermittelt, dass zwischen 1925 und 1961 in dem Heim 796 Totenscheine für Babys ausgestellt worden waren. Im gleichen Zeitraum gab es aber lediglich eine einzige beurkundete Bestattung. 2014 folgten Berichte über ein Massengrab mit Babys.
Eine Untersuchungskommission wurde eingesetzt. Seit Anfang 2015 arbeitete sie Vorgänge aus 14 irischen Mutter-Kind-Heimen und vier Sozialeinrichtungen, sogenannten County Homes, im Zeitraum zwischen 1922 bis 1998 auf. Während dieser Zeit lebten rund 35 000 Frauen in solchen Einrichtungen. Meist handelte es sich um unverheiratete Schwangere, die dort ihre Kinder zur Welt bringen sollten. Von der Gesellschaft wurden sie in dieser Zeit weitgehend verachtet.
Die Sterblichkeitsrate der Kinder wurde als unverhältnismäßig hoch eingestuft. Als Haupttodesursachen wurden Atemwegserkrankungen und Magen-Darm-Entzündungen festgestellt.
Verzerrte Wahrnehmung von Sexualität
Am Vortag hatte Ministerpräsident Martin bereits gesagt, der jahrzehntelange Skandal sei eines der schwärzesten Kapitel in der Geschichte des Landes. Die Haltung der Gesellschaft zu Sexualität und Intimität sei in der Vergangenheit "verzerrt" gewesen.
Der Bericht enthülle eine "Frauenfeindlichkeit, die von der Regierung über den Staat bis hin zur Kirche reichte, aber auch die gesamte Gesellschaft durchdrang", hatte der für Kinder und Jugend zuständige Minister Roderic O'Corman im Vorfeld der Irish Times gesagt. Er sprach darin von einem massiven gesellschaftlichen Versagen.
Eine Vertreterin des Ordens der Schwestern von Bon Secour entschuldigte sich für die Behandlung von Frauen und Kindern in der Einrichtung und die "respektlose und inakzeptable" Art und Weise, wie Säuglinge, die starben, begraben wurden, berichtet der irische Independent. Viele Frauen und Kinder wären abgelehnt, ausgeschlossen, ihre Menschenwürde in Leben und Tod missachtet worden. "Wir haben unser Christsein beim Betreiben dieses Heimes nicht gelebt", sagte Schwester Eileen O'Connor, Leiterin des Ordens in Irland.
Der Vorsitzende der Irischen Bischofskonferenz, Erzbischof Eamon Martin, begrüßte die Veröffentlichung. Die Kirche sei Teil einer Geisteshaltung gewesen, "in der
Menschen häufig stigmatisiert und abgelehnt wurden", sagte der Erzbischof von Armagh und irische Primas. "Dafür und für die lang anhaltenden Verletzungen und emotionalen Belastungen, die sich daraus
ergeben haben, entschuldige ich mich vorbehaltlos bei den Überlebenden und allen, die persönlich von den nun aufgedeckten Vorgängen betroffen sind."
© SZ/dpa/KNA/mcs -
13.01.2021
SPÄTE BITTE UM ENTSCHULDIGUNG
Die Stadt, die sich selbst bombardierte
„Black Lives Matter“ hat viel in Bewegung gebracht. Erstmals hat die Stadt Philadelphia nun um Entschuldigung gebeten: dafür, dass ihre Polizei 1985 das Haus schwarzer Öko-Radikaler aus dem Hubschrauber bombardierte.
Von Frauke Steffens, New York . F.A.Z. Nr. 302, S. 3 - 29.12.2020
Explosionen, Rauch, Hilfeschreie. Auf der Osage Avenue im Westen von Philadelphia sieht es am 13. Mai 1985 aus wie im Krieg. Hilflos sehen Hunderte Anwohner zu, wie ihre Häuser abbrennen. Das Feuer greift von einem Gebäude aufs andere über. Ein Reporter des Senders WCAU kommentiert die Szene live: „Wenn dort jemand stand, dann ist klar, dass er das nicht überlebt haben kann!“ Schnell wird klar: Das war ein Luftangriff. Die Stadt hat am späten Nachmittag ihre eigenen Bürger bombardiert. Aus einem Polizeihubschrauber.
Ziel war das Haus Nummer 6221, Hauptquartier von „Move“, einer schwarzen Aktivisten-Gruppe. In den Augen der Stadt waren sie Terroristen. Die Polizisten wollten das Haus zuvor räumen, mehrere Haftbefehle vollstrecken. Die Bewohner verschanzten sich. Polizei und Aktivisten schossen aufeinander. Schließlich setzte der Polizeichef auf maximale Eskalation. Dreizehn Menschen waren im Haus, als eine oder mehrere Bomben fielen, das ist bis heute nicht ganz klar. Nur eine Frau und ein Junge können sich retten, schwer verletzt. Unter den elf Bewohnern, die in den Flammen umkommen, sind fünf Kinder.
Für Philadelphia ist der Vorfall bis heute ein Trauma. Außerhalb der Ostküstenstadt haben viele Menschen noch nie von dem „Move bombing“ gehört. Doch in diesem Jahr, in dem die „Black Lives Matter“-Proteste so vieles in Bewegung brachten, hat sich der Stadtrat erstmals offiziell entschuldigt. Monatelang war darüber verhandelt worden. Zwei Männer hatten entscheidenden Anteil daran: Mike Africa Jr., der als Sohn zweier inhaftierter Move-Mitglieder ohne Eltern aufwuchs, und Wilson Goode, Philadelphias erster schwarzer Bürgermeister. Er war politisch verantwortlich gewesen, als das Haus in der Osage Avenue bombardiert wurde.
Die Fehde zwischen den radikalen Öko-Anarchisten und der Polizei reichte seinerzeit schon lange zurück. Neun „Move“-Mitglieder saßen wegen Tötung eines Polizisten sieben Jahre zuvor im Gefängnis, unter ihnen Mikes Eltern Debbie und Mike, die stets ihre Unschuld beteuerten. Niemand könne ihm vierzig Jahre ohne Vater und Mutter zurückgeben, sagt Mike Africa jr. der F.A.Z. Die Stadt sei einfach gegen Move gewesen, die Polizei habe jahrelang Jagd auf die Gruppe gemacht.
John Africa, der bei dem Bombenangriff 1985 getötet wurde, hatte Move Anfang der siebziger Jahre wie eine Kommune gegründet. Seine Anhänger wollten anders leben, wie unzählige Gruppen damals. Alle Mitglieder nennen sich bis heute mit Nachnamen Africa, als Zeichen ihres Kampfes und ihrer Gemeinschaft. Der Gründer lehrte eine Mischung aus den Theorien der „Black Power“-Bewegung, dem Christentum, Technikfeindlichkeit sowie radikalem Tier- und Naturschutz. Vor allem gehe es darum, in einer weißen Welt Möglichkeiten der Autonomie zu finden, sagten Move-Mitglieder – Nahrungsmittel selbst anzubauen zum Beispiel oder Kinder nach den eigenen Überzeugungen zu unterrichten. Move-Aktivisten sollen in den siebziger Jahren aber auch Zettel mit Drohungen, selbst Zünder ohne Sprengstoff in Hotels hinterlassen haben. Sie würden „zuschlagen“, wenn die Stadt sie nicht in Ruhe lasse, stand darauf.
In der Osage Avenue war Move in den achtziger Jahren nicht gerade beliebt. Manche Mitglieder hielten sich nicht an die Regeln, gerieten immer wieder mit ihren Nachbarn aneinander. Kinder liefen nackt durch die Gegend. Oft hatten sich andere Bewohner des Viertels schon bei der Polizei beschwert: Move-Aktivisten hatten politische Botschaften in ein Megafon gerufen oder Polizisten beschimpft, und die Müllentsorgung klappte auch nicht. Gegen mehrere Männer im Haus lagen im Mai 1985 Haftbefehle wegen Drohungen oder illegalen Waffenbesitzes vor. Die Beamten, die zur Räumung ausgerückt sind, warfen erst Tränengasgranaten ins Gebäude. Wer danach zuerst geschossen hat, ist bis heute umstritten. In der Ruine des Hauses fand die Polizei vier einfache Gewehre. Die Sicherheitskräfte verbrauchten 10 000 Schuss.
Für Philadelphias ersten afroamerikanischen Bürgermeister war das keine einfache Situation. Auf einer Pressekonferenz versprach Wilson Goode, die Stadt werde „mit allen Mitteln“ das Haus unter ihre Kontrolle bringen. „Achtung, Move, hier spricht Amerika. Sie müssen die Gesetze der Vereinigten Staaten befolgen“, rief Polizeichef Gregore Sambor in sein Megafon. Ungefähr zu diesem Zeitpunkt forderten Polizisten Journalisten auf, die Gegend zu verlassen.
Frank Powell, der seinerzeit bei der Polizei für den Umgang mit explosiven Stoffen zuständig war, führte schließlich den Luftangriff aus. Zwar beteuerte er später, er habe an der Mission große Zweifel gehabt. Aber er stieg in den Hubschrauber, nach den meisten Berichten mit einer Armeetasche mit Bomben aus C4-Plastiksprengstoff – Bomben also, wie sie amerikanische Bomberbesatzungen häufig in Vietnam abgeworfen hatten. Andere Berichte sprachen später von zwei Ein-Pfund-Bomben, hergestellt von der Bundespolizei FBI. Kurz vor halb sechs Uhr abends jedenfalls saß Powell im Hubschrauber, blickte auf das vor allem von Schwarzen bewohnte Viertel hinab und warf die Bomben ab. Jedenfalls sagt er selbst, dass es mehrere gewesen seien. Der Zeitung „Guardian“ sagte der pensionierte Polizist dieses Jahr: „Ich griff danach und warf sie. Perfekt. Sie landeten direkt dort, wo sie landen sollten.“
Ramona Africa, eine der beiden Überlebenden, sagte später aus, Polizisten hätten auf die Bewohner geschossen, als sie zu entkommen versuchten. Fest steht, dass die Feuerwehr mit Absicht lange nicht löschte, auch dann nicht, als die Flammen auf den ganzen Block übergriffen. Am Ende waren 61 Häuser zerstört, 250 Menschen, die meisten schwarz, waren obdachlos. Dass der Polizei die Gefahren bewusst gewesen sein müssen, steht für die Nachbarn außer Zweifel, denn warum sonst wären alle Häuser vorher evakuiert worden?
Bürgermeister Goode beteuerte seither immer wieder, von dem Bombenplan der Polizei nichts gewusst zu haben. Gleich nach der Tat entließ er den Polizeichef; der Verwaltungsdirektor und der Chef der Feuerwehr traten zurück. Die Stadt strengte eine Untersuchung an und kam zu dem Ergebnis, dass es falsch war, eine Bombe auf die eigenen Bürger zu werfen und das Feuer absichtlich nicht zu löschen. Philadelphia wurde für viele fassungslose Bürger zu der „Stadt, die sich selbst bombardierte“. Doch niemand wurde je für den Tod der elf Menschen vor Gericht gestellt. Im Jahr 1996 bekamen die Überlebenden von der Stadt 1,5 Millionen Dollar Entschädigung. Bewohner, die ihre Häuser verloren hatten, verklagten die Kommune und erhielten 2005 zusammen rund 13 Millionen Dollar. Das war zwanzig Jahre nach der Bombardierung. Aber es war noch lange kein Schlussstrich. Zu vieles ist unaufgearbeitet geblieben. Zu viele Move-Mitglieder blieben in Haft. Und zu vieles ist heute noch ungeklärt im Verhältnis zwischen weißen und schwarzen Amerikanern.
Goode dementiert heute zeitgenössische Berichte, wonach er die Move-Anhänger seinerzeit zu Terroristen erklärt habe. „Ich habe nie gesagt, dass Move-Mitglieder Terroristen seien, und glaube das auch nicht“, sagt er der F.A.Z. „Sie waren eine Gruppe, die zurück zur Natur wollte, mit einer unorthodoxen Herangehensweise.“ Das politische Klima hat sich inzwischen zwar verändert. Heute gibt es im mehrheitlich schwarzen Philadelphia viele afroamerikanische Politiker. Diskriminierung am Wohnungsmarkt, Schul-Segregation, Polizeigewalt und Armut gehören aber trotzdem zu den größten Problemen der Stadt. Dass der Stadtrat sich Mitte November offiziell für die Bombardierung entschuldigte, geht auch auf Goode zurück.
Die Gruppe Move in ihrer damaligen Form sieht er heute eher als ein Zeitphänomen an, auf das die Stadt bereits in den siebziger Jahren mit zu viel Gewalt reagiert habe. Damals waren viele Afroamerikaner desillusioniert von der weißen Reaktion auf die Bürgerrechtsbewegung. Zwar waren viele Diskriminierungen offiziell beseitigt worden, aber die Benachteiligung Schwarzer im unterfinanzierten öffentlichen Bildungssystem hielt ebenso an wie die Ungleichbehandlung auf dem privaten Arbeitsmarkt. Zur systematischen Segregation am Wohnungsmarkt kam die „White Flight“: die Abwanderung der Weißen aus den Innenstädten, denen damit Steuereinkünfte und Arbeitsplätze abhandenkamen. Der Strukturwandel vernichtete weitere Jobs, die auch ungelernten Arbeitern ein Auskommen gesichert hatten, und der „Krieg gegen die Drogen“ wurde von den Regierungen Richard Nixons und etlicher Nachfolger vor allem gegen schwarze Männer geführt.
Philadelphia war einer der vielen Brennpunkte im Land, wo eine verarmte afroamerikanische Bevölkerung, die häufig vor der Rechtlosigkeit im Süden geflohen war, auf eine weiße Machtelite traf. Gruppen wie die „Black Panther Party“ und die „Black Liberation Army“ führten ihren Kampf mit zunehmender Militanz, und das FBI bekämpfte diesen „Terrorismus“ mit Infiltration, fingierten Beweisen und mutmaßlich mehreren Morden.
Wie die Black Panthers wollte Move politische Ziele nicht per se mit Gewalt durchsetzen, sondern ihre Waffen zur „Selbstverteidigung“ tragen – so, wie das auch weiße Amerikaner von jeher für sich beanspruchten. Wenn es im Land überhaupt einmal konservative Initiativen gegen das Verfassungsrecht auf Bewaffnung gab, dann meist als Reaktion auf die Bewaffnung schwarzer Aktivisten. Dass die Panther-Heimat Kalifornien besonders restriktive Waffengesetze hat, geht auf den damaligen republikanischen Gouverneur Ronald Reagan zurück. Und Richard Nixon versuchte sich als Präsident sogar erfolglos an einem Verbot privater Handfeuerwaffen.
Die Polizisten von Philadelphia wiederum waren berüchtigt dafür, dass sie Schwarze schikanierten, prügelten und sich durch Korruption bereicherten. Es war Wilson Goodes Vorgänger Frank Rizzo, der den Konflikt mit Move jahrelang angeheizt hatte, bevor es zu dem Bombenangriff von 1985 kam. Erst als Polizeichef, dann bis 1980 als Bürgermeister wetterte der Demokrat Rizzo gegen die Integration von Schulen oder Wohnvierteln und rief die Bürger dazu auf, „weiß“ zu wählen. Seine Polizeitruppe hatte die Öko-Radikalen von Move schon Jahre vor dem Bombenangriff im Visier und überwachte sie, als der Konflikt 1978 zum ersten Mal tödlich eskalierte.
Damals lebte die Gruppe noch im Stadtteil Powelton Village. Auch dort gab es Konflikte mit den Nachbarn, unbezahlte Rechnungen und allerlei Provokationen. Die Stadt wollte das Haus per Gerichtsbeschluss räumen lassen. Mehrere hundert Polizisten stürmten es am 8. August 1978. Sie griffen mit Wasserwerfern an, dann fielen Schüsse. Die Bewohner hatten mehrere Gewehre. Ein Polizist kam ums Leben, weitere wurden verletzt. Wer auf Ramp schoss, konnte die Justiz nie klären. Bis heute glauben viele Leute, dass Ramp im Chaos von seinen eigenen Kollegen getroffen wurde. Die Anklage schaffte es im Prozess, die Move-Gruppe als bedrohliche Terrororganisation darzustellen, aber sie vermochte es nicht, den angeblichen Tathergang zu belegen. Neun Mitglieder wurden trotzdem kollektiv wegen Mordes verurteilt, mit Haftstrafen von bis zu hundert Jahren. Alle beteuerten stets ihre Unschuld.
Fast sieben Jahre waren die „Move 9“ bereits im Gefängnis, als die Polizei die Bombe auf das Haus in der Osage Avenue warf. Sie begriffen sich als politische Gefangene, Move-Aktivisten und Sympathisanten kämpften mehr als vierzig Jahre lang für ihre Freilassung. Von 2018 an sind alle noch lebenden Mitglieder entlassen worden, zum Teil auf Bewährung.
Zu verdanken haben die ehemaligen Häftlinge ihre Freiheit auch Mike Africa Jr., über den der amerikanische Sender HBO dieser Tage einen Dokumentarfilm zeigt. Mikes Mutter Debbie brachte ihn einen Monat nach Beginn ihrer Haft zur Welt. Er wuchs bei Verwandten auf und kämpfte für die Freilassung seiner Eltern und der anderen „Move 9“. Erst kürzlich konnte er die Wiedervereinigung mit Vater und Mutter feiern – die nun, so erzählt er es am Telefon, Handys und das Internet kennenlernen.
Mike Africa Jr. und der einstige Bürgermeister Wilson Goode haben sich inzwischen einige Male getroffen. Doch die späte Entschuldigung der Stadt Philadelphia sieht der Aktivist kritisch. „Eine Entschuldigung ist nichts wert ohne Taten“, schrieb er nach dem Stadtratsbeschluss. Das Trauma sei nicht so einfach zu überwinden. Das sehe er heute an seinen
Verzweiflung in Altersheimen
»Und jetzt haut die Regierung noch mit dem Hammer auf uns drauf«
Jeden Tag sterben Hunderte Senioren durch Corona – dabei wollte die Politik alles dafür tun, gerade die Verletzlichsten zu schützen. Was ist schiefgegangen? Reporter haben mit Pflegern und Heimbewohnern gesprochen.
Von Felix Bohr, Anna Clauß, Lisa Duhm, Lukas Eberle und Alfred Weinzierl
DER SPIEGEL/spiegel.de - 21.12.2020
Seit drei Wochen ist das evangelische Wohnstift in Raadt, einem Ortsteil von Mülheim an der Ruhr, von der Außenwelt praktisch abgeschnitten. »Quarantäne, derzeit sind leider keine Besuche möglich« steht auf einem Schild an der Eingangstür. Daneben hängt die Anordnung des Gesundheitsamts: Wer sich den Maßnahmen widersetze, dem drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Die Situation sei »verheerend«, sagt der Leiter der Einrichtung, Andreas Rost. Von den gut 100 Bewohnern seines Stifts haben sich 58 mit Sars-CoV-2 angesteckt, 7 von ihnen sind gestorben. Auch 22 Mitarbeiter wurden positiv getestet. Und die Pflegerinnen und Pfleger, die noch Dienst tun, berichtet Rost, »bewegen sich am Rande der Belastungsgrenze«.
So wie in Mülheim ist es gerade vielerorts. In Deutschland mehren sich die Meldungen aus Altenheimen, in denen das Virus weite Teile der Bewohner, aber auch des Personals erwischt hat. Dass die Lage, wie es der Chef des Robert Koch-Instituts Lothar Wieler formulierte, so ernst sei, »wie sie noch nie war in dieser Pandemie«, liegt zu einem wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen in jenen Häusern. Während Kliniken inzwischen seltener von Ausbrüchen heimgesucht werden, schlagen sie in Pflegeeinrichtungen unverändert stark durch. In Berlin etwa resultieren mehr als 50 Prozent aller Corona-Todesfälle aus einer Infektion in einem Altenheim.
Schwere Ausbrüche gibt es im Norden wie im Süden, in Metropolen und im ländlichen Raum. In Berlin-Mitte etwa meldete eine Einrichtung diese Woche mehr als 150 Infizierte sowie 23 Tote. Das rheinische Städtchen Bedburg wurde Ende November zum Hotspot mit einem Inzidenzwert von 368, nachdem in zwei Altenpflegeeinrichtungen 35 Bewohner und 14 Mitarbeiter positiv getestet worden waren. Ungewiss bleibt oft, wie sich die Alten ansteckten. Klar aber ist: Die Senioren gehen in aller Regel nicht dorthin, wo das Virus tobt. Das Virus kommt zu ihnen.
Und so stellt sich die Frage, ob der Anstieg der vergangenen Wochen vermeidbar war. Was man hätte lernen können aus dem Infektionsgeschehen der ersten Welle, als Seniorenresidenzen schnell als Risikozonen erkannt wurden. Was man hätte tun können, um die am stärksten Gefährdeten und Verletzlichsten besser zu schützen.
Weil es auch schon zu Beginn der Pandemie Jüngere gab, die an Covid-19 erkrankten, schwere Verläufe erlitten und manche gar verstarben, konzentrierten sich Behörden und Politiker auf Maßnahmen, die eine generelle Ausbreitung des Virus eindämmen sollten. Die Ältesten, vor allem jene, die zu Dutzenden oder gar Hunderten unter einem Dach leben und relativ viele Außenkontakte haben, über Besucher und das Pflegepersonal, erfuhren nach dem Frühjahrs-Shutdown keine besondere Aufmerksamkeit.
So verstrich der Sommer ohne ein bundesweites Konzept, wie man sich auf die kühlere Jahreszeit vorbereiten könnte. Nur in Tübingen investierten Bürgermeister Boris Palmer und sein Gemeinderat 250.000 Euro in regelmäßige Tests für Heimbewohner und Pflegekräfte. Dazu gab es für ältere Bürger kostenlos FFP2-Masken, verbilligte Taxifahrten und spezielle Zeiten für den Einkauf. »Tübinger Weg« nennt Palmer seinen Plan, der lange aufging, weil es in den Heimen der Stadt keine Infektionen gab. Erst vorige Woche musste der Grünenpolitiker einsehen, dass es eine perfekte Welt nicht mal unter seiner Regentschaft gibt. Doch die fast 40 Neuinfektionen bedeuten nur, »noch vorhandene Lücken im Testsystem möglichst schnell zu schließen«, wie er sagt.
Palmer bleibt dabei: »Ich ziehe Maßnahmen, mit denen wir gezielt Leben schützen, einem Lockdown immer vor.« Bund und Ländern wirft der Schwabe vor, von Beginn der Pandemie an die falsche Strategie gewählt zu haben: »Mit der Schrotflinte auf alles zu schießen fordert viele ungewollte Opfer.«
Im Wohnstift in Raadt hatte es im Frühjahr keinen einzigen Corona-Fall gegeben. Dennoch hielt es Heimleiter Rost nur für »eine Frage der Zeit«, bis er mit dem Virus konfrontiert werden würde. Dass nun aber so viele Senioren gleichzeitig betroffen seien, damit habe er nicht gerechnet.
Blickt man durch den Glaseingang des Altenheims ins Innere, sieht man leere Flure. Die Mitarbeiter tragen Kopfhauben und Schutzkittel, dazu FFP2-Masken, Schutzbrillen und Einweghandschuhe. »Unser Gemeinschaftsleben im Haus ist vollständig zum Erliegen gekommen«, erzählt Rost. Darunter litten alle.
Angesichts allgemein steigender Inzidenzwerte hatte das Wohnstift Mitte Oktober Antigen-Schnelltests bestellt, die nicht im Labor ausgewertet werden, sondern vor Ort binnen einer Viertelstunde ein Resultat liefern. Damit sollten Personal, Bewohner und Besucher getestet werden. Doch erst am 25. November, so das Heim, traf die erste Lieferung ein.
Als wenig später Bewohner über Erkältungssymptome klagten, wurden alle getestet. Das Ergebnis: 17 positive Fälle. Als sie tags darauf mit verlässlicheren PCR-Tests überprüft wurden, waren nur noch 12 positiv. Andererseits hatte der Schnelltest bei gut 80 Bewohnern und allen Mitarbeitern einen negativen Befund gezeigt. Nachdem auch diese Gruppe in den folgenden Tagen PCR-Tests gemacht hatte, löste das Ergebnis einen Schock aus. Plötzlich waren 48 Personen positiv.
Inzwischen betrachtet man in Raadt die Schnelltests »als reine Momentaufnahme«. Was Sicherheit im Kampf gegen Corona geben sollte, stiftete Verwirrung und ermöglichte weitere Ansteckungen.
Infizierte Bewohner sind nun auf ihren Zimmern isoliert. Infizierte Pflegekräfte fallen aus. Auch Mitarbeiter, die negativ getestet wurden, aber erkältet sind, wurden aus dem Dienst genommen. Diejenigen, die noch arbeiten, müssen das sieben Tage die Woche tun. »Eine geregelte tägliche Arbeitszeit«, sagt Leiter Rost, »gibt es schon lange nicht mehr.«
Über Monate schützte jede Einrichtung ihre Alten weitgehend nach Gusto, Gefühl und individuellem Verantwortungsbewusstsein. Von den über 15.000 Alten- und Pflegeheimen werden die meisten von Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas oder dem Deutschen Roten Kreuz betrieben. Rund 43 Prozent befinden sich in der Hand privater Anbieter, ein kleiner Teil in kommunaler Trägerschaft. Jedes Bundesland hat eine eigene Corona-Verordnung, die jede Stadt wiederum für sich auslegt. Auf regionaler Ebene müssen Sozialdienstleister wie die Diakonie bisweilen gleichzeitig mit vier Gesundheitsämtern und deren Vorgaben zurechtkommen.
Im Oktober hieß es, demnächst gebe es – um die Regeln anzugleichen – vom Bund einen Leitfaden für Besuche in Altenheimen. Anfang Dezember präsentierte Andreas Westerfellhaus, der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, endlich seine Handreichung: »Es gibt jetzt erstmals eine gemeinsame Rumpfstruktur für alle Einrichtungen in Deutschland.« Die 18-seitige Broschüre sei allerdings nur eine Richtschnur, keine rechtsverbindliche Vorschrift. Empfohlen wird darin unter anderem eine Terminanmeldung vor einem Besuch und ein prophylaktischer Schnelltest.
In der Einrichtung selbst sollen Angehörige dann auf die korrekte Umsetzung der Hygieneregeln achten und sich auf direktem Weg ins Zimmer des Bewohners begeben. »Wenn man Demenzkranke besucht, sollte es möglich sein, den Mund-Nase-Schutz zur Begrüßung kurz abzunehmen«, sagt Westerfellhaus. »Es ist wichtig, auch in diesen Zeiten einen menschenwürdigen Umgang zu gewährleisten.«
Eine Woche später ist die gut gemeinte Broschüre überholt, viele ihrer Empfehlungen wurden hinweggefegt von der Realität des Infektionsgeschehens. Vorigen Sonntag beschlossen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder, für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste »besondere Schutzmaßnahmen zu treffen«. Der Bund unterstützt mit »medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests«. Die Länder ordnen regelmäßige Tests fürs Personal und in Regionen mit erhöhter Inzidenz auch den Nachweis eines negativen Corona-Tests für Besucher an.
Und jetzt soll alles ganz schnell gehen. Lieber heute als morgen.
Ausbaden dürfen das Hopplahopp der Politik Menschen wie Doris Schneider, Geschäftsführerin der Caritas München und Freising und zuständig für 27 Altenheime. Sie fragt sich: »Wenn Pflegepersonal zeitaufwendige Corona-Tests machen soll, wer pflegt dann unsere Bewohnerinnen und Bewohner?« Und sie betont, dass viele Pflegekräfte auch ohne Pandemie bereits am Limit arbeiteten. »Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Politik unsere Empfehlungen und unsere Hilfeschreie einfach nicht hören möchte«, sagt Schneider.
Die Not der Branche ist struktureller Art. In der Pflege fehlen 100.000 Kräfte, die Löhne sind mau, mehr als die Hälfte der Einrichtungen zahlt unter Tarif.
»Wir suchen händeringend nach Helfern, die diese Tests machen, aber es gibt keine«, klagt Schneider. Hinzu kommt: »Seit neun Monaten sind wir im Krisenmodus. Viele Mitarbeiter sagen: ›Ich kann nicht mehr. Ich will nicht mehr.‹« Und wegen zahlreicher Kranken- oder Quarantänefälle muss sich Schneider mit immer weniger Personal der zweiten Welle entgegenstemmen. »Die psychische Belastung ist eh schon hoch«, klagt sie. »Und jetzt haut die Regierung kurz vor Weihnachten noch mit dem Hammer auf uns drauf.« Am 8. Dezember hatte Bayerns Regierungschef Markus Söder per Allgemeinverfügung die Pflegeheime verpflichtet, ihr Personal zweimal pro Woche zu testen – mit Wirkung zum 9. Dezember.
Bayerns Pflegestaatssekretär Klaus Holetschek kündigte zwar an, dass Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz besonders kleine Pflegeeinrichtungen unterstützen würden. Doch Doris Schneider hält die Beteuerungen der Staatsregierung, Freiwillige in Pflegeheimen einzusetzen, für heiße Luft.
Ähnlich ist es mit den Schnelltests, theoretisch sinnvoll, praktisch problematisch. Michaela Stern, Leiterin des Münchner Caritas-Altenheims St. Franziskus, schickte extra eine Mitarbeiterin bei einem benachbarten Hausarzt in die Blitzlehre.
Vorigen Montag wendet Eva Wagner ihr neu erworbenes Wissen, wie man einen Abstrich aus Nase und Rachen nimmt, erstmals an. Sie trägt eine FFP2-Maske und einen Schutzkittel aus hellblauem Plastik. Als Erste nach der Mittagspause ist eine alte Dame mit pinkfarbenem Strickpullover und Pagenfrisur dran. Sie schüttelt den Kopf, verzieht das Gesicht und scheint nicht wirklich zu verstehen, warum ihr Wagner gerade ein langes Teststäbchen in die Nase steckt. Später, als die Dame einen Spaziergang am Rollator über den Flur macht, erhält sie von der Leiterin Michaela Stern ein Erklärung: »Das sorgt dafür, dass wir sicher sind. Dass dieses Coronavirus draußen bleibt.«
Söder falle es leicht, Schutzversprechen für Pflegeheime abzugeben. »Aber wie wir das schaffen sollen, sagt er nicht«, so Stern. Seit einem Dreivierteljahr tue sie »alles Menschenmögliche«, um Infektionen abzuwehren, bislang mit Erfolg. Sie brauche keinen Corona-Bonus oder Beifall von Balkonen, sie wolle echte Wertschätzung. Zum Beispiel indem die Regierung, zeitgleich mit ihrer Allgemeinverfügung, »uns die Malteser oder das Technische Hilfswerk vor die Türe gestellt hätte«.
Im Garten des Pflegeheims gäbe es Platz für ein Zelt. Dort könnten sich Besucher registrieren und testen lassen. »Aber ich weigere mich«, sagt Stern, »dafür eine unserer Fachkräfte in voller Schutzmontur den ganzen Tag an den Empfang zu stellen. Wir sind jetzt schon am Limit.«
Tests für alle Besucher seien nicht zu bewältigen, sagt auch Carola Stenzel-Maubach vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe. »Die Politik hat einfach nicht weit genug gedacht.« Es reiche nicht aus, die Tests bereitzustellen, das Personal sei »total ausgebrannt«. Was die Heime jetzt brauchten, seien Sanitäter der Bundeswehr, pensionierte Pflegekräfte oder Arzthelfer, die in ihrer Freizeit unterstützten.
Nur in einem Punkt scheint zwischen Heimbetreibern und Politik Einigkeit zu bestehen: Besuche sollten möglich bleiben.
Obwohl im einwohnerstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen zu Wochenbeginn fast jedes vierte der rund 2250 Pflegeheime mit positiven Corona-Fällen zu kämpfen hat, kommt ein Besuchsverbot wie im Frühjahr für die Landesregierung nicht infrage. Persönliche Kontakte zur Familie seien »enorm wichtig für die psychische Gesundheit« der Senioren, teilt das Gesundheitsministerium mit. Solche Verbote richteten »bei den oft hochbetagten Menschen einen großen, teils nicht wiedergutzumachenden Schaden an«.
Gerade zu Weihnachten mühen sich viele Heime um Normalität. »Die Isolation der Bewohner ist die größte Gefahr in der Krise«, sagt Christian Matat, der seit fast 20 Jahren das Haus Rothenburg in Berlin-Lichterfelde leitet. Deshalb hält er auch jetzt an einem besonderen Ritual fest.
Jeden Mittwoch versammeln sich die Bewohnerinnen und Bewohner im Foyer der alten Stadtvilla. Ein Musiker spielt auf dem Akkordeon und singt dazu – die Alten schunkeln. Für viele ist es der Höhepunkt der Woche.
»Es ist nicht so, dass wir das Virus unterschätzen«, sagt Matat, sie hätten allergrößten Respekt. Deswegen sitzt der Künstler draußen auf der Terrasse, die Senioren lauschen von drinnen. Und die Tür steht offen.
CORONA IN PFLEGEHEIMEN
Wir opfern die Alten!
Von Elke Bodderas | DIE WELT v. 7.12.2020
Von Schweden wird gesagt, es lade in leichtfertiger Weise den Tod in die Altersheime ein. Doch Deutschland ist nicht besser. Was die Sterblichkeit unter alten Menschen betrifft, gehen wir den schwedischen Weg.
Als Winston Churchill im Mai 1940 seine „Blood, sweat and tears“-Rede im House of Commons hielt, war keinem der Parlamentarier bewusst, dass sie einer Rede von historischer Bedeutung beiwohnten. Die meisten reagierten sogar mürrisch bis unzufrieden.
Wenn heute, ebenfalls während einer scheinbar ausweglosen Katastrophe, der Leiter des Robert-Koch-Instituts und damit einer der obersten deutschen Corona-Dirigenten „noch viel mehr Tote“ verspricht, dann muss man zwischen Winston Churchill und Lothar Wieler einen kleinen Unterschied feststellen: Der eine bereitete auf einen vernichtenden Schicksalsschlag vor. Und der andere beschreibt mit mahnendem Unterton die Konsequenzen eines Geschehens, für dessen Verlauf er mitverantwortlich ist.
Vermutlich sind Wielers Äußerungen substanziell begründet, trotz künftiger Impfungen höchstwahrscheinlich ab Januar. Es ist auch offensichtlich, weshalb der Präsident des RKI sein düsteres „Bedenke das Ende“ ruft. Als heiliger Schrecken soll die Drohung in die Glieder aller fahren, die mit dem Gedanken spielen, jetzt sei es aber genug mit Opfern, Einschränkungen, Leid und Verlusten.
Wenn oberste Behördenvertreter, Politiker, Ministerpräsidenten es volkspädagogisch mit Tod, Teufel und letzten Dingen versuchen, dann riskieren sie immer den Nachteil, dass sie Argwohn begründen. Der Verdacht liegt dann nahe, dass es da etwas zu übertönen gilt, und tatsächlich, diesen Verdacht kann man auch haben. Es ist die Zahl der Corona-Toten, die Wielers Erziehungsgebärden und die der weiteren politischen Kümmerer allmählich unglaubwürdig erscheinen lässt.
„Die Sterblichkeit ist ein Qualitätsindikator für die Gesamtpolitik“, so formuliert es mit Engelsgeduld der Virologe Alexander Kekulé immer und immer wieder. Und die hat in Deutschland eine fatale Wendung genommen. Unter den Hunderten Menschen, die täglich an und mit Covid-19 sterben, ist ein erheblicher Anteil in der Altersgruppe 70 plus zu finden. Darunter wiederum sterben vor allem jene, die eng beieinander leben, in den Alten- und Pflegeheimen.
Bis heute zählt die Corona-Sterbestatistik fast 14.500 Menschen in der Altersgruppe 70 plus. Sie stellt einen Anteil von aktuell 86,7 Prozent an den Corona-Toten. Es ist eine Quote, die sich gefährlich den 89 Prozent in Schweden nähert. Zwar liegt die absolute Mortalität in dem Land nach wie vor höher.
Aber ausgerechnet der Schutz der Alten scheint in Deutschland momentan genauso linkshändig abgewinkt zu werden wie bei den Schweden. Von denen hatte es geheißen, sie lüden zugunsten von Freiheiten und Eigenverantwortung den Tod in die Altersheime ein. Was die Sterblichkeit unter alten Menschen betrifft, geht Deutschland allerdings momentan den gleichen schwedischen Weg.
Seit April drängen führende Wissenschaftler aus allen relevanten Bereichen darauf, die Senioren in die Mitte zu nehmen, sie als Kern der Pandemiebekämpfung zu erkennen. Ihre Leitidee lautet: „Schützt die Alten, und ihr senkt die Zahl der Corona-Toten.“ An praktikablen Vorschlägen hierzu hat es nicht gefehlt.
Eine Gruppe von Wissenschaftlern um den Medizinprofessor Matthias Schrappe, einst Berater der Bundesregierung, brachte „Interventionsteams“ ins Spiel. Die Gesundheitsämter könnten sie als Schnelle Eingreiftrupps in bedrohte Heime schicken. „Aber wenn wir damit den Gesundheitsämtern kommen“, sagt Schrappe, „dann heißt es, geht nicht. Das steht in den RKI-Richtlinien nicht drin.“
Im Dezember legte das RKI Empfehlungen für Alten- und Pflegeeinrichtungen vor mit der Forderung, die Einrichtungen sollten „möglichst in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt ein einrichtungsspezifisches Testkonzept erstellen“. Doch wer mit Betreibern von Altersheimen spricht, erlebt Ratlosigkeit, Verzweiflung, Wut. Denn nur wer sich mit den Gesundheitsämtern einigt, hat eine Chance, an die Schnelltests zu kommen. Wer sie dann hat, würde sie gern auch einsetzen können, was jedoch laut RKI allein Sache „geschulten Personals“ sein soll.
„Warum dürfen Normalsterbliche das nicht?“, fragt sich zu Recht der prominente Virologe Alexander Kekulé. Ein müßiger Einwand, denn in der Praxis ist meist weder das eine noch das andere zu haben. Zwar hatte die Bundesregierung erst Mitte November 200 Millionen Euro für Corona-Schnelltests bereitgestellt. Auf die Verfügbarkeit hat sich das aber noch nicht ausgewirkt. Das könnte daran liegen, dass die Heime ohne Behördenhilfe auf sich allein gestellt sind. Sie sollen sich die Tests selber beschaffen. Die Kosten erstattet dann auf Antrag der Bund.
In Deutschland gibt es etwa 12.000 Pflegeeinrichtungen, mehr als tausend von ihnen melden Corona-Infektionen. Vor allem Baden-Württemberg ist von Ausbrüchen betroffen, aber auch Sachsen. Baden-Württemberg hat ab nächste Woche Ausgangssperren verhängt. Ein besonderer Schutz in Pflegeheimen? Mehrere Heime des Landes klagen über einen Mangel an Schnelltests. Aber dafür seien immerhin FFP2-Masken im Angebot „innerhalb der nächsten Wochen“.
Auch in Sachsen gibt es Ausbrüche in Heimen. FFP2-Masken sollen kostenlos an Senioren ausgegeben werden. Aber im zentralen Fokus der Landespolitik stehen die Heime nicht, auch nicht in Bayern, obwohl dort jetzt mehr getan werden soll und die Heime als besonderer Hotspot bezeichnet werden. Ausgangssperren für alle stehen auf der Tagesordnung. „Es geht um das Thema Kindergarten und Schule“, sagt Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer, „es geht darum, möglicherweise Geschäfte zu schließen.“
Einen Strategiewechsel verlangt inzwischen ein bedeutender Teil der Politik und der Wissenschaft. Sie wenden sich ab von der Debatte über Restriktionen und Schutzmaßnahmen für die Gesamtbevölkerung, mit Schwerpunkt jüngerer oder mobiler Personen. Im Hintergrund treten überall in Deutschland Unlust, Verdrossenheit, Missvergnügen, sogar schon Verweigerung am Corona-Kurs über die Ufer.
Dazu passt ein furchtbarer, fast zynischer Begriff, den ein bekannter Epidemiologe in die Welt gesetzt hat. Er beschreibt eine Politik, die nur steigende Infektionszahlen anerkennt, aber die Alten nicht schützt und die Sterbenden und die Toten nicht sieht. Von „kalter Herdenimmunität“ ist die Rede. Denn wer tot ist, steckt niemanden mehr an.
____________________________
da ist immer die rede davon, die intensivstationen in den kliniken nicht "überlasten" zu wollen - und man sei "hier & da" bereits "kurz vorm limit". und das spiegelt sich auch in den steigenden fallzahlen bzw. der "fall-plateau-entwicklung als seitwärts-bewegung" wider: aber die damit einhergehende scheinbar "kampflos" hingenommene rasant steigende zahl der todesfälle sind scheinbar in diesem teuersten gesundheitssystem eines der reichsten länder der erde lediglich unvermeidbare "kollateralschäden", die mit allgemeiner langmut hingenommen werden (müssen) - mit einem anteil von rund 87% alten menschen.
da findet also offenen auges und wie selbstverständlich so etwas wie eine ethisch höchst fragwürdige "triage"-auswahl statt, in dem die infizierten hochbetagten bewohner der altenheime kaum noch arztbesuche und notfallmedizin-einsätze erhalten und (z.t.) lediglich "noch" palliativ versorgt werden - und auch kaum noch mit dem nötigen nachdruck zum beatmen und behandeln in die intensivstationen gelangen - wo man eben die die noch freien bettenplätze "zur reserve für dringendste notfälle" benötigt - aber die auslese beginnt da, wo man wie selbstverständlich "die alten" aussortiert - ja - und verrecken lässt, weil sie ja dem bruttosozialprodukt keinen gewinnbringenden eintrag mehr bringen.
altenheime haben ganz selten einen festen landeplatz für einen notfall-hubschrauber hergerichtet - und der wird auch scheinbar entgegen aller herkommlichen beteuerungen kaum in der praxis benötigt. die beerdigungsinstitute hingegen kennen ihren parkplatz zum einladen der särge dort jeweils - und die meisten alten lehnen in ihren letzten verfügungen ja auch - zum "glück" "lebensverlängernde maßnahmen" ab - und unterstützen ja damit das "system" ...
der zyniker in mir könnte ja auch denken: die alten menschen sterben früher oder später sowieso - so wie wir alle ja früher oder später sterben (so ließ sich auch bundestagspräsident schäuble ein) und wenn man einigen von denen nun noch die todesursache "covid-19" verpasst,dann muss man das eben zeitgemäß so hinnehmen: vor corona stand da eben: akutes herzversagen, lungenentzündung, nierenversagen, akute atemnot, krankenhauskeim-infektion, legionellen-infektion, salmonellen-infektion, noroviren-infektion usw. - und auf ein paar tage früher oder später kommt es ja in dem alter auch nicht mehr an ... - oder so ...
sterben ist selten ein schlag, sondern eher ein prozess - und ist immer das zusammenwirken verschiedener organischer versagensmomente - ob nun corona oder sonstwas dieses "syndrom" auslöst - sei mal dahingestellt ...
und nun dreht euch wieder um ... - si
Schwarzer-Peter-Spiel
Wer trägt die Schuld an den vielen Toten in schwedischen Alten- und Pflegeheimen?
Wenn der Schutz der alten Menschen misslingt: Die schwedische Presse schreibt vom „größten politischen Skandal in der Corona-Krise“.
mawy. HAMBURG. - f.a.z.
Politik ist immer auch ein Schwarzer-Peter-Spiel, und in Schweden werden schon die Karten ausgeteilt. Als Ministerpräsident Stefan Löfven einer Zeitung jüngst ein Interview gab, ging es gleich um ein Thema, das Schweden in der Corona-Krise besonders bewegt: die vielen Toten unter den alten Menschen. Ein Bericht hatte zuvor massive Mängel bei der medizinischen Versorgung in den Alten- und Pflegeheimen während der ersten Welle der Corona-Pandemie kritisiert. Löfven schob in dem Interview mit der „Dagens Nyheter“ am Mittwoch den Schwarzen Peter dafür den Regionen zu. Formal ist das mit Blick auf die Zuständigkeiten richtig – aber in der zunehmend angespannten Lage im Land wohl trotzdem nicht ganz so einfach. Die Zahl der Toten hat am Donnerstag die Marke von 7000 überschritten, die 14-Tages-Inzidenz liegt bei 669.
Als die erste Welle Schweden getroffen hat, starben vor allem in Alten- und Pflegeheimen viele Menschen – fast die Hälfte der Toten im Land. Etwa ein weiteres Viertel wurde in Wohnungen gepflegt. Früh hatten die zuständige Gesundheitsbehörde und die Regierung eingestanden, dass der Schutz der alten Menschen misslungen sei. Sie wollten das aber nicht als Eingeständnis verstanden wissen, dass der schwedische Sonderweg womöglich falsch war.
„Wir müssen unterscheiden zwischen dem grundsätzlichen Weg, den wir gewählt haben, und den vielen Opfern, die es leider in den Alten- und Pflegeheimen gab, was aber auf einen Mangel in unserem Wohlfahrtssystem hinweist“, hatte Löfven im September der F.A.Z. gesagt. „Wir haben ja nicht entschieden, unsere Alten zu gefährden, wir haben im Gegenteil gesagt, wir müssen sie beschützen.“ So wurde im Land über die Zustände in den Heimen diskutiert, über die Pfleger und die Ausstattung, über die langen Jahre, in denen gespart wurde. Eine schwierige Debatte in einem Land, das so stolz ist auf seinen Wohlfahrtsstaat. Eine Kommission wurde eingesetzt, um die Sache zu untersuchen.
Als die Aufsichtsbehörde für das Gesundheitswesen vergangene Woche ihren Bericht vorlegte, fiel ihr Urteil vernichtend aus. Auch sie richtete ihre Kritik an die 21 Regionen des Landes, die für die Versorgung der Menschen in den Alten- und Pflegeheimen zuständig sind. Die Behörde hatte Krankenakten durchgesehen von Menschen in Pflege, die mit dem Coronavirus infiziert waren oder bei denen es den Verdacht gab. Sie musste feststellen, dass etwa ein Fünftel von ihnen nicht individuell von einem Arzt untersucht worden ist und von den anderen ein Großteil auch nur telefonisch oder digital eine ärztliche Beurteilung erhalten habe. Keine Region sei ihrer Verantwortung gerecht geworden, urteilte die Behörde. Die Mängel seien dabei nicht einmal allein auf die Pandemie zurückzuführen. Von dem „größten politischen Skandal in der Corona-Krise“ schrieb die „Dagens Nyheter“.
Als Löfven im Interview gefragt wird, ob er die Meinung der Behörde teile, dass die Regionen für die Situation verantwortlich seien, sagte er also zum einen, dass daran kein Zweifel bestehe. Er finde es seltsam, dass es überhaupt so eine Diskussion gebe, im Gesetz sei klar geregelt, wer verantwortlich ist.
Zum anderen gibt es aber trotzdem Dinge, die die Regierung in Stockholm tun kann, um den Regionen zu helfen. Einige zählte Löfven selbst auf: Der Staat stelle sicher, dass genug finanzielle Ressourcen und geschultes Personal vorhanden seien. So würden die Regionen künftig zusätzlich vier Milliarden Kronen im Jahr erhalten, um mehr Personal einzustellen.
Auch bei anderen Fragen zeigte er sich in dem Interview dann kaum selbstkritischer – zum Ärger der Opposition. Ulf Kristersson, der Vorsitzende der bürgerlichen Moderaten, schrieb auf Facebook, die einzige Botschaft des Interviews sei, alles, was bei Schwedens Corona-Strategie schlecht laufe, sei die Schuld von anderen. Längst zeigen Umfragen, dass das Vertrauen in die Gesundheitsbehörde abnimmt – ebenso wie die Zustimmung für Löfvens Sozialdemokraten.
Auszug aus einem Artikel in der ZEIT Schweiz Nr. 49/2020 vom 26. November 2020:
Corona-Todesfälle: Wieso uns die Toten nicht kümmern
In der Schweiz sterben täglich über 70 Menschen an Corona. Das sind gemessen an der Einwohnerzahl zweieinhalb mal soviel wie in Deutschland. Doch das Land trauert nicht um sie.
Von Matthias Daum und Sarah Jäggi
25. November 2020
40 Prozent der Menschen, die seit Anfang Oktober an Covid-19 starben, lebten bis dahin in einem Alters- und Pflegeheim. 45 Prozent starben in einem Spital. Die Hälfte
von ihnen war älter als 80 Jahre.
"Diese Toten sind nicht alltagsrelevant. Ihr Tod stört nicht", sagt Soziologe Höpflinger. Sie sind nicht mehr in eine Nachbarschaft eingebunden, in keinem Verein, sie haben kaum mehr gleichaltrige Freunde, keine Klassenkameraden, vielleicht noch ein paar Kinder und Enkel und Urenkel. Und weil heutzutage kaum mehr ein Toter zu Hause aufgebahrt wird, Beerdigungen auch ohne Pandemie-Beschränkungen häufig im kleinen Kreis stattfinden und die Trauernden für viele Hochbetagte nicht einmal mehr eine Todesanzeige in der Lokalzeitung schalten, sagt Höpflinger: "Sterben und Tod sind heute ein Teil der Kleinfamilie, nicht der Gemeinschaft."
Flurin Condrau ist Medizinhistoriker an der Universität Zürich. Für ihn ist es nicht erstaunlich, dass sich in der Schweiz kaum jemand für die Pandemieopfer interessiert. Das habe aber weniger mit der Pandemie als mit der Schweizer Gesundheitspolitik zu tun: "Wir haben zwar das zweitteuerste Gesundheitswesen der Welt, aber die Idee, dass man in der Schweiz sterben kann, ignorieren wir leider gern." Dieses Denken gehe auf das Jahr 1994 zurück, als das heutige Krankenversicherungsgesetz (KVG) geschaffen wurde. Die Palliativmedizin wurde dabei, anders als in vielen anderen Ländern, nicht speziell geregelt. Das führte beispielsweise dazu, dass die Krankenkassen lange Zeit nur Leistungen abgelten mussten, die auf die Diagnose und Behandlung einer konkreten, benennbaren und behandelbaren Krankheit zielten. "Ein todkranker Mensch braucht aber keine Therapie im Sinne einer Hochleistungsmedizin, sondern sehr viel Betreuung und Pflege, also Zeit", sagt Condrau. Aber das lohnt sich im Schweizer Gesundheitswesen kaum. "Ein Spital, das Geld verdienen muss, hat wenig Anreiz, in diese Art der Medizin zu investieren. Auch wenn die Nachfrage noch so groß ist", sagt Condrau.
Auffallend ist, wie stark sich das öffentliche Reden über die Pandemiebekämpfung in der Schweiz um die Frage dreht, wie viele Kapazitäten in den Spitälern noch frei sind. "Gerade so, als ob es in Ordnung wäre, wenn jemand stirbt, solange er dabei in einem Intensivbett liegt", sagt Flurin Condrau. Er plädiert deshalb für eine Zero-Covid-Strategie. Also das Virus auszurotten, keine neuen Infektionen zuzulassen. Nur so könne der Tod von vielen weiteren alten Menschen verhindert werden.
Den kompletten Artikel liest Du hier
. . . . . . . . . . . .
Dazu Auszug aus einem neuen Artikel in WELT+:
Turnaround ohne Lockdown – was hinter dem Schweizer Mittelweg steckt
Von Virginia Kirst, Rom - 26.11.2020 mittags -
Trotz stark steigender Infektionszahlen entschied sich die Schweiz gegen einen harten Lockdown. Die Intensivstationen liefen voll, in manchen Kantonen war kein Bett mehr frei. Doch jetzt sinken die Zahlen – und die Unterstützung für die Strategie wächst.
Das folgt der Regierungslinie, die am Wochenende Ueli Maurer, Finanzminister von der rechtsnationalistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP), in einem Interview mit dem Radiosender SRF erneut verteidigte. Dieser sagte auf die Frage, ob die Pandemie angesichts der hohen Fallzahlen und Todesfällen in der Schweiz aus dem Ruder gelaufen sei: „Wir sind bewusst ein gewisses Risiko eingegangen, weil wir eine Güterabwägung gemacht haben.“ Nicht nur die Gesundheit sei wichtig, auch die Wirtschaft müsse leben. Diese Aussage würde derzeit wohl eine Mehrheit der Schweizer unterschreiben: Einer Umfrage des SRF vom 6. November zufolge fürchten mehr Menschen im Land eine Wirtschaftskrise (32 Prozent) als einen Zusammenbruch des Gesundheitswesens (23 Prozent).
Den Artikel kannst Du hier lesen ...
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
die quintessenz aus diesen beiden artikelauszügen zeigt für mich eindeutig, dass die überproportional hohen sterberaten der alten menschen "in kauf" genommen werden - für ein in augen der eidgenössischen ökonomen"normales" wirtschaftsleben mit einem viertel-lockdown der einzelnen kantone in der schweiz: diese auf- und abrechnungen erinnern mich schon an die rechenaufgaben im ns-mathebuch der 30er jahre, als man die ausgaben für einen behinderten menschen in der anstalt hochrechnete - und mit dessen "nutzen für volk und vaterland" verglich ... - si.
Covid-Infektionen in Pflegeheimen
Niemand rein, niemand raus
Die zweite Corona-Welle wütet in deutschen Pflegeheimen, das legen neue Zahlen nahe. Der Bund hat aber kein genaues Lagebild - und die Betreiber
reagieren teils drastisch.
Von Lena Kampf, Teresa Roelcke und Rainer Stadler | Süddeutsche Zeitung 22.11.2020
Jüngste Meldungen aus deutschen Pflegeheimen: Im niedersächsischen Melle wurden 50 von insgesamt 75 Bewohnern positiv auf Corona getestet, in Neckargmünd bei Heidelberg waren es 67 von 91 Bewohnern. In einer Einrichtung im bayerischen Großwallstadt 39 von 41 Bewohnern, acht davon sind verstorben. In Berlin-Lichtenberg starben 15 Bewohner eines Pflegeheims, nachdem ein Corona-Ausbruch seit Anfang Oktober nicht unter Kontrolle zu bringen war. Das örtliche Gesundheitsamt entschied vergangene Woche, die Nicht-Infizierten zu evakuieren.
Heimbetreiber und Politiker beobachten die Entwicklung mit Sorge. Während der ersten Corona-Welle im Frühjahr hat sich gezeigt, dass gerade bei alten und gebrechlichen Menschen das Virus den größten Schaden anrichtet. Etwa die Hälfte der Todesfälle in Deutschland im Zusammenhang mit Corona waren in Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen. Nun tobt die zweite Welle.
In weit mehr als 1000 der bundesweit etwa 12 000 Alten- und Pflegeheime gibt es aktuell Corona-Fälle. Das ergab eine Umfrage von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR unter den Gesundheitsministerien der Bundesländer.
Demnach ist aktuell in Brandenburg jedes zehnte Heim betroffen, in Nordrhein-Westfalen jedes sechste, in Rheinland-Pfalz jedes fünfte. In Hessen haben 200 von gut 800 Pflegeeinrichtungen Corona-Infektionen gemeldet, also jedes vierte Heim.
"Die Fakten werden nicht zusammengetragen."
Die Gesamtzahl der bundesweit betroffenen Einrichtungen liegt sehr wahrscheinlich deutlich höher. Einige Bundesländer lieferten nur sehr unvollständige Zahlen. Berlin und Bayern machten gar keine Angaben. Dabei gibt es dort heftige Ausbrüche, sei es in Lichtenberg oder Steglitz, Augsburg oder Nürnberg. Baden-Württemberg weist nur eine Gesamtzahl der Infizierten in Sammelunterkünften aus, neben den Pflegeheimen also auch Asyl- und Obdachlosenunterkünfte sowie Justizvollzugsanstalten. In diesen Einrichtungen sind aktuell knapp zehntausend Menschen infiziert. Ein beträchtlicher Teil dürfte auf die knapp 1800 Pflegeheime des Landes entfallen.
Trotz der Bedeutung der Alten- und Pflegeeinrichtungen im Kampf gegen das Virus gibt es nicht nur in einzelnen Ländern, sondern auch auf Bundesebene keine exakten Zahlen zum dortigen Infektionsgeschehen. Das Robert-Koch-Institut weist sie nicht in seinen täglichen Situationsberichten aus. Selbst das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der dort angesiedelte Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, verfügen nicht über ein genaues Lagebild in den Heimen.
Eugen Brysch, der Vorstand der deutschen Stiftung Patientenschutz, klagt: "Zwar reden die Regierungschefs viel von den vulnerablen Gruppen, aber die Fakten werden nicht zusammengetragen. Im neunten Monat der Pandemie ist für Bund und Länder die Situation der hier lebenden und arbeitenden Menschen eine Blackbox."
Unbekannt ist zudem, wie viele Heimbewohner momentan isoliert werden. Trotz der Forderungen der Politik, die Heime in der zweiten Welle offen zu halten, sodass die Bewohner weiterhin von Angehörigen besucht und Therapiemöglichkeiten in Anspruch nehmen können, hat wieder ein beträchtlicher Anteil der Heime geschlossen.
Strenge Maßnahmen verhinderten nicht, dass 17 Bewohner starben
Laut dem Mainzer Verfassungsrechtler Prof. Dr. Friedhelm Hufen "ist der Beschluss von Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten, dass Heime offen bleiben sollten, noch nicht in Rechtsverordnungen umgesetzt und damit rechtlich nicht bindend". Für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorengemeinschaften hat er gerade ein Gutachten vorgelegt. Dort führt er aus, welche Grundrechte die Schließung der Heime, Ausgangssperren und Isolation der Bewohner verletzen: die Menschenwürde, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Ausübung von Religion, den Schutz von Ehe und Familie. Nur in einer Notsituation mit mehreren Infizierten sei es vertretbar, Pflegeeinrichtungen komplett zu schließen, warnt Hufen.
Behörden und Heime reagieren völlig unterschiedlich auf Corona-Infektionen: Manche schließen Besucher kategorisch aus, andere verweigern zusätzlich den Bewohnern den Ausgang. In Delmenhorst verordnete die Stadt ein Besuchsverbot für alle Pflegeheime, als die Inzidenzwerte in der Stadt nach oben kletterten - zu einem Zeitpunkt, als sich noch kein Heimbewohner infiziert hatte.
Einheitliche Regeln sind in Arbeit
Viele Heime versuchen, ihre Türen offen zu lassen und sperren, wenn Corona-Fälle auftreten, nur die betroffenen Wohnbereiche ab. Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung, sagt, das Grundrecht der Heimbewohner auf Teilhabe nehme Gesundheitsämter und Heimträger gemeinsam in die Pflicht. Für die 90 Heime der Stiftung wurden seit dem Sommer Konzepte entwickelt, die Besuche in Wohnbereichen selbst dann ermöglichen, wenn das Virus im Haus grassiert. Aktuell streiten die Juristen der Heimstiftung mit dem Stuttgarter Gesundheitsamt, das nach einem Corona-Ausbruch in einem Heim ein generelles Besuchsverbot erlassen hat.
Große Hoffnungen setzen die Heime auf Schnelltests, mit denen Bewohner, Mitarbeiter wie Besucher auf Corona getestet werden können. Außerdem hat der Pflegebeauftragte eine Handreichung angekündigt, mit einheitlichen Corona-Regeln für die Heime. Sie soll den Einrichtungen "Sicherheit geben", versprach Westerfellhaus. Angesichts aktueller Fallzahlen wundern sich Verantwortliche in den Heimen nur über das Erscheinungsdatum des Konzepts: Es soll frühestens im Dezember veröffentlicht werden.
__________________________
in der hospizbewegung gibt es den berühmt gewordenen grundsatz: „es geht nicht darum, dem leben mehr tage zu geben, sondern den tagen mehr leben."
nach dieser prämisse ist auch während einer pandemie in den sammelunterkünften und heimen für alte und behinderte menschen zu verfahren. die eigenverantwortlichkeit für das leben bis zum tod kann einem letztlich niemand nehmen. und auch in einem heim kann niemand diese verantwortung an der garderobe abgeben.
ein heimaufenthalt entbindet den jeweiligen bewohner oder seinen gesetzlich bestellten betreuer ja nicht von einem allgemeinen "risiko", am leben teilzunehmen, ein eigenständiges leben zu führen, und teilzuhaben: auch bei allen lebensfrohen und lebenserhaltenen unternehmungen und maßnahmen besteht nun einmal die gefahr eines unfalls, einer unbedachtsamkeit - und immer auch einer virus-infektion - was auch schon vor corona der fall war: mit krankenhauskeimen, influenza, salmonellen, legionellen - oder jetzt eben auch covid 19 - und dieses risiko besteht für alle menschen gleich - egal ob im heim oder anderswo - ob reich oder arm, ob grün, schwarz oder weiß - und auch das alter ist dabei egal.
institutionelle gleichmacherische "schutz"maßnahmen mit verboten und einschlüssen und internierungen führen zumeist bei einzelnen zu psychischen und körperlichen beeinträchtigungen, die grund- und persönlichkeitsrechtlich kaum zu rechtfertigen sind - auch nicht mit einem "pandemie- oder bevölkerungsschutzgesetz" - und oft sind es ja nur verbrämte anordnungen, um das personelle unvermögen oder die unterbesetzungen zu übertünchen - oder um irgendwelche beträge einzusparen oder einkünfte in der not zu generieren.
die "helfer" werden rasch zu "hilflosen helfern", was schon seit generationen (wolfgang schmidbauer schon 1977) beschrieben ist - und all der innerpsychische und gesellschaftliche wiggel der plötzlich helfenwollenden vs./bzw. helfenmüssenden, in konkurrenz zueinander, stehenden politikern der föderalen systeme, nebst den beratenden und den profis und ausführenden dafür vor ort mit all ihrer zu tage tretenden persönlichen "helfersyndrome" treten in dieser pandemie als umfassendes gesellschaftliches kernproblem des "hüh & hott" offen zutage.
der virus an sich tanzt uns weiter als schimäre auf und in der nase herum - und macht was er will - und wir alle können nur immer re-agieren und finden
kein rechtes maß mit oder gegen ihn - und erst recht einer "freiheitlich-demokratischen grundordnung" entwischt er immer wieder aufs Neue.
die begleitung von menschen benötigt immer ein ausreichend mitarbeitendes und professionell ausgebildetes personal. da kann man nicht mal gerade 20 bundeswehrsoldaten ins altenheim beordern - es sei denn sie kommen vielleicht vom sanitätszug oder einem militärlazarett.
nur bei menschen, deren grundrechte von amts wegen eingeschränkt sind oder wurden ist eine "internierung" zu rechtfertigen. und diese einschränkungen sind auch aufgrund einer pandemie nach meiner meinung nur im persönlichen von einem richter angeordneten einzelfall jeweils durchzusetzen.
ansonsten ist nach dem jeweils zu dokumentierenden eigenwillen des bewohners zu verfahren.
wer lebt geht immer auf eine "natürliche" lebensendlichkeit zu - mal so und mal so - und sie ist von gesellschaftlichen massenhaften schutz- oder gegenmaßnahmen nur pauschal und äußerst peripher zu beeinflussen.
und auch die institutionen und die heimleitungen sollten dieses zu tragende "rest"risiko jedes einzelnen bewohners in ihren heimverträgen rechtssicher mit eingearbeitet haben. si
Intensivstationen in der Schweiz
Um welches Leben wird gekämpft?
Bereits am Wochenende könnte das letzte Bett auf einer Schweizer Intensivstation belegt sein. Wie die Spitäler den Corona-Kollaps abwenden wollen
Von Barbara Achermann und Sarah Jäggi | DIE ZEIT No. 46/2020
Der Fall bewegte über die Schweiz hinaus. Ein Mann, mehr als 80 Jahre alt und schwerst an Covid-19 erkrankt, wurde mit der Ambulanz ins Spital in Sitten eingeliefert. Aber er wurde nicht aufgenommen. "In der aktuellen Situation halte ich die letzten Betten lieber für Fälle frei, wo mehr Hoffnung besteht", sagte der stellvertretende Leiter der Abteilung für Intensivmedizin gegenüber der NZZ am Sonntag. Ein paar Tage später wollte im Spital niemand mehr Stellung nehmen zu den näheren Umständen. Zur Frage etwa, ob der Patient oder seine Angehörigen zugestimmt hätten, dass er keine Intensivbehandlung erhält.
Der Fall zeigt, was auf viele Schweizer Spitäler zukommen könnte, wenn zutrifft, was die Experten des Bundes prognostizieren: dass bereits an diesem Wochenende sämtliche Plätze auf den hiesigen Intensivstationen belegt sind. Und sich das Gesundheitspersonal mit der Frage konfrontiert sieht, die in einem Land wie der Schweiz eigentlich tabu ist: Um welches Leben wird gekämpft?
Wie viele freie Betten auf Intensivstationen es überhaupt gibt, war im Frühjahr, in der ersten Corona-Welle, eine der großen Unbekannten. Heute überwacht mit dem Koordinierten Sanitätsdienst eine Bundesstelle die Auslastung der Spitäler und liefert zweimal pro Woche exakte Zahlen. Auch die Masken, Desinfektionsmittel und Beatmungsgeräte, die Anfang Jahr fehlten, sind nun vorhanden.
Trotzdem könnte es knapp werden. "Der Flaschenhals der Pandemie ist das Personal und nicht das Beatmungsgerät. Es braucht Fachpersonen, die die Maschinen bedienen können", sagt Yvonne Ribi, die Geschäftsführerin des Schweizer Berufsverbandes der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK. Als Beispiel nennt sie das Spital Sitten, in dem zwar noch vier Intensivbetten bereitstünden, aber nicht eingesetzt werden können. Weil das Personal fehlt.
Kein Wunder, suchen die Spitäler händeringend nach Pflegerinnen und Pflegern, besonders nach solchen, die nach der Ausbildung ein zweijähriges Nachdiplomstudium in Intensivpflege abgeschlossen haben. Die hohe Nachfrage spürt man auch bei den Stellenvermittlungsbüros der Branche. "Intensivpflege-Personal wird immer gesucht, doch aktuell ist die Nachfrage der Spitäler massiv höher als das Angebot", sagt Conny Bacher von Careanesth. Auch Heiko Mauersberger von Adecco spricht von einem Fachkräftemangel. Laut einer soeben publizierten Studie der Firma stieg die Nachfrage nach Gesundheitspersonal im Vergleich zum Vorjahr heuer um 13 Prozent.
In den vergangenen Monaten hat insbesondere das Uni-Spital Genf viele neue Mitarbeiter rekrutiert, über den Sommer kamen 400 dazu. Aber noch sind nicht alle angekommen. Der Markt in Genf sei ausgetrocknet, sagte Pflegedirektorin Sandra Merkli in der SRF-Sendung Rundschau. "Wir suchen jetzt weiter weg, in Europa, und das dauert natürlich länger." Auf Nachfrage der ZEIT, wie viel Personal aus dem Ausland man angestellt habe, schreibt das Spital: "Diese Information haben wir nicht." Man sei aber sehr darauf bedacht, "dass die derzeitigen Einstellungen nicht zu Lasten des benachbarten Frankreich gehen."
Auch andere grenznahe Spitäler möchten keine Zahlen zu den politisch heiklen Rekrutierungen im Ausland nennen. Doch die Universitätsspitäler in Lausanne und Basel bestätigen, dass sie auch jenseits der Grenze suchen. Im Elsass oder in Baden-Württemberg sind die Schweizer Arbeitgeber beliebt: Eine diplomierte Krankenpflegerin verdient knapp 2000 Franken mehr als in Deutschland und muss im Schnitt lediglich 8 statt 13 Patienten betreuen. Nebst den Rekrutierungen versucht man in den Spitälern aus dem vorhandenen Personal so viel wie möglich rauszuholen: Stellenprozente werden aufgestockt, befristete Verträge verlängert, Ferien verschoben. Oder man trainiert Pflegerinnen in Schnellbleichen für den komplizierten und arbeitsintensiven Umgang mit den Covid-19-Patienten, die oft wochenlang künstlich beatmet werden müssen.
Ohne das Gesundheitspersonal aus Deutschland, Frankreich und Italien wäre das Schweizer Gesundheitswesen längst am Anschlag. 36 Prozent der hiesigen Pflegerinnen und Pfleger kommen aus dem Ausland. Mit 70 Prozent ist der Kanton Genf so stark von den Fremden abhängig wie kein anderer Kanton. Aber auch im Jura, in Neuenburg und der Waadt stammen mehr als die Hälfte der Pflegefachleute aus dem Ausland. Yvonne Ribi, die Geschäftsführerin des SBK, sagt: "Es ist ethisch höchst fragwürdig, dass die Schweiz seit vielen Jahren die Fachkräfte abwirbt, die in unseren Nachbarländern auf Kosten des Staates ausgebildet wurden." Während die Schweiz ihr Personal am häufigsten in Deutschland rekrutiere, suche Deutschland unter anderem in Polen und Tschechien. "In Tschechien fehlen dann die Leute."
Die "Altersguillotine"
Heute fehlen sie dort mehr denn je. Tschechien zählt europaweit zu den Ländern mit den höchsten Corona-Fallzahlen. Die Versorgung ist derart prekär, dass die Ärztekammer die eigenen Landsleute, die zu Tausenden in ausländischen Spitälern arbeiten, aufgerufen hat, vorübergehend nach Hause zurückzukehren.
Die SBK-Geschäftsführerin Yvonne Ribi ist überzeugt, dass die Schweiz einen viel größeren Teil des Gesundheitspersonals selber ausbilden müsste – und auch könnte. "Doch es hilft nichts, einfach Leute in die Pflege zu spülen. Man muss auch schauen, dass sie bleiben. Heute verlassen 46 Prozent der Ausgebildeten die Branche, bevor sie pensioniert werden." In einer Aktionswoche hat der SBK gemeinsam mit den Gewerkschaften auf die angespannte Personalsituation in den Schweizer Spitälern aufmerksam gemacht – und Verbesserungen gefordert.
Fehlt das Personal, hat es zu wenig Betten. Hat es zu wenig Betten, wird triagiert. Also entschieden, wem eine Intensivbehandlung zusteht und wem nicht. Etwas, das es in der Schweiz bisher nicht gab. "Man kämpft hier für ein Leben, auch wenn man weiß, dass der Patient keine Chance hat", sagt eine Ärztin, die lieber anonym bleiben möchte.
Wer muss sterben, wer darf leben?
In der Ausbildung lernt das Gesundheitspersonal die Triage am Fallbeispiel eines schweren Verkehrsunfalls mit vielen Brandverletzten. Einem Patienten mit Verbrennungen dritten Grades, dessen Haut zu 80 Prozent betroffen ist, werden keine Überlebenschancen eingeräumt. Sind die Betten knapp, erhält er das starke Schmerzmittel Morphin – und stirbt.
Wie ist das bei den Covid-19-Patienten? Soll ein 85-Jähriger wochenlang künstlich beatmet und ihm die langwierige Rehabilitation zugemutet werden? Ein Weg, den eine Pflegefachfrau mit einer "Tour auf den Mount Everest" vergleicht. Oder müsste das letzte Bett dem herzkranken Mittvierziger gegeben werden, der statistisch gesehen im Falle einer Genesung ein viel längeres Leben vor sich hat?
Im Idealfall trifft ein Team den Entscheid in Übereinstimmung mit dem Patienten oder seinen Nächsten. Hilfe bietet ihnen dabei ein Leitfaden, den die Akademie der Medizinischen Wissenschaften im Frühling im Zuge der Pandemie zusammen mit der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin erarbeitet hat. Kaum publiziert, wurde das Papier aber harsch kritisiert. Besonders der Vorschlag, dass Patienten mit einer mittelschweren Demenz oder solche, die älter sind als 85 Jahre, bei Bettenknappheit nicht mehr intensivmedizinisch behandelt werden sollen. Diese "Altersguillotine" sei ungerechtfertigt und diskriminierend, wurde kritisiert. Jetzt wurden die Leitlinien überarbeitet, die neue Version soll in diesen Tagen erscheinen.
Aber viele Senioren und Seniorinnen kommen einer Spital-Triage mittlerweile zuvor. Sie haben sich in den vergangenen Wochen selbst mit der Frage beschäftigt, ob sie im Falle einer Erkrankung lebenserhaltende Maßnahmen wünschen, heißt es bei Pro Senectute. Allein in der Romandie verschickte sie heuer doppelt so viele Patientenverfügungen wie vor einem Jahr.
»Unerträgliche Fragen«
Corona
Wer wird beatmet, wer nicht? Wenn die Infektionszahlen in Deutschland weiter steigen, werden Ärzte auf Intensivstationen wohl Entscheidungen über Leben und Tod treffen müssen. Sollte das Parlament ihnen mit klaren Regeln dabei helfen?
In seiner chronischen Unaufgeregtheit hat der Virologe Christian Drosten dieser Tage ein Drama skizziert. Bei einer Veranstaltung im
niedersächsischen Meppen erklärte er, was passiert, sollte sich das Virus in der bisherigen Geschwindigkeit weiter ausbreiten. Wenn alle Intensivplätze im Land belegt seien,
was bald der Fall sein könne, »dann müssen wir in eine Triage-Situation gehen«.
Triage ist ein Wort aus dem Französischen. Es bedeutet: Sortieren. Auswählen. Was solche Situationen für Ärzte bedeuten, erklärte Drosten sehr konkret: »Wir haben dann auf der Intensivstation einen Patienten mit Covid-19, der ist alt, und der liegt da seit einer Woche, und der hat eine Überlebenschance von etwa 30 bis 50 Prozent. Vielleicht auch 60.« Dann, so Drosten weiter, komme ein Patient, der 35 Jahre alt sei und drei kleine Kinder habe, mit der gleichen Krankheit, mit schwerem Verlauf. »Und wenn Sie den nicht jetzt an ein Beatmungsgerät anschließen, dann ist der übermorgen tot – und das wissen Sie als Intensivmediziner. Was machen Sie?« Kurze Pause, dann die Antwort: »Sie müssen einen der älteren Patienten abmachen. Das ist es, was Triage bedeutet.«
Um zu verhindern, dass Menschen »abgemacht« werden müssen, hat die Politik gerade neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Auch die Bundeskanzlerin sorgt sich, dass die Beatmungsplätze auf den Intensivstationen knapp werden könnten. Gesundheitsminister Jens Spahn warnt: »Die Zahl derjenigen, die beatmet werden müssen, steigt stark, sie steigt zu stark.« Am vorigen Montag lagen 2243 Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen in Deutschland. Am Donnerstag waren es schon 2653.
Wie lange reichen die Kapazitäten? Und was passiert, wenn sie nicht mehr reichen? Bislang gilt, dass die Ärzte allein entscheiden müssten, wer behandelt wird und wer nicht. Dagegen regt sich schon länger Widerstand. In der Pandemie werden die Rufe lauter, dass sich der Bundestag mit dem Thema Triage befassen solle. Aber auch das ist umstritten. Deutschland sucht einen Weg, wie es mit den ethisch heikelsten Fragen der Coronakrise umgehen soll.
Was passiert, wenn ein Gesundheitssystem an seine Grenzen stößt, lässt sich in der Nachbarschaft studieren. In Belgien, wo es zuletzt knapp 1700 Covid-19-Fälle pro 100 000 Einwohner in zwei Wochen gab, stehen Ärzte schon jetzt vor harten Entscheidungen. »Wir müssen Patienten sortieren, das heißt entscheiden, wer stundenlang auf eine Behandlung warten muss, wer tagelang«, sagt Xavier Muschart, Chefarzt eines Krankenhauses in Namur. Man müsse sich dem »eklatanten Mangel an Ressourcen anpassen«.
Belgische Kollegen hätten ihm von dramatischen Zuständen berichtet, sagt auch Thomas Scheeren, Intensivmediziner im Klinikum der niederländischen Universität Groningen. »Dort entscheidet man nicht mehr, ob man den 60- oder den 70-Jährigen auf der Intensivstation aufnimmt, sondern ob man dem 30- oder dem 50-Jährigen eine Chance gibt.«
Auch in den Niederlanden gehe man höchst pragmatisch vor. Eine Art Punktesystem entscheide darüber, wer wie behandelt werde. »Der 90-jährige multimorbide Patient mit Covid-19 käme hier nicht mehr auf die Intensivstation«, sagt Scheeren. »Er würde zu Hause oder im Altenheim Medikamente bekommen und dort versterben.«
In Deutschland liegt das Schicksal der Patienten in den Händen der Ärzte. Auch hier gibt es Kriterien, aber die wurden von Medizinern und Ethikern und nicht von Parlamentariern festgelegt. Es gibt dafür Gründe, aber es gibt daran auch Zweifel.
Jenny Bießmann hat Angst, eines Tages »abgemacht« zu werden. Oder gar nicht erst an eine lebensrettende Maschine angeschlossen zu werden. Die 34-Jährige lebt seit ihrer Geburt mit einer spinalen Muskelatrophie Typ 2, einer Art Muskelschwund. Sie ist auf einen Elektrorollstuhl angewiesen, zudem ist ihre Lungenfunktion stark eingeschränkt. Wenn sich Bießmann mit dem Virus infizieren würde, müsste es schnell gehen. Die Beatmung auf einer Intensivstation wäre unumgänglich. Eine Triage-Situation könnte für sie das Todesurteil bedeuten.
»Man kann doch nicht einfach Menschen aussortieren, nur weil sie alt sind oder eine Behinderung haben«, sagt Bießmann. »Ich dachte eigentlich, davon wären wir längst weg!« Seit März sind die Leitlinien für Krisen der Knappheit in einer gemeinsamen Empfehlung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin und weiterer medizinischer Fachgesellschaften niedergelegt. Die Ärzte sollen demnach identifizieren, wer trotz bester intensivmedizinischer Therapie mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit sterben würde.
»Diese Vorgaben sind superdiskriminierend für uns Menschen mit Behinderung«, sagt Bießmann. »Ich selbst würde auf keinen Fall ein Intensivbett bekommen und müsste einem 25-Jährigen mit Riesenlungenvolumen den Vortritt geben.« Die Vorgaben der medizinischen Fachgesellschaften seien nicht verfassungsgemäß. »Da werden Leben gegeneinander aufgewogen. Ich meine, ich bin schließlich voll berufstätig und zahle in die Krankenkasse ein!«
Bießmann und acht weitere Betroffene haben daher Verfassungsbeschwerde wegen der Leitlinien erhoben. Mit ihr klagt die 40-jährige Nancy Poser, Richterin am Amtsgericht Trier. Auch sie lebt mit einer Muskelatrophie. Auch sie gehört zur Risikogruppe. Im Ergebnis führten die Regularien dazu, dass ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung einen schlechten Punktewert in einem Triage-System erhalten, sagt sie.
»Der Staat soll nicht festlegen dürfen,
wer überleben darf.
Das wäre Übergriffigkeit.«
»Ich verstehe jeden Arzt, der sich an die Leitlinien hält. In einer Situation, in der es um Leben und Tod geht, möchte schließlich keiner stecken«, sagt
Poser. Doch im Moment setze der Gesetzgeber wohl darauf, dass andere ihm die schwierige Entscheidung abnähmen. »Dabei greifen diese Regelungen stark in die Grundrechte ein,
sogar in das Recht auf Leben.«
Um diesen Konflikt geht es in ihrer Verfassungsbeschwerde: Der Staat soll gesetzliche Regelungen zur Triage schaffen. In einer solch fundamentalen Frage dürfe man sich nicht auf die Regelungen medizinischer Fachgesellschaften verlassen. »Dann hätten wir wenigstens ein Gesetz, gegen das wir vorgehen können«, sagt Poser. »Im Moment haben wir nichts.« Den derzeitigen Leitlinien sei man schlicht ausgeliefert. »Das darf der Gesetzgeber nicht zulassen.«
Die Beschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht als nicht »offensichtlich unbegründet« eingestuft. Sie wurde an Bundestag, Bundesrat, die Länderregierungen, Kanzleramt und Bundesministerien weitergeleitet. Bis Mitte Dezember werden Stellungnahmen erwartet. Danach will Karlsruhe entscheiden.
Jens Spahns Gesundheitsministerium sieht allerdings keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Triage-Regelung. Die neuen Kontaktbeschränkungen des Novembers sollten schließlich dafür sorgen, dass das System gar nicht erst überfordert werde. Und kein Gesetz könne ärztliche Entscheidungen im Einzelfall regeln.
Es gehört zu Spahns Führungsstil, heikle moralische Entscheidungen nicht selbst zu treffen, sondern an Ethikexperten auszulagern. Auch bei der Frage, wie eine Triage in Pandemiezeiten aussehen könnte, verlässt sich Spahn auf den Ethikrat. Im März, als die Angst vor Covid-19 auf einen ersten Höhepunkt zusteuerte, bat der Gesundheitsminister den damaligen Vorsitzenden der Runde, Peter Dabrock, telefonisch um Hilfestellung.
Ende März legte der Ethikrat eine Ad-hoc-Stellungnahme vor – eilig abgestimmt in Videoschalten. Das Papier zerstörte die Hoffnung all jener Ärzte, die glaubten, es könne eine schlichte Handlungsanleitung für sie geben. Es zeigte deutlich, dass nichts einfach ist und nichts einfach sein soll, wenn es um Leben und Tod geht.
»Jedes menschliche Leben genießt den gleichen Schutz«, heißt es in dem Papier. Der Staat dürfe menschliches Leben nicht bewerten und deshalb nicht vorschreiben, wer zuerst gerettet werden solle. Das gelte auch in Ausnahmezeiten, wenn die Beatmungsgeräte knapp werden.
Gesundheitsminister Spahn
Hilfe vom Ethikrat
Was also tun, wenn eine junge Mutter eingeliefert wird und das letzte freie Beatmungsgerät bereits an einen älteren Mann mit geringen
Überlebenschancen vergeben ist? Dürfte man seine Beatmung abstellen? Eigentlich nein, sagt der Ethikrat. Sollten Ärzte aber eine »Gewissensentscheidung« treffen, die
»begründbar« sei und transparenten Kriterien der Ärzteschaft folge, könnten sie auf die Milde des Rechtsstaats hoffen. Vorab jedoch solle kein Mediziner exkulpiert werden. Auch
in Katastrophenzeiten müsse der Staat die Fundamente der Rechtsordnung sichern.
Ärzten bleibt daher nur der Blick in die Empfehlungen ihrer Fachgesellschaften. Es sind jene Vorgaben, gegen die Bießmann und Poser sich vor Gericht wehren wollen.
Im Falle knapper Ressourcen solle ein Arzt nicht allein entscheiden, welche Patienten intensivmedizinisch behandelt werden und welche nicht, heißt es in den Empfehlungen. Es gelte das »Mehraugenprinzip«. Vorrangig sollten jene Patienten behandelt werden, »die dadurch eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit beziehungsweise eine bessere Gesamtprognose haben«. Alter und soziale Merkmale dagegen könnten kein Kriterium sein.
Schon im April fügten die Mediziner nach Protesten auch aus der Behindertenbewegung eine Klarstellung ein: Grunderkrankungen und Behinderungen seien »kein legitimes Kriterium für Triage-Entscheidungen«.
Über den Sommer geriet die Debatte in den Hintergrund, nun aber ist sie mit voller Wucht zurückgekehrt. Knapp sind die Ressourcen immer noch. Anders als im Frühjahr sind aber nicht die Beatmungsgeräte rar, sondern vor allem die Pflegefachkräfte.
Ethiker Dabrock fordert daher: »Es wäre gut, wenn der Bundestag eine Orientierungsdebatte zum Thema Triage führen würde. Wir brauchen eine zivilgesellschaftliche Diskussion über die Frage, wie mit knappen, lebensnotwendigen Ressourcen umgegangen werden sollte.« Das Parlament sollte diese Fragestellungen debattieren. »Das würde auch verdeutlichen, wie ernst die Lage in der Pandemie derzeit ist.«
Dabrock geht es darum, diese Debatte überhaupt zu führen – und nicht etwa darum, am Ende ein Paragrafenwerk zu verabschieden. »Allerletzte Entscheidungen können nicht durch noch so kleinteilige Gesetze ersetzt werden«, sagt Dabrock.
Klägerin Bießmann
»Menschen nicht einfach aussortieren«
Auch die Grünen wünschen sich eine politische Auseinandersetzung mit dem Thema. Am Mittwoch stellten sie einen Antrag im Rechtsausschuss des
Bundestags mit der Forderung, dass sich das Parlament mit der Frage zumindest befassen solle. Rechts- und Gesundheitsausschuss sollten das Thema mit Experten
diskutieren.
Erst nach einer solchen Anhörung, so das Argument der Grünen, könnten die Abgeordneten Stellung nehmen zum Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts. In den Krankenhäusern brauche man »Rechtssicherheit und einen Handlungsrahmen«, sagt die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther.
Auch FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullman, der als leitender Notarzt in Bochum selbst in Triage ausgebildet wurde, sieht Klärungsbedarf. »Ich wäre dafür, dass der Bundestag mal darüber diskutiert. Es gibt zwar Empfehlungen des Ethikrats, aber die müssen weiter debattiert werden.«
Doch der Antrag auf Parlamentsbefassung wurde im Rechtsausschuss abgelehnt. Vor allem Politiker aus Union und SPD sind gegen Vorgaben des Gesetzgebers. Der Staat dürfe keine Kriterien festlegen, sagt SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, selbst Mitglied im Rechtsausschuss. »Das wäre eine Übergriffigkeit des Staates. Der Staat soll nicht festlegen dürfen, wer überleben darf.« Es handle sich um eine Frage der ärztlichen Ethik. Man müsse sie weiter den betroffenen Fachgesellschaften und der Gewissensentscheidung der Ärzte überlassen.
»Unsere Verfassung verbietet eine Bewertung oder Abstufung menschlichen Lebens«, sagt auch der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak. »Wenn wir als Gesetzgeber da eingreifen würden, würden wir die Entscheidung treffen, wer leben darf und wer nicht. Das ist mit Unantastbarkeit der Menschenwürde nicht in Einklang zu bringen.«
SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas stellt klar: »Die Diskussion, wer zuerst dran ist, die möchte ich nicht führen. Ich will darüber sprechen, wie wir es schaffen, dass es nicht dazu kommt.« Man müsse jetzt die Infektionszahlen senken und zugleich präventiv Reserven auf den Intensivstationen aufbauen. Wenn man im Bundestag diskutiere, wer zuerst dran sei, sei es zu spät.
Die Medizinethikern Christiane Woopen fordert dagegen eine gesetzliche Regelung. »Die Situation der Triage ist vom Gesetzgeber nicht ausreichend geregelt«, kritisiert die Vorsitzende des Europäischen Ethikrats, der die EU-Kommission berät. »Da es sich um eine so wesentliche Entscheidung handelt, die das Recht auf Leben betrifft, sollte der Gesetzgeber dafür den Rahmen vorgeben, weil er nach der Verfassung eine Schutzpflicht gegenüber den Bürgern hat.« Zudem würden die Menschen, die eine solche Entscheidung treffen müssten, erheblich belastet. »Sie sollten sich dabei wenigstens von einer gesellschaftlichen Werteentscheidung getragen fühlen.«
Woopen fordert, dass der Gesetzgeber festlegen solle, welche Kriterien für eine Triage unzulässig seien und welche im Vordergrund stehen müssten. »Diese können dann von der Bundesärztekammer in Richtlinien konkretisiert werden«, sagt die Professorin.
Wie der deutsche Ethikrat unterscheidet Woopen grundsätzlich zwischen zwei Triage-Situationen. Die erste: Was tun, wenn zwei Patienten in der Notaufnahme ankommen, es aber nur noch ein Beatmungsgerät gibt? In diesem Fall hält die Ethikerin die Überlebenswahrscheinlichkeit für ein zulässiges Kriterium.
Die zweite Situation: Eine Intensivstation ist voll belegt, ein weiterer Patient kommt hinzu, mit einer hohen Überlebenswahrscheinlichkeit. Dürfte man nun jemandem, der nur eine sehr geringe Überlebenswahrscheinlichkeit hat, das Beatmungsgerät abmachen? »Jemandem trotz Aussicht auf erfolgreiche Behandlung diese wegzunehmen, halte ich ethisch für höchst problematisch«, sagt Woopen. Wenn jemand schon beatmet werde, müsse er darauf vertrauen können, dass seine Behandlung zu Ende geführt werde.
Eine Alternative zu diesen tragischen Entscheidungen wäre das Prioritätsprinzip, sagt Juristin Poser, die gerade vor dem Bundesverfassungsgericht kämpft. Dabei würden Menschenleben nicht bewertet. Es gälte immer die Regel: Wer zuerst kommt, hat Anspruch auf das freie Beatmungsgerät. Der Zufall würde entscheiden. Nicht der Mensch.
Aber zuallerest, so sieht das auch Poser, geht es jetzt vor allem darum, dass es zu dieser Notlage niemals kommt. Dass die Zahl der Corona-Infizierten so weit sinkt, dass es keine Triage braucht. Dass bei niemandem die Beatmung abgestellt werden und niemand vergebens warten muss.
Markus Becker, Markus Feldenkirchen, Julia Amalia Heyer, Christiane Hoffmann, Veit Medick, Lydia Rosenfelder, Cornelia Schmergal, Christoph Schult, Sebastian Spallek - aus: DER SPIEGEL 46/2020 v. 07.11.2020
UMGANG MIT DEM STERBEN
„Massengräber sind noch lange nicht passé“
Die Corona-Pandemie hat die eigene Sterblichkeit stärker ins Bewusstsein gerückt. Der Umgang mit dem Tod verändert sich – und das verrät viel über unsere Gesellschaft.
Von Andrea Seibel | DIE WELT
edition welt de vom 19.10.2020 - Panorama
Nicht wenige Menschen gehen als Erstes in fremden Ländern auf die Friedhöfe, weil sie den Ort als einen der Wahrhaftigkeit empfinden. So wie man im Tod behandelt wird, war das auch im Leben. Wie halten wir Deutschen es mit dem Tod, dem Sterben und der Trauer? Für Thorsten Benkel, 43, Soziologe an der Universität Passau, ist der Wandel der Bestattungskulturen und Trauerprozesse ein Lebensthema.
WELT: Herr Benkel, vor Kurzem ist der große Sozialdemokrat Wolfgang Clement gestorben. „Friedlich eingeschlafen im Kreise seiner Familie“, heißt es so harmonisch, wie es sich jeder wünscht. Dabei sterben fast die Hälfte der Menschen in Krankenhäusern und ein Viertel in Pflegeheimen.
Thorsten Benkel: Ja, tatsächlich sterben die meisten Menschen heute in Institutionen. Das will eigentlich niemand. Hospize sind etwas anders angelegt, damit können sich viele anfreunden. Manche sagen sogar, dass sie lieber nicht zu Hause sterben wollen, damit nicht die Wohnung sozusagen vom Tod kontaminiert wird.
WELT: Früher glaubten die Menschen an ein Leben nach dem Tod. Er war allgegenwärtiger Teil ihres Lebens und hatte somit Sinn. Heute ist der Tod der Gesellschaft verloren gegangen, denn kaum jemand glaubt an ein Leben nach ihm. Aber muss man das nur beklagen?
Benkel: Zu beklagen gibt es hier aus meiner Sicht wenig. Menschen verbringen ihren Alltag überwiegend mit einem Fokus auf den engen Rahmen, in dem sie leben. Die eigene Familie, die eigene Situation, die eigenen Ressourcen und so weiter sind das eigentliche Hauptthema des Alltagslebens, nicht der Verlust von all dem. Der Tod ist insofern ja wirklich sinnlos, als er das, was uns im Leben Sinn gibt, wegnimmt.
WELT: Die Bilder aus der Anfangsphase der Corona-Pandemie, besonders aus Bergamo und Brasilien, die Leichenabtransporte in Lastern zeigten und hastig gegrabene Massengräber, waren wie ein Menetekel vormoderner Zeiten. Wie passt dieser lieblose, anonyme, einsame Tod zum 21. Jahrhundert?
Benkel: Sie haben recht. Die Pandemie zeigt uns, dass man das Problem des Todes nicht loswird, auch wenn man sich erlebnisgierig auf neue Erfahrungen stürzt, betont gesund lebt und halbwegs die Work-Life-Balance hinbekommt. Da draußen lauern Gefahren in genau jenem Raum, der paradoxerweise zunehmend engagierter beschützt wird: in der Natur.
Ein Vulkanausbruch, ein Hurricane oder ein Virus, und schon wird einem schmerzhaft bewusst, dass die geordnete Gesellschaft mit ihren stabilen Strukturen nicht unverwundbar ist. Massengräber sind noch lange nicht passé.
WELT: Zu einer neuen Sterbens-Subjektivität würde passen, dass man sagt: „Mein Tod gehört mir.“ Aber wem gehört er wirklich? Dem Staat? Dem Bürger? Den Hinterbliebenen?
Benkel: Wenn Sie mich so fragen: Philosophen sagen, der Tod beginnt mit der Geburt. Vielleicht stimmt das, vielleicht auch nicht – eigentlich ist es egal. Der Tod wird so oder so bei den meisten erst akut, wenn er akut wird. Gewiss wird heute individueller gestorben, weil auch individueller gelebt wird als früher. Gräber werden immer bunter, Abschiedsfeiern immer eigenwilliger. Da bekommt man schon seinen eigenen Tod, nur eben nachträglich.
Auf der anderen Seite sind die Todesursachen im Wesentlichen gleichbleibend: Krankheiten, Alterung, Suizid. Es gibt diesbezüglich, wenn man so will, gesellschaftlich etablierte Muster des Sterbens und standardisierte Umgangsweisen. Allzu individuell ist das nicht.
WELT: Viele fürchten jedenfalls ein qualvolles Ende und wollen das nicht mehr hinnehmen. 80.000 Freiwillige helfen in Hospizen, es gibt Palliativmedizin, Patientenverfügungen und anhaltende Diskussionen um ärztliche Sterbehilfe. Das ist doch ein guter gesellschaftlicher Prozess, oder ist diese Entwicklung zum „Tod to go“, also optimiertem Sterben auf Bestellung, ethisch und moralisch nur fragwürdig?
Benkel: Ohne Hospize wäre ein Sterbender heute vielleicht noch immer ein Störfall, der ein Krankenbett belegt. Allerdings können auch Hospize das Problem des Sterbenmüssens nicht verhindern. Sie stellen eine empathische, todesakzeptierende Umgebung zur Verfügung, sie können – und wollen – aber nicht die Einstellung ihrer „Gäste“ manipulieren. Das ist kein optimierter Ablauf.
Bei der Sterbehilfe sieht es ein bisschen anders aus, denn hier geht es ja um Menschen, die ganz bewusst sagen: Ich will nicht mehr da sein. Ein starker Impuls. Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang des Jahres entschieden, dass sich Suizidbeihilfe nicht verbieten lässt, auch wenn damit Einnahmen erzielt werden. Eine richtige und wichtige Entscheidung, finde ich, denn bei Menschen, die stark leiden, können Verwandte, Ärzte, Verbände und andere Helfer Lösungen bieten, die dann zugleich auch Erlösungen sind.
WELT: Das veränderte Verhältnis zu Tod und Trauer hat um die Jahrtausendwende Fahrt aufgenommen mit der Zulassung der Waldruhe-Forsten. Auch die damals hochumstrittene „Körperwelten“-Ausstellung in Mannheim 1997, eine Arbeit an und mit Leichen, tat das ihre. Der Friedhof erscheint seither immer mehr als uniformes, gleichmacherisches Gehege, Sie nennen den früheren Gottesacker sogar „Deponie sterblicher Überreste“. Der Wald hingegen steht für Rückzug, Einsamkeit, wahre Ruhe, Natürlichkeit. Was steckt dahinter?
Benkel: Das deutsche Friedhofswesen bewegt sich zwischen Innovation und Stagnation. Einerseits gibt es unter den Betreibern und Gewerken durchaus Impulse, den Friedhof als kulturellen Ort attraktiv zu machen. Andererseits höre ich ständig Klagen von Hinterbliebenen über die Vorschriften und Regularien.
Man hat in Deutschland aber nur wenige Möglichkeiten, der Bestattungspflicht auf dem Friedhof zu entgehen. Dafür bieten sich die Naturbestattungen als legale Fluchtpunkte an. Wären die gesetzlichen Bestimmungen liberaler, wie in vielen europäischen Nachbarländern, würde auch der Friedhof wieder aufblühen.
WELT: Sind Sie da sicher? Aufblühende Friedhöfe?
Benkel: Ich sehe Schritte in die richtige Richtung. Aber ich sehe auch viel Zaghaftigkeit, viel Festklammern an einer vermeintlich glorreichen Vergangenheit der Bestattungskultur, die es so in Wirklichkeit nie gegeben hat. Es fällt vielen Verantwortlichen noch immer schwer, zu erkennen, dass der Friedhof – und übrigens auch das Trauern – eng daran geknüpft sind, wie Menschen heute ihr Leben führen.
Mir scheint, der Friedhof wird manchmal lieber wie eine eigene „kleine Welt“ betrachtet, die mit der sozialen Realität kaum etwas zu tun hat. Das ist die Illusion, unter der das Bestattungswesen in diesem Land leidet.
WELT: Vielleicht liegt es auch daran: Der Tod ist für die Hinterbliebenen nicht nur eine enorme emotionale Anstrengung. Sondern er ist auch teuer. Viele Sterbende wünschen, dass ihre Asche an ihren Lieblingsorten verstreut wird, sie wollen mit ihrem Tier begraben sein oder sogar, was Ihr neuestes Forschungsprojekt ausmacht, ihre sterblichen Aschereste zu Diamanten pressen lassen, was nur in der Schweiz geht. Die Diamanten funkeln dann „daheim“ am Hals oder Finger der Trauernden ewig. Verharmlost all das nicht den Schrecken des Todes?
Benkel: Unsere Studien zeigen, dass gerade die jüngeren Generationen sich mit „Schema F“ immer weniger abfinden wollen. Wenn ich mitgestalte, wenn ich zumindest mitentscheiden darf, beeinflusst dies die Art und Weise, wie ich trauere.
Die Kosten sind natürlich ein Faktor; aber sehr viel stärker wiegt, denke ich, die Möglichkeit, eigene Wünsche umzusetzen. Und vor allem diejenigen Wünsche, die mit den Verstorbenen noch zu Lebzeiten besprochen werden konnten. Diese Wünsche wiegen für die Angehörigen sehr schwer – egal, was das Bestattungsrecht dazu sagt.
WELT: Man hat den Eindruck, der früheren religiösen Totenverehrung in Form von Reliquien wie Knochen, Haaren und Zähnen folgt eine säkulare Fetischisierung der „sterblichen Überreste“, wie es so schön heißt. Viele bestellen statt Pfarrern oder Priestern freie Trauerredner, denkt man an die neue Netflix-Serie mit Anke Engelke: „Das letzte Wort“.
Benkel: Sterben, Tod und Trauer lassen sich in unzählige rituelle Formen unterbringen: religiöse, säkulare, klassische, innovative, und so weiter. Daraus ist eine Art Ritualmarkt entstanden. Und wie immer bei Märkten wird um die Kundschaft gekämpft. Die Kirchen haben sich diesbezüglich in den letzten Jahrzehnten als wenig geschickt erwiesen, und dieses Vakuum wird eben von anderen „Playern“ besetzt.
WELT: Personen des öffentlichen Lebens und der Geschichte erhielten bisher öffentlich zugängliche Gräber. Plätze und Straßen wurden nach ihnen benannt. In Berlin kann man an Marlene Dietrichs oder Hildegard Knefs Grab gehen, man kann zu Willy Brandt oder Bert Brecht pilgern. All dies macht Sinn, denn es verbindet die Toten mit den Lebenden. Darum geht es doch immer, oder?
Benkel: Diejenigen Toten, die am intensivsten erinnert werden, sind nicht unbedingt die, denen ehrenvoll gedacht wird. Früher gab es überall eine Adolf-Hitler-Straße. Die Toten, die uns über Jahrzehnte hinweg gegenwärtig sind, werden zu Ikonen unserer Erinnerung, das heißt, sie sind vor allem das, was wir mit ihnen assoziieren. So ist es letztlich auch beim Familiengrab auf dem Friedhof, wenn eine Weile vergangen ist: Wir konstruieren die Bedeutung der Menschen nachträglich, wir passen unsere Erinnerung an.
WELT: Die Normalsterblichen heben Fotos, Kleider, Schmuck, Geschirr auf. Sie haben viele Interviews geführt, die nach den Ritualen der Erinnerung fragen. Eine Frau ließ gar den Rest eines Baumes, an dem ihr Mann tödlich verunglückt war, in ihrem Garten einpflanzen – und er trieb aus. Fast wie der Birnbaum auf von Ribbecks Grab!
Benkel: Für Außenstehende wirkt das befremdlich. Aber es zeigt nur, dass es keine festen Regeln mehr dafür gibt, wie Menschen trauern und wie Menschen gedenken wollen.
WELT: Könnte Angela Merkels Mann im Falle ihres Ablebens sagen, er verstreue ihre Asche in alle Winde, etwa in Südtirol, wo sie gerne wandert? Oder ist sie als Kanzlerin dazu verdammt, in einem Grab wie Helmut Kohl, einem Kaiser gleich, in Speyer zu liegen, zu dem alle pilgern können? Denn auch dies ist ein wichtiger Gedanke: Ein Grab ist ein Ort, den alle besuchen können.
Benkel: Das Recht, Anteil nehmen zu dürfen, scheint mir eine Erfindung des Zeitalters technischer Medien zu sein. Früher wurden Trauerzüge organisiert und die Menschen liefen, manchmal zu Zehntausenden, hinter dem Sarg her. Das gibt es heute nicht mehr, dafür wird zu Gräbern gepilgert. Geht es aber wirklich um Trauer, wenn ich die Person gar nicht kannte, sondern nur ihr mediales Bild?
WELT: Eines ist gewiss: Der Tod ist nicht das Ende. Fotos, Briefe oder kleine Filme waren bisher reproduzierbare Relikte der Trauer. Viele Traditionen sterben. Im Digitalen stirbt nichts. Tote können ewig zu uns sprechen, Avatare entsteigen der technischen Fantasie. Wie sehen Sie die zukünftige Entwicklung – jenseits aller Melancholie?
Benkel: Die Digitalisierung ist das Beste, was im Zusammenhang mit Sterben und Trauern entwickelt werden konnte. Hier entstehen vielfältige neue Möglichkeiten, postmortal mehr als nur die Erinnerung einsetzen zu können. Zum Beispiel wird man irgendwann, so man es wünscht, mit künstlicher Intelligenz kommunizieren können, die spricht und auf dem Bildschirm so aussieht wie die verstorbene Person. Das wird für viele tröstlich sein; und wenn sie das dann nicht mehr brauchen, ist schon viel gewonnen.
Mir ist klar, wie kontrovers sich das anhört. Künftige Generationen werden daran aber mit anderen Pietätsempfindungen herangehen als wir heute. Die Zukunft des Todes wird sich im Internet abspielen.
"Euthanasie" kommt heutzutage als irgendwie gelenkte "Sterbe'hilfe'" oft ganz subtil in vielfältigen Formen daher: erwünscht oder unerwünscht - aufgepfropft - herbeigesehnt als "Erlösung" - oder heimlich oder unbewusst als bevölkerungspolitischer Ausleseprozess - bewusst oder aus Versehen - vorsätzlich oder fahrlässig - aktiv betrieben oder "billigend in Kauf genommen"...
Hitlers "Euthanasie"-Geschwafel als massenhafter "Gnadentod" behinderter Menschen und als Beitrag für das Erbgut (s)eines "gesunden Volkskörpers" waren da nur die "Spitze des Eisbergs", worunter sich auch heute noch viele auch zeitgenössische Erklärungs- und Rechtfertigungsmuster verbergen und verstecken...
Corona-Desaster in Pflegeheimen
Hat Schweden die Alten geopfert?
Berichte von Angehörigen und Recherchen zeigen, dass viele Covid-19-Opfer in Schweden noch leben könnten. "Man hat nicht versucht, ihr Leben zu retten", sagt ein Virologe.
Die grausamen Hintergründe von Schwedens "vorbildlicher" Corona-Politik
Senizid: Triage-Entscheidungen mit unfreiwilliger Corona-Euthanasie gegen die Alten
Der eingeladene Tod
Schweden Warum das Corona-Desaster in den Pflegeheimen eine Vorschau auf die deutsche Zukunft sein könnte.
Von Dietmar Pieper | aus: DER SPIEGEL Nr.
42 v. 10.10.2020
Wenige Staaten geben sich so viel Mühe wie Schweden, ihre Bürger jederzeit und überall vor Gefahren zu schützen. Bald soll es dort keine tödlichen Verkehrsunfälle mehr geben (»Vision Zero«). Alkohol darf nur in den staatlichen Systembolaget-Läden verkauft werden, mit Ausnahme von Leichtbier.
Als die Corona-Pandemie das Land erreichte, fühlten sich die meisten Bewohner wie üblich gut aufgehoben. Sie hielten den schwedischen Sonderweg, ohne Lockdown durch die Krise zu manövrieren, für sicher und vernünftig. Staatsepidemiologe Anders Tegnell und die Regierung betonten, dass die Risikogruppen, vor allem die Alten, umfassend geschützt würden.
Dann aber drang das Virus in die Alten- und Pflegeheime ein und verbreitete sich in einigen Einrichtungen nahezu unkontrolliert. Die Corona-Todesrate liegt vor allem deshalb in Schweden rund zehnmal höher als in den Nachbarländern Finnland und Norwegen. Für ihn, sagte Tegnell in einem Interview, seien die vielen Toten »wirklich eine Überraschung« gewesen.
Bei genauem Hinsehen ist allerdings vor allem die Überraschung erstaunlich. Der Umgang mit den Alten ist ein eigenes, zu wenig beleuchtetes Kapitel der fortdauernden Coronakrise. Außerhalb des Familienkreises wird nur selten darüber gesprochen, welche Fehler Ärzte, Pfleger und andere Verantwortliche gemacht haben, wo medizinische Ressourcen fehlten und welchen Härten die Kranken und ihre Angehörigen ausgesetzt waren. Doch ihre Geschichten verraten viel über den inneren Zustand und die Werte einer Gesellschaft.
Beim Blick nach Schweden schauen die Deutschen auf ein anderes Land, aber immer auch ein bisschen auf sich selbst. Ikea, Abba, Pippi Langstrumpf – was von den Skandinaviern zu uns kommt, scheint leicht heimisch werden zu können.
Auf Kundgebungen gegen die Corona-Restriktionen hat sich in Deutschland die blau-gelbe Schwedenfahne hinzugesellt, als eine
Art Symbol der Freiheit. Die Fahnenschwenker sind sich sicher, dass in Stockholm klügere Entscheidungen getroffen wurden als in Berlin.
In Schweden sind die Opfer des Virus, wie anderswo auch, vor allem die Alten. Tegnell spricht immer wieder von den »älteren Alten«. Was genau meint er damit?
Die naheliegende Antwort führt in eine dunkle Zone der Gesellschaft. Was sich dort abspielt, ist nicht schön. Berichte von Angehörigen und Recherchen zeigen, dass zahlreiche schwedische Covid-19-Opfer noch leben könnten.
»Man hat nicht versucht, ihr Leben zu retten«, sagt Anders Vahlne, emeritierter Professor für Virologie am Karolinska-Institut bei Stockholm. Eine leitende Krankenschwester warnte in einem Bericht an die Sozialbehörde zu Beginn der Pandemie, es könne zu Fällen »aktiver Sterbehilfe« kommen.
Nur mit Mühe gelang es dem Stockholmer Arzt Bengt Hildebrand, seinen 78-jährigen Vater zu retten, der sich im Pflegeheim mit Covid-19 angesteckt hatte: »Sie haben ihm Morphium verschrieben. Er wäre still gestorben.« Sein Vater kam dann doch ins Krankenhaus, er überlebte.
Die 78-jährige Rita Hemsén aus Gävle erhielt im Wohnheim Morphium und starb, weil angeblich kein Krankenhausbett frei war. Nach Recherchen eines TV-Senders war diese Auskunft gegenüber den Angehörigen falsch, es habe mehrere freie Betten in Gävle gegeben.
Der 72-jährige Moses Ntanda starb in einem Pflegeheim nahe Stockholm an Covid-19. »Der Arzt sagte, sie würden den Richtlinien für die Behandlung älterer Patienten folgen«, berichtet seine Nichte, »er sei kein Fall fürs Krankenhaus.«
Dass es sich nicht um Einzelschicksale handelte, legen auch offizielle Angaben nahe. Selbst auf dem Höhepunkt der Pandemie habe es genügend freie Intensivbetten in den Kliniken des Landes gegeben, sagte die schwedische Sozialministerin Lena Hallengren. Sie verkündete dies als Erfolgsmeldung, als Beweis für kluges Gesundheitsmanagement.
Völlig abwegig ist ihre Sichtweise nicht. »Flatten the curve« war im Frühjahr das globale Mantra der Virus-Bekämpfung. Um jeden Preis wollten Politiker und Ärzte verhindern, dass bei steil ansteigenden Infektionszahlen die Krankenhäuser überlastet würden. Wer stets freie Intensivbetten vorweisen konnte, hatte wenigstens diesen Kampf gewonnen.
Triage
Gleichzeitig gehörte es zur Vorsorge im Corona-Ausnahmezustand, für die mögliche Überlastung des Systems einen Plan zu fassen. Wer wird zuerst behandelt, wer danach, wer gar nicht mehr? Aus der Militärmedizin hat sich dafür der Begriff Triage eingebürgert. In den schwedischen Richtlinien für die »Priorisierung« sind mehrere Gruppen definiert, die keine Intensivbehandlung erhalten sollen, falls das Gesundheitssystem seine Belastungsgrenze erreicht. Ein Kriterium ist das geschätzte »biologische Alter«, ein zweites sind Vorerkrankungen.
»Wir leben in einer Peter-Pan-Kultur,
in der die Jugend verherrlicht wird.«
Wer nach Ansicht der Ärzte biologisch zwischen 60 und 70 Jahre alt ist und zwei Organschwächen aufweist, etwa an Herz und Nieren – keine Priorität. Wer biologisch zwischen 70 und 80 ist sowie ein Organleiden hat – keine Priorität. Wer zwar keine gravierenden Leiden hat, aber biologisch über 80 ist – keine Priorität.
Da die schwedischen Kliniken nie überlastet waren, hätte diese Anweisung in der Schublade bleiben können. Doch so war es anscheinend nicht.
Krankenhausärzte berichten, sie hätten manche der eingelieferten Covid-Patienten nicht angemessen behandeln dürfen. Einer sagte der Zeitung »Dagens Nyheter«: »Wir wurden gezwungen, Menschen vor unseren Augen sterben zu lassen, obwohl wir wussten, dass sie bei Intensivbehandlung eine gute Überlebenschance hatten.« Ein anderer Arzt bestätigte: »Dies passierte mehrmals täglich.« Die Verantwortlichen wiesen die Vorwürfe zurück. Eine Untersuchung wurde eingeleitet, die Ergebnisse stehen noch aus.
Schon jetzt zeichnet sich ab: Der Tod wurde in Schweden geradezu eingeladen. Es begann mit den gravierenden Mängeln in den Alten- und Pflegeheimen. Dann fiel dort oft die Entscheidung, palliative Sterbebegleitung zu verordnen, statt Kranke in die Klinik zu schicken. Und selbst im Krankenhaus mussten Ärzte offenbar aussichtsreiche Behandlungen verweigern.
Womöglich ist Schweden Ländern wie Deutschland nur einige Schritte voraus. Die Lebenserwartung hat dort bereits 85 Jahre für Frauen und 81 Jahre für Männer erreicht (in Deutschland sind es 83,6 und 78,9 Jahre). 60 Prozent der Schweden, die zwischen 65 und 84 Jahre alt sind, fühlen sich bei guter Gesundheit, 2002 lag dieser Anteil erst bei 53 Prozent.
Es gäbe viele Gründe, sich darüber zu freuen. Doch das alte Bild von den siechen Alten dominiert in der Öffentlichkeit. Der Stockholmer Autor Marcus Priftis, der ein Buch über »Supersenioren« geschrieben hat, sagt: »Wir leben in einer Peter-Pan-Kultur, in der die Jugend verherrlicht wird und das Altwerden als eine Verschlechterung mit wachsender Demenz gilt.«
Laut dem World Values Survey, einer internationalen sozialwissenschaftlichen Befragung, zählt Schweden zu den Ländern, in denen ältere Menschen eher geringgeschätzt werden. Danach betrachten kaum mehr als 20 Prozent im Land die über Siebzigjährigen mit Respekt, weniger als in den meisten anderen untersuchten Nationen. Zu diesem Befund passt die in Schweden bekannte Geschichte über die Klippen, an denen sich ein blutiges Ritual abgespielt haben soll.
Für nutzlos befundene Alte stürzten sich danach zur Wikingerzeit von hoch aufragenden Felsen hinunter, oder sie wurden gestoßen. Auch wenn es inzwischen als unwahrscheinlich gilt, dass die Ättestupa-Legende auf einem historischen Kern beruht, wird sie gern erzählt.
Senizid - die freiwillige oder unfreiwillige Euthanasie der Alten
Geschichten über den Senizid, die gesellschaftlich veranlasste Altentötung, gehören auch anderswo zum kulturellen Erbe, etwa in Russland oder Japan. Ihr Wahrheitsgehalt wird heute zwar überwiegend von Forschern in Zweifel gezogen, galt jedoch lange als hoch. Ethnologen lasen die Legenden als volkstümliche Geschichtsschreibung: In verschiedenen Weltgegenden sei es früher üblich gewesen, die Gemeinschaft durch sozial akzeptierten Mord von einer Last zu befreien.
Das Grausigste daran dürfte sein: In den Vorstellungen vom Senizid schlummert das Potenzial, wie eine menschliche Konstante zu erscheinen, die Länder und Zeiten miteinander verbindet. Der Senizid ist auf archaische Weise brutal – und gleichzeitig technokratisch rational.
Auch in Deutschland gibt es nun Diskussionen darüber, dass man sich – wie in Schweden – darauf konzentrieren sollte, die Freiheit der Jüngeren zu bewahren und die Älteren nach Möglichkeit zu schützen. Auch da schwingt mit: Wenn es nicht gelingt, sollen sie eben sterben.
Die Frage, wie lange Alte leben dürfen und wann sie besser sterben sollen, steht aber nicht nur während der Corona-Pandemie im Raum. Sie wird sich in Zukunft noch vermehrt stellen. Die gesundheitsökonomischen Modelle, mit denen die Kapazitäten des Gesundheitswesens berechnet werden, handeln letztlich von nichts anderem: Wem werden medizinische Ressourcen zugeteilt? Und wem nicht?
Um davon nicht überrascht zu werden, lohnt sich ein Blick auf den schwedischen Umgang mit den Alten im Corona-Jahr 2020. Die meisten dürften darin ein abschreckendes Beispiel sehen, eine Verirrung. Wer die nordische Kälte dieser Tage hingegen für zukunftsweisend hält, sollte sich fragen, warum.
Am 14. Tag stirbt sie – friedlich
von Gunhild Seyfert vom 25.09.2020
Dieser Text stammt von der Webseite https://www.publik-forum.de/Publik-Forum-18-2020/aus-eigenem-entschluss?Danke=true des Internetauftritts von Publik-Forum
Sterbefasten statt Sterbehilfe: Unheilbar krank möchte eine 79-jährige Frau nicht weiterleben. Sie hört auf zu essen und zu trinken, begleitet und umsorgt von ihrer Tochter. Ist der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit eine humane Form des selbstbestimmten Sterbens?
Die Arme der 79-Jährigen werden immer schwächer, bis sie schlaff und gelähmt von den Schultern herabhängen. Als sie auch ihre Hände kaum mehr bewegen kann, erhält Gisela
Kujawa die Diagnose ALS. Eigentlich lebt sie gerne. Aber sie ist an Amyotropher Lateralsklerose (ALS) erkrankt, einer unheilbaren Krankheit, bei der die Verbindung des Nervensystems zu den Muskeln
allmählich zerstört wird. Lähmungen am ganzen Körper, auch der Atemmuskulatur, sind die Folge. In den letzten Monaten ihres Lebens möchte Gisela Kujawa nicht als schwerer Pflegefall einem sie
ängstigenden Leiden ausgeliefert sein. In dieser Situation fragt sie ihre Tochter Maren, ob es einen Weg gebe, wie sie bald sterben könne. Im Gespräch mit der vertrauten Tochter hört sie vom
Sterbefasten.
Beim Sterbefasten hört man aus eigenem, freiem Entschluss auf, Nahrung zu sich zu nehmen, und trinkt auch nichts mehr. Angesichts einer oder mehrerer unheilbarer Krankheiten nimmt man so Einfluss auf den Zeitpunkt des Todes. Man hofft, sein körperliches und seelisches Leiden zu vermindern, und leitet aus eigenem Entschluss den Sterbeprozess ein. Weil das Wort »fasten« in gesundheitlichen und religiösen Zusammenhängen üblich ist, wird auch die neutral klingende Abkürzung FVNF – Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit – verwendet. Dieser Verzicht fällt in dieser letzten Lebensphase im Allgemeinen nicht schwer, weil alte, kranke Menschen oft keinen Appetit und keinen Durst mehr haben. Wer sich auf den Weg des Sterbefastens begibt, stirbt innerhalb einer oder mehrerer Wochen, je nach Art der Erkrankungen, der körperlichen Verfassung und der Einschränkungen bei der Flüssigkeitszufuhr.
»Unsere Mutter lebte immer selbstständig, sie wollte nicht ins Heim und sie sagte immer, sie wolle uns nicht belasten«, berichtet Tochter Maren, ein Jahr nachdem sie ihre Mutter beim Sterbefasten begleitet hatte. Sie ist Pastorin und arbeitet als Seelsorgerin im Kinder- und Jugendhospiz Löwenherz in Syke, 25 Kilometer südlich von Bremen. »Du gehörst zu uns, auch wenn es dir schlecht geht«, sagt Maren Kujawa mehrfach zu ihrer Mutter. Und dass sie und ihre Familie bereit seien, ihr alle Unterstützung zukommen zu lassen, die sie angesichts von Alter und Krankheit braucht. Aber Ende Juni des vergangenen Jahres sagt Gisela Kujawa im Beisein von Ärztin und Tochter, dass sie erwäge, Sterbefasten zu machen.
Zuvor hatte sie das Buch »Umgang mit Sterbefasten« gelesen, veröffentlicht von der Trauer- und Sterbebegleiterin Christiane zur Nieden und deren Mann Hans-Christoph zur Nieden, Arzt für Allgemein- und Palliativmedizin im Ruhestand. Nur eine Woche später steht ihr Entschluss dazu fest. »Seid ihr bereit, diesen Weg mitzugehen?«, fragt sie ihre Töchter Maren und Gaby.
Das überraschend liberale Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe im Februar dieses Jahres belebt die ethischen Debatten um ein menschenwürdiges Sterben in unserer Gesellschaft. Der Raum für unterschiedliche Gedanken und Gefühle, Haltungen und Handlungen im Grenzbereich zwischen Leben und Tod ist geöffnet. Es gebe ein »Recht auf selbstbestimmtes Sterben«, das sich aus der Menschenwürde und dem Persönlichkeitsrecht ableite, entschieden die Verfassungsrichter. Jeder könne »entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit« entscheiden, seinem Leben ein Ende zu setzen. Dies schließe auch das Recht mit ein, sich dabei von anderen helfen zu lassen. Die aktive Sterbehilfe, bei der ein Arzt einen Kranken auf dessen eigenen Wunsch hin tötet, zum Beispiel durch eine Spritze, bleibt weiterhin verboten.
Auch der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit ist nicht berührt durch das Urteil des Verfassungsgerichts. Sterbefasten bedeutet, die medizinischen Therapien abzubrechen und Essen und Trinken einzustellen, bei gleichzeitiger Weigerung, sich über Magensonde und Venentropf versorgen zu lassen. Grundsätzlich darf ein Arzt einen Patienten nur mit dessen Zustimmung behandeln. Ein Behandlungsabbruch war deshalb schon immer möglich – und für den Arzt straffrei. Dennoch kann sich durch das Karlsruher Urteil auch beim Sterbefasten etwas ändern: Bisher war der Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit für alte kranke Menschen die einzige legale Möglichkeit, ihren Tod selbst herbeizuführen. In Zukunft könnte es im Rahmen eines neuen Gesetzes – voraussichtlich nach Beratung, Indikation und Wartezeit – auch medikamentöse Hilfen zum Sterben geben. Dann wird sich zeigen, wer wirklich den langsameren Weg des Sterbefastens gehen möchte und wer nicht.
»Ich bin erleichtert und entlastet. Es gibt eine Lösung. Das Schwere dieses Wegs ist viel weniger schwer als das, was mich sonst erwartet hätte«, sagt Gisela Kujawa nach ihrem Entschluss für das Sterbefasten. Auf Wunsch ihrer Mutter dokumentiert ihre 57-jährige Tochter Maren den Verlauf ihrer nun anbrechenden letzten Lebenswochen. Am 20. Juli 2019 schreibt sie: »Ich besuche sie in Hannover. Wir bereiten die Liste für die Trauerfeier vor. Wir reden über die Begleitung während des Fastens. Wir reden darüber, was noch organisiert werden muss. (…) Wir freuen uns miteinander, genießen das Reden und Sein. Mutti sagt, dass es ihr gut geht und sie sich, obwohl es absurd klingt, darauf freut, dass es nun bald beginnt.« Ende des Monats fährt Maren Kujawa mit gepacktem Koffer nach Hannover in die Wohnung ihrer Mutter. Von ihrer Arbeitsstelle hat sie sich beurlauben lassen. Als sie ankommt, hat ihre Mutter ihre letzte Mahlzeit bereits zu sich genommen. Die Tochter notiert: »Sie ist gut gelaunt, es ist nett, wir reden, erzählen, planen, lachen, gehen die Pflegemittel durch.«
Gute Kommunikation ist wichtig
Mit dem Sterbefasten kann – wenn die Voraussetzungen dafür stimmen – eine intensive, oft als wertvoll erlebte Zeit für den Sterbewilligen, dessen Familie und Freunde beginnen. »Es ist eine bewusste Methode, das gefällt mir am Sterbefasten«, sagt die Trauer- und Sterbebegleiterin Christiane zur Nieden. »Da ist Zeit, sich zu bedanken, sich zu entschuldigen, vielleicht noch ein Hühnchen zu rupfen.« Ihr erstes Buch schrieb sie vor zehn Jahren über das Sterbefasten ihrer Mutter, das zweite erschien im vergangenen Jahr und handelt von 18 Fällen von Sterbefasten, die Angehörige dokumentiert haben. Hier und in ihren Vorträgen weist die 67-Jährige stets darauf hin, wie zentral wichtig eine gute Kommunikation schon in der Vorbereitung des Sterbefastens ist.
Von der Hausärztin ihrer Mutter, die auch palliativmedizinisch qualifiziert ist, bekommt Maren Kujawa die notwendigen Rezepte für Schmerz- und Beruhigungsmedikamente und für Pflegemittel für Augen, Nase und Mund. Besonders eine sorgfältige Mundpflege ist wichtig. Lippen und Mundhöhle sollten stets feucht sein, damit sich keine harten Borken und schmerzhaften Risse bilden. Maren Kujawa steht in engem Kontakt mit Ärzten, Krankenschwestern und einem Apotheker, wie dies in jeder häuslichen Sterbebegleitung angeraten ist. Auch in der Nacht braucht der Mensch, der sich auf dem Sterbeweg befindet, immer wieder Unterstützung und Hilfe.
Eine Nachbarin, die Gisela Kujawa eine Woche vor ihrem Tod ein letztes Mal besucht, bringt es auf den Punkt: »So ist sie, Ihre Mutter. Was sie will, zieht sie durch.« Sterbefasten, so erkannte sie, ist nur für Menschen geeignet, die gewohnt sind, selbst Entscheidungen zu treffen und diese auch durchzuhalten. Auch die körperliche Verfassung muss passen: Nur wer alt – 75 Jahre und älter – und ernsthaft erkrankt ist, hat bereits einen so weitgehend geschwächten Körper, dass der Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit zum baldigen Tod führt. Man müsse das Gefühl haben, sein Leben gelebt zu haben, »lebenssatt und leidenssatt« sein, sagt Christiane zur Nieden.
Sterbefasten ist einem natürlichen Sterben sehr ähnlich. Mit dem Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit trocknet der Körper langsam aus. Der Stoffwechsel verändert sich, das Gehirn bekommt weniger Sauerstoff und bildet körpereigene Opiate, die Schmerzen lindern, die beruhigen und die Stimmung aufhellen können. Mehrere Tage lang ist für den Fastenden seine Entscheidung noch umkehrbar. Wer wieder anfängt zu trinken, kann zurückkehren ins bisherige Leben. Das gilt bis zur letzten Ausscheidung von Urin. Danach sind die Nieren unheilbar geschädigt, und ein weiteres Leben wäre nur mit Dialyse möglich.
In ihrem Buch widmen sich Christiane und Hans-Christoph zur Nieden auch der wichtigen Frage, für wen Sterbefasten nicht geeignet ist. Wenn Menschen dement oder psychisch krank sind, raten sie davon ab. Denn die Grundbedingung für das Sterbefasten ist die freiverantwortliche Entscheidung dafür – von Anfang bis zum Ende. Wer aber dement oder an einer Depression erkrankt ist, ist dazu nicht in der Lage. Ein weiteres Kriterium für den Ausschluss: zu jung dafür zu sein. Der Körper hat auch im mittleren Alter noch einen hohen Grundumsatz an Energie. Beim Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit tritt dann quälender Mangel auf. Auch Menschen, die keinen vertrauensvollen und unterstützenden Kontakt zu mindestens einem Angehörigen haben, sollten darauf verzichten. »Nur mit Kommunikation und Kontakt ist ein schönes Sterben möglich«, sagt die Sterbebegleiterin zur Nieden. Sterbefasten sei nur in Gemeinschaft gegangen ein guter Weg. Und es sei kein Suizid, auf diese Unterscheidung legt die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin wert. Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit beschleunige lediglich das Sterben.
Am vierten Tag ohne zu essen hörte Gisela Kujawa auf zu trinken. Tochter Maren gibt ihr mit Zitronenwasser getränkte, feuchte Waschlappen zum Nuckeln, was sie als sehr angenehm empfindet. Mitten im heißen Sommer des vergangenen Jahres leidet sie so kaum unter Durstgefühl. Als sie Schmerzen in den Knochen bekommt und innerlich sehr unruhig wird, erhält sie Morphium und Beruhigungsmittel. Maren Kujawa massiert regelmäßig den ganzen Körper ihrer Mutter. Jeden Abend gestaltet sie ein Ritual: Mit Tönen von Klangschalen bringt sie ihren dünnen Körper in zarte Schwingung. Sie liest Karten und Briefe von Menschen vor, die zum Abschied geschrieben hatten. Am Ende jedes Tages singen und beten Mutter und Tochter gemeinsam.
Eine neue Innigkeit ist da
»Meine Mutter war nie eine Schmusemama gewesen. Jetzt war da eine neue Innigkeit, die wir so noch nie hatten«, erinnert sich Maren Kujawa. Anfangs fühlt sie sich unsicher, wie hoch sie das Beruhigungsmittel dosieren und wie sie die Spritzen setzen sollte. Nachts steht sie öfter auf, um nach ihrer Mutter zu sehen, die immer wieder von Unruhe geplagt wird. Tagsüber ist sie dann müde und erschöpft. Rückblickend sagt sie dennoch: »Die Pflege war ein Liebesdienst. Ich habe es gerne gemacht.« Unterstützung erfuhr sie während dieser Zeit von ihrer Schwester und ihrem Mann, von ihren erwachsenen Kindern, von Nichten und Neffen.
Auch in Pflegeheimen gibt es Sterbefasten. Allerdings vermeidet man dort diesen Begriff und spricht von »Freiwilligem Verzicht auf Essen und Trinken«. Die alten Menschen treffen möglicherweise nur zum Teil eine bewusste Entscheidung dafür. Aber sie haben keinen Hunger und Durst mehr, sie pressen die Lippen aufeinander und drehen konsequent den Kopf weg. Üblicherweise folgt im Heim dann eine »ethische Fallbesprechung«, bei der sich Arzt, Heimleitung, Pflegekräfte und Angehörige beraten. Die Heime reagieren unterschiedlich. Manch eine Heimleitung hat einerseits Angst vor Beanstandungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, weiß aber auch, dass eine Ernährung gegen den Willen des Heimbewohners eine Körperverletzung und damit strafbar wäre. Wichtig ist, dass sich die Träger der Heime mit der Thematik auseinandersetzen. Der Ethikrat katholischer Träger von Pflegeeinrichtungen im Bistum Trier hat verschiedene Fallkonstellationen betrachtet und kam schon vor zwei Jahren zu dem Schluss, es sei »ungeachtet berechtigter moralischer Bedenken Pflicht der Einrichtung, den Sterbenden nicht sich selbst zu überlassen, sondern Hilfe zu leisten«.
Am 14. Tag ihres Sterbefastens kommt der Weg an sein Ende. Den Tag über kommen Enkel, Schwiegersohn und beide Töchter an ihr Bett, um sich einzeln von der Sterbenden zu verabschieden. Am Nachmittag feiern alle zusammen mit einer Pastorin ein Abschiedsritual. Gisela Kujawa wird gesegnet. Am frühen Abend stirbt sie. Tochter Maren Kujawa schreibt ins Tagebuch: »Die Sonne kommt durch die Wolken (…) Wir halten sie an der Hand und am Kopf. Es ist wie ein friedliches Ausatmen.«
Gunhild Seyfert ist freie Journalistin. Sie lebt in Osnabrück.
Auf LSD in den Tod
Aldous Huxleys letzter Trip
"Brave New World"-Autor Aldous Huxley war leidenschaftlicher Fürsprecher bewusstseinserweiternder Drogen - bis zu seinem Ende. Seine Frau half ihm mit LSD auf den letzten Weg und sagte: Es war der schönste Tod.
Von Florian Kugel SPIEGEL.de
Der 22. November 1963 geht in die US-Geschichte ein. Es ist der Tag, an dem laut offizieller Schilderung Lee Harvey Oswald um 12.30 Uhr im Texas School Book Depository in Dallas mit seinem Repetiergewehr anlegt und wenige Augenblicke später John F. Kennedy in seiner offenen Limousine auf der Dealey Plaza erschießt.
Das zweite denkwürdige Ereignis, das sich fast zur gleichen Zeit in Los Angeles ereignet, wird dadurch zur Randnotiz. Still und leise stirbt dort der Schriftsteller Aldous Huxley. Kurz nachdem die Schüsse auf Kennedy verklungen sind, setzt Laura Huxley ihrem sterbenden Ehemann, der nichts mehr von dem Mord in Dallas erfährt, ebenfalls zwei Schüsse, zwei ausgesprochen leise Schüsse: intramuskulär verabreichtes LSD.
In einem bewegenden Brief schildert Laura Huxley kurz darauf die letzten Tage ihres Mannes und ihren gemeinsamen Weg an die Pforte des Todes. Sie ist überzeugt, dass Aldous' Ende nicht nur für sie von Bedeutung ist; es sei Beleg für die Richtigkeit der in seinem letzten Roman "Island" entworfenen Vision menschlichen Zusammenlebens - und für die heilsame Wirkung zielgerichtet eingesetzter Psychedelika. Laura will die Todesumstände daher öffentlich machen, obwohl ihr die Folgen bewusst sind. An Huxleys älteren Bruder schreibt sie: "Es wird Menschen geben, die sagen werden, er sei sein ganzes Leben lang ein Drogensüchtiger gewesen und sei auch als solcher geendet, aber die Geschichte bezeugt, dass Huxleys Ignoranz stoppen, bevor Ignoranz Huxleys stoppen kann." Die mutige Frau, die sich über Tabus und Vorurteile ihrer Zeit hinwegsetzt, wird mit ihrem Mann zu einer Pionierin des Einsatzes psychedelischer Substanzen in der Sterbebegleitung.
Der Dichter und seine Drogen
Der Tod auf LSD war nur auf den ersten Blick eine spontane Entscheidung. Aldous und Laura Huxley hatten in den Monaten zuvor oft darüber gesprochen. Aldous litt an Kehlkopfkrebs. Er hatte starke Schmerzen, nahm Medikamente mit extremen Nebenwirkungen. Trotzdem plante er bereits seinen nächsten Trip. Es musste ihm nur ein bisschen besser gehen. Er wollte es genießen können.
Gemeinsam mit Laura las er vorbereitend "The Psychedelic Experience", die gerade erschienenen Anweisungen zur Durchführung einer psychedelischen Reise basierend auf dem tibetischen Totenbuch, verfasst von dem frisch aus Harvard entlassenen Psychologen Timothy Leary und dessen Kollegen Richard Alpert und Ralph Metzner.
Das tibetische Totenbuch wird traditionell Sterbenden und Toten vorgelesen, um deren Seelen auf ihren Reisen durch das Jenseits zu leiten. Wie das echte Totenbuch sollen die psychedelischen Anweisungen dem Berauschten vorgelesen werden, um ihn heil durch die Gefilde des Unbewussten zu führen. Huxley bat seine Frau, sie solle ihn bei Gelegenheit erinnern, dass diese Interpretation des Totenbuches ausschließlich darauf ausgelegt sei, Menschen von einem Trip zurück in die Alltagswelt zu bringen, nicht Sterbende hin zum ewigen Licht. Nicht, dass er während des Trips irgendwas verwechsle. Von seinem nahenden Tod wollte er nichts wissen.
Halluzinogene Substanzen hatten das Leben und Wirken des Schriftstellers in den Jahren vor seiner Krankheit gehörig durcheinandergewirbelt. Sie hatten den Autor des dystopischen "Brave New World" in den Verfasser des utopischen "Island" verwandelt.
1953 nahm Aldous unter Aufsicht des Psychiaters Humphry Osmond zum ersten Mal Meskalin, später auch LSD. Gemeinsam prägten sie den Begriff "psychedelisch" - die Seele offenbarend. Seine Erfahrungen fanden sich unter anderem in den Essays "The Doors of Perception" und "Heaven and Hell". Im Zentrum seines letzten Romans "Island" steht die psychedelische Moksha-Medizin. Moksha ist ein Begriff aus dem Hinduismus, der die Erlösung bezeichnet. In dem Roman geht es zentral auch um den Tod. Und um psychedelische Sterbebegleitung, von deren Nutzen Huxley aus ganzem Herzen überzeugt war. Nicht nur sein eigenes Ende, auch Studien auf dem Gebiet scheinen ihm recht zu geben.
In ihrem Buch "Die Begegnung mit dem Tod" aus dem Jahr 1977 geben der Psychiater Stanislav Grof und die Anthropologin Joan Halifax folgende Liste möglicher positiver Effekte der psychedelischen Therapie bei Sterbenskranken: "Die ausgeprägtesten therapeutischen Veränderungen wurden in den Bereichen Depression, Angst und Schmerz beobachtet, dicht gefolgt von den mit der Angst vor dem Tod zusammenhängenden Symptomen." Allerdings wirkt die psychedelische Sterbebegleitung nicht auf jeden Menschen so beglückend wie auf Aldous Huxley. Mögliche Kontraindikationen sind laut Grof und Halifax vor allem schwere Herz- und Gefäßprobleme, ernsthafte Erkrankungen des Gehirns, drastische psychische Probleme sowie Epilepsie.
Huxleys Fall ist insofern eine Ausnahme, dass er tatsächlich während der Wirkung der Substanz starb. In der Regel geht die psychedelische Sterbebegleitung mit intensiver psychologischer Betreuung einher und vollzieht sich in den Tagen und Wochen vor dem Tod.
Aldous wollte sein nahendes Ende nicht wahrhaben. Er arbeitete weiter an neuen Ideen, diktierte seine Träume. Unausgesprochen war der Tod beständig anwesend. An seinem Todestag wollte er immer wieder bewegt werden, mit keiner Lage, keiner Ausrichtung des Bettes war er zufrieden, deutliche Zeichen innerer Unruhe, womöglich sogar Angst. Er spürte: Es geht zu Ende.
Er überreichte seiner Frau einen Zettel: Versuch LSD 100 (Mikrogramm) intramuskulär. Jetzt war der Zeitpunkt gekommen. Er wollte seine Moksha-Medizin. Eine andere Gelegenheit würde es nicht mehr geben.
Der schönste Tod
Laura wusste, was zu tun war. Zwar hatte ihr Mann zuvor nie den Gedanken geäußert, auf LSD sterben zu wollen, doch sie kannte seinen Glauben an das Potenzial der Substanz im Angesicht des Todes. Sie hatte es geahnt und bereits sicherheitshalber einen befreundeten Psychiater gefragt, ob er je LSD einem Menschen in Aldous' Zustand verabreicht habe. Es war mehr eine rhetorische Frage, wie sie später schreibt - sie hätte es so oder so getan, unabhängig vom Urteil welcher Autorität auch immer.
Laura Huxley setzte ihrem Mann persönlich die Spritze.
Nach einer halben Stunde glaubte sie, Veränderungen wahrzunehmen. Aldous, der so schwach war, dass er sich kaum äußern konnte, signalisierte, nichts zu spüren. Sie spritzte ihm weitere 100 Mikrogramm. Kurz darauf weiteten sich seine Pupillen. Er lächelte schwach. Es war nicht der von Ekstase und Liebe überflutete Gesichtsausdruck, den sie von früher kannte, aber doch etwas in diese Richtung, jedenfalls definitiv anders als noch vor zwei Stunden.
Laura saß bei ihm, rezitierte stoisch wie eine Gebetsmühle die an das tibetische Totenbuch angelehnten Geleitworte, wie sie es vereinbart hatten: "Leicht und frei, geh, lass los, Liebling. Du gehst vorwärts und aufwärts; du gehst zum Licht. Willentlich und bewusst, du gehst willentlich und bewusst und du machst das wundervoll - du gehst zum Licht. Es ist so leicht; es ist so schön. Du machst das so wundervoll."
Sie fragte Aldous, ob er sie höre. Er drückte zärtlich ihre Hand. Sie fuhr fort.
"Du gehst der wunderbarsten, größten Liebe entgegen, und es ist leicht, es ist so leicht, und du machst das so wundervoll."
Sie geleitete ihren Mann in den Tod. Nicht nur er ging "willentlich und bewusst", sie ging in vollstem Bewusstsein mit ihm, voller Liebe begleitete sie ihn zur letzten Schwelle.
Irgendwann folgte auf ihre Frage, ob er sie höre, keine Reaktion mehr. Sie machte trotzdem weiter: "Leicht, leicht, und du machst es willentlich und bewusst und wundervoll - geh vorwärts und aufwärts, leicht und frei, vorwärts und aufwärts zum Licht, ins Licht, in die vollkommene Liebe."
Jetzt atmete er immer langsamer. Es gab nicht das leiseste Zeichen von Widerwillen oder Widerstand. Laura beschreibt es so: "Es war nur der Atem, der langsamer wurde - und langsamer - und langsamer, und um 17.20 Uhr hörte das Atmen auf."
In Laura Huxleys Version sind sich alle Anwesenden einig, dass sie nie einen schöneren Tod bezeugt haben. "Das Nachlassen des Atmens war kein Drama; es geschah so langsam, so sanft, wie ein Stück Musik, das in einem sempre piu piano dolcemente endet. Ich hatte das Gefühl, dass die letzte Stunde des Atmens nur mehr auf konditionierte Reflexe des Körpers hin geschah, der es gewöhnt war, all das über 69 Jahre ohne Unterlass millionenfach zu tun. Es gab nicht das Gefühl, dass mit dem letzten Atemzug der Geist ihn verließ. Er ist während der letzten vier Stunden ganz sanft gegangen."
Laura war von den positiven Effekten des LSD bei diesem Sterbeprozess überzeugt. Nur wenige Tage später nannte sie Huxleys Ableben "the most beautiful death" - "den schönsten Tod". Das Urteil der Anwesenden bestärkte sie in ihrem Glauben. "Beide Ärzte und Krankenschwestern sagten, dass sie niemals eine Person in ähnlichem physischem Zustand so absolut frei von Schmerzen und Kampf haben gehen sehen."
Der 22. November 1963 ist einer dieser Tage, an denen im Großen offenbar wird, wie nah der absolute Schrecken und der tiefste Frieden beieinander liegen. Dallas und Los Angeles. Die Hölle und das Nirwana. Vielleicht haben John F. Kennedy und Aldous Huxley sich ja in irgendeiner Warteschlange vor dem Paradies getroffen. Dieser high wie die Sterne, jener mit der Erinnerung an ein Stück Blei im Kopf. Und vielleicht haben sie genickt und gelächelt, frisch Erlöste, jeder auf seine Weise diesem durch die Ewigkeit kreiselnden Zirkus entkommen.
GOTT -
von Ferdinand von Schirach
INTERVIEW
Ferdinand von Schirach: «Das Leben ist nur sinnvoll, weil es begrenzt ist»
Ein Gespräch mit dem wohl meistdiskutierten Autor deutscher Sprache über den Suizid als letzte Freiheit, Sterbehilfe, den Kleinmut der Kulturschaffenden und
seine Depressionen.
Von Peer Teuwsen NZZ - 12.09.2020
Ein kleines Café in der Nähe des Kurfürstendamms. Da sitzt er schon draussen unter einer Wärmelampe, auch wenn man viel zu früh erschienen ist. Heute Abend steht am
Berliner Ensemble die Uraufführung seines neuen Stücks «Gott» an. Es geht um das Recht, mithilfe eines Arztes selbstbestimmt zu sterben. Ein Recht, das seit Februar dieses Jahres vom
Bundesverfassungsgericht anerkannt wird. Ferdinand von Schirach streckt einem die Hand entgegen, um sie im letzten Moment zurückzuziehen: «Entschuldigen Sie, eine blöde Gewohnheit.» Dann bestellt er
neuen Kaffee und klaubt sich eine Zigarette aus dem silbernen Etui.
NZZ am Sonntag: Herr von Schirach, Sie haben mit 17 Jahren vergeblich versucht, sich umzubringen. Ist der Suizid auch heute noch eine Möglichkeit für Sie?
Ferdinand von Schirach: Jeder Mensch hat das Recht, sein Leben selbstbestimmt zu führen. Dazu gehört auch, selbstbestimmt das Leben zu beenden. Für mich wäre es furchtbar, wenn ich nicht mehr schreiben, nicht mehr denken und nicht mehr sprechen könnte. Ich würde bei einer solchen Krankheit im Alter, soweit ich das heute beurteilen kann, den Suizid wählen. Und ich wäre glücklich, wenn mir mein Arzt dann helfen würde, sanft zu sterben.
Sie haben immer ein selbstbestimmtes Leben geführt?
Als Jugendlicher und in meiner Militärzeit nicht, aber danach schon, jedenfalls ganz überwiegend.
Sie wollten nie einen Chef?
Ich bin kein Teamplayer. Und ich würde nicht in die Strukturen eines grossen Unternehmens passen. Strafverteidigung ist ein sehr freier Beruf. Im Gerichtssaal trifft man alle Entscheidungen selbst. Und das Schreiben ist noch freier.
Gibt Ihnen die Möglichkeit des Suizids eine Freiheit im Leben?
Ja, der Suizid ist die letzte Freiheit. Er ist Ausdruck unserer Autonomie. Ich kann mir ja nicht aussuchen, ob ich geboren werden will – aber den Zeitpunkt meines Todes, den kann ich wählen.
Mir scheint, die Möglichkeit des Suizids ziehe sich wie ein roter Faden durch Ihr Werk.
Er beschäftigt mich, ja. Letztlich geht es doch um die Frage, was ein geglücktes Leben ist, wie man das herstellen kann und was das richtige Ende ist. Das Leben ist nur sinnvoll, weil es begrenzt ist.
Und dennoch nähmen Sie für sich nicht in Anspruch, ein geglücktes Leben bewerkstelligt zu haben.
Nein, ich habe zu viele Fehler in meinem Leben gemacht. Wir alle sind schief und krumm in diese Welt gestellt. Wir versprechen einem geliebten Menschen etwas, aber dann versagen wir, weil wir uns selbst nicht genug kennen. Wir können uns selbst nicht verzeihen, oft leben wir lange ein falsches Leben. Vieles stimmt einfach nie ganz.
Was stimmt nicht?
Bitte entschuldigen Sie, aber das führt zu weit. Ich habe viel Glück gehabt, aber mein Leben ist mir nicht geglückt.
Zur Person
Ferdinand von Schirach – Autor und Anwalt
Der 56-Jährige wurde als Sohn eines Kaufmanns geboren. Sein Grossvater war Baldur von Schirach, ein ranghoher Nazi. Nach Jahrzehnten als Strafverteidiger veröffentlichte
er mit 45 Jahren seine ersten Kurzgeschichten. Seine Bücher erscheinen mittlerweile in 43 Ländern. «Gott» ist sein zweites Theaterstück. Es wurde auch schon wie fast all seine Bücher verfilmt und
wird am 23. November im deutschen Fernsehen gezeigt.
In den Niederlanden hat man sehr ernsthaft darüber diskutiert, Automaten aufzustellen, an denen jeder die Todespille beziehen kann.
Natürlich, es wäre beruhigend, Pentobarbital im Kühlschrank zu haben. Eine solche Freiheit kann aber zu einfach missbraucht werden. Eine ärztliche Kontrolle, eine Kontrolle durch die Behörden ist notwendig. Trotzdem gilt: In unseren westlichen Gesellschaften haben wir die Freiheit, uns das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben ein Ende zu setzen, muss vom Staat und von der Gesellschaft respektiert werden. Das ist das Menschenbild unserer Verfassung.
Nun haben Sie mit «Gott» ein Stück über den assistierten Suizid geschrieben. Schreiben Sie auch, um für sich persönlich Ihre letzten Fragen zu klären?
Natürlich lerne ich beim Schreiben. Es ist eine Auseinandersetzung, intensiv, ausfüllend, oft auch belastend. Das Stück spielt vor dem Ethikrat. Ethik ist die Wissenschaft von der Moral. Wir alle haben ja ganz unterschiedliche moralische Vorstellungen, die Moral eines Christen unterscheidet sich von der eines Atheisten. Das ist auch völlig in Ordnung so, unsere Gesellschaft ist nicht homogen, sondern vielfältig. Wir glauben an Allah, Buddha, Gott, an nichts oder nur an uns selbst. Gefährlich wird es, wenn die Moral des Einzelnen für alle verbindlich werden soll. Damit beginnt die Unfreiheit.
«Im Römischen Reich war der Suizid akzeptiert, Cicero hat ihn als zulässigen Ausgang angesehen.»
Wie lautet das beste Argument gegen Sterbehilfe?
Dass Sterbehilfe einen Druck auf ältere Menschen ausüben kann, aus dem Leben zu scheiden, um der Allgemeinheit nicht auf der Tasche zu liegen.
Das wird aber zum Beispiel in der Schweiz nicht gestützt von den Zahlen.
Nicht nur in der Schweiz. Es gibt keinen Dammbruch, die Zahlen der Suizide steigen nicht, und keine der Schweizer Sterbehilfeorganisationen wurde bisher von der Strafjustiz verfolgt. Das gilt auch für alle anderen Länder, in denen Sterbehilfe erlaubt ist. Und dennoch leuchtet es mir ein, dass dieser Druck auf ältere Menschen entstehen könnte. Das müssen wir unbedingt verhindern.
Aber generell hat Ihr Stück ein bisschen Schlagseite, es ist schliesslich und endlich ein Plädoyer für das Recht auf den selbstbestimmten Tod. Irre ich mich?
Nein, Sie irren sich nicht. Ich wollte erklären, warum in der christlichen Kirche der Suizid seit Jahrhunderten als Sünde gilt. Augustinus hat vor 1600 Jahren mit seinem Verbot der Selbsttötung etwas völlig Neues behauptet. Was daraus gemacht wurde, etwa dass Selbstmörder ausserhalb der Friedhöfe beerdigt wurden, dass man den Versuch mit Exkommunikation bestrafte, war grauenhaft. Es hat nichts mit der Bibel und dem Christentum zu tun. Diese Ideen haben den Menschen klein und hässlich gemacht, und oft haben sie ihn vernichtet. Im Römischen Reich war der Suizid dagegen akzeptiert, Cicero hat ihn als zulässigen Ausgang angesehen.
«Ein Grossteil des Lebens besteht aus Leiden, ja. Aber es scheint mir vernünftig, dass der Mensch versucht, Leid zu vermeiden. Ich möchte, dass der Mensch so weit wie möglich vom Leiden befreit wird.»
Ist der assistierte Suizid eine heroische Tat?
Nein, natürlich nicht. Aber er ist Freiheit. Der Suizid kann alles Scharfkantige des Lebens sanft beenden. Im Krankenhaus sah ich an einem Krankenbett einmal wie in einem Film den Monitor mit der Herzkurve. Als der Patient tot war, schaltete die Krankenschwester den Apparat ab. Danach stand auf dem Monitor als Bildschirmschoner: «Privacy». Das mochte ich gerne.
Jetzt ist er endlich ganz privat. Ihr grösster Wunsch?
Privat zu sein, ist immer ein Ziel.
«Leben heisst leiden», sagt der Kirchenvertreter im Stück. Ist das eine Maxime, die Sie leben?
Der Bischof dort behauptet, man müsse das Leid annehmen, Jesus habe das Kreuz auf sich genommen. Das ist ein schrecklicher Satz. Ich halte ihn für falsch. Ein Grossteil des Lebens besteht aus Leiden, ja. Aber es scheint mir vernünftig, dass der Mensch versucht, Leid zu vermeiden. Ich möchte, dass der Mensch so weit wie möglich vom Leiden befreit wird.
Es ist schon auch grössenwahnsinnig, sich über das eigene Schicksal zu erheben.
Nein, verzeihen Sie bitte: Es gibt kein Schicksal und kein Erheben darüber. Es gibt nur das Leben mit seinen unendlichen Möglichkeiten. Sie gestalten Ihr Leben nach Ihren Vorstellungen. Deshalb ist es für manche Menschen richtig, dass sie um Hilfe zum Suizid bitten dürfen. Ein Arzt darf ihnen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jetzt dabei helfen. Sie haben natürlich das Recht, das Leben als Schicksal zu betrachten, als Leid, das Sie auf sich nehmen müssen. Sie dürfen das so sehen, wer soll Sie auch daran hindern? Genau deshalb wird immer die eine Frage bleiben, um die sich das Theaterstück dreht: Ist der Suizid und die Beihilfe dazu für Sie persönlich moralisch richtig? Entspricht das Ihren Vorstellungen, Ihrem eigenen Lebensentwurf? Das müssen Sie für sich allein entscheiden. Es geht mir nur darum, dass Ihre eigene Entscheidung nicht für alle Menschen gilt.
Das ist die Grundaussage Ihres gesamten Werks: Es muss eine Rechtsbasis für unsere Lebensentscheidungen geben, sonst ist alles nichts.
Und das Verfassungsrecht muss in ethischen Fragen neutral sein. Davon abgesehen glaube ich, dass es objektiv richtige moralische Positionen gibt. Sie wurden über Jahrhunderte ähnlich formuliert, zuletzt von Ronald Dworkin, davor von Immanuel Kant: «Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.» Das sind keine grossen Weisheiten, nichts Neues jedenfalls. Sie müssten selbstverständlich sein. Aber sie sind es leider nicht.
«Manchmal ging es sehr weit, es gab Fehler, der harte Lockdown in manchen Ländern war medizinisch wohl nicht sinnvoll. Der
deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn hat den guten Satz gesagt, dass wir uns für viele dieser Massnahmen bei allen und bei uns selbst irgendwann wohl entschuldigen müssen. Das
stimmt.»
Die Verfassungsrechtlerin sagt im Stück: «Tatsächlich gibt es keine Rechtspflicht zu leben.» Kennen Sie eine moralische Pflicht zu leben?
Moralische Pflichten richten sich nach Ihren Anschauungen. Ein Christ wird Ihnen vermutlich anders antworten als ein Agnostiker. Das Leben wird von der Verfassung ja nicht um jeden Preis geschützt. Darüber steht die Würde des Menschen, nur sie ist unverletzbar.
Wird durch die derzeitigen Eingriffe in unser aller Leben die Würde des Menschen nicht verletzt?
Es ist komplizierter. Alle Grundrechte sind - bis auf die Würde - einschränkbar. Wir stellen in diesen Corona-Zeiten den Lebensschutz über sehr viele andere Dinge. Aber es ging auch um den Schutz des öffentlichen Gesundheitswesens. Gefährlich wäre es dann, wenn wir den Lebensschutz als höchstes Gut ansähen, ihn also über alle anderen Grundrechte stellen würden. Manchmal ging es sehr weit, es gab Fehler, der harte Lockdown in manchen Ländern war medizinisch wohl nicht sinnvoll. Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn hat den guten Satz gesagt, dass wir uns für viele dieser Massnahmen bei allen und bei uns selbst irgendwann wohl entschuldigen müssen. Das stimmt.
Haben Sie selbst Angst vor dem Tod?
In einem Interview sagte ein Journalist zu Woody Allen, er werde in seinen Filmen ewig weiterleben. Woody Allen antwortet: «Ich würde das ganz gern in meiner Wohnung tun.»
«Wir müssen es akzeptieren, wenn jemand sterben will. Wir können versuchen, ihn davon abzubringen, aber wenn uns das nicht gelingt, ist es seine Entscheidung – nicht die eines Juristen, nicht die eines Arztes und nicht die eines Priesters.»
Sollen sich auch Kinder umbringen dürfen, so wie etwa in Belgien?
Der Junge, um den es ging, wollte sterben. Er war unheilbar krank und litt unter entsetzlichen Schmerzen, sein Leben war eine einzige Qual. Die Eltern des Jungen, seine Ärzte und Psychologen wurden befragt, sie alle stimmten seinem Wunsch zu. Ich fand die Entscheidung richtig, auch wenn sie furchtbar schwierig war. Ich halte es für falsch, wenn mit Verweis auf einen Gott dieser Wunsch verweigert wird.
Der Mensch ist nur sein eigener Gott?
Wenn er es will: ja, selbstverständlich. Wir müssen es akzeptieren, wenn jemand sterben will. Wir können versuchen, ihn davon abzubringen, aber wenn uns das nicht gelingt, ist es seine Entscheidung - nicht die eines Juristen, nicht die eines Arztes und nicht die eines Priesters.
Gibt es als Suizident auch eine Verantwortung gegenüber den Hinterbliebenen?
Natürlich. Das muss man ordentlich machen. Man muss seinen Sterbewunsch der Familie und den Freunden erklären. Das ist menschliche Pflicht. Das Schlimmste, was in einer Beziehung passieren kann, ist ein Flugzeugabsturz. Wenn ein geliebter Mensch ohne eine Verabschiedung, ohne ein Ausklingen, ohne ein Gespräch einfach verschwindet, ist das für die Hinterbliebenen grauenhaft.
Ihr Stück kommt im deutschsprachigen Raum auf 14 Bühnen zur Uraufführung. Ich kann mich nicht erinnern, so ein Interesse für ein einziges Stück je erlebt zu haben. Wie erklären Sie sich das – ausser mit Ihrer Person?
Letzteres überhaupt nicht. Ich nehme das Publikum ernst. Ich schreibe nur die Gedanken anderer auf. Das ist alles.
Das ist jetzt Koketterie. In dieser Engführung konnte man das bisher nicht lesen.
Sie täuschen sich. Alle Argumente gab es vor meinem Stück, ich habe sie nur zusammengefasst. Das Stück ist nur eine Anregung zur Diskussion.
Über etwas, das die Menschen wirklich beschäftigt.
Ja, und dafür ist das Theater eben perfekt. Kein Kinofilm kann die Menschen so miteinander ins Gespräch bringen wie ein Theaterstück. In seiner ältesten Form, bei den alten Griechen, waren Gerichtsverhandlungen kaum anders als Theateraufführungen gestaltet. Abgestimmt hat das Publikum.
«Ich habe mit einem Schweizer Bundesrichter gesprochen. Er sagte, er habe auch manchmal Angst vor den Abstimmungen. Unter bestimmten Bedingungen könne auch die Todesstrafe so wieder eingeführt werden. Und wenn dies geschähe, müsste er zurücktreten, weil er dies nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könnte. Direkte Demokratie kann gefährlich sein.»
Ich dachte, Sie seien ein Gegner der direkten Demokratie.
In den Stadtstaaten Griechenlands war die direkte Demokratie richtig. Es war es eine homogene und kleine Gesellschaft. Bei 83 Millionen Menschen kann es keine vernünftige direkte Demokratie geben.
Sind Sie sich sicher?
Absolut.
Und das sagt einer, der immer sagt, es gebe keine absolute Wahrheit?
Ja.
«In Ihrer Branche nimmt man die sozialen Netzwerke oft als Gradmesser. Aber das ist Unfug. Die breite Mehrheit äussert sich dort nicht. Die Menschen stimmen über Ihre Zeitung mit dem Geldbeutel ab.»
Warum funktioniert es denn in der Schweiz?
Weil Sie eine lange Tradition darin haben, Sie haben das eingeübt. In kleineren, homogeneren Gemeinschaften funktioniert es besser - wie eben in Athen zur Zeit von Perikles. Perfekt ist es allerdings auch nicht, so weit ich das aus der Ferne überhaupt beurteilen kann. Ich habe mit einem Schweizer Bundesrichter gesprochen. Er sagte, er habe auch manchmal Angst vor den Abstimmungen. Unter bestimmten Bedingungen könne auch die Todesstrafe so wieder eingeführt werden. Und wenn dies geschähe, müsste er zurücktreten, weil er dies nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könnte.
Direkte Demokratie kann gefährlich sein. Was tun, wenn die Demokraten einen Tyrannen wählen? Ein deutscher Bundespräsident sagte vor 50 Jahren, Volksabstimmungen seien eine Spielwiese für Demagogen.
Ich kann Ihnen da nicht ganz recht geben. Aber lassen wir das. Sie versuchen mit diesem Stück in Erinnerung zu rufen, dass in einer Demokratie das beste Argument gewinnen und man einander zuhören soll. Schaut man in die sozialen Netzwerke, scheinen wir das vergessen zu haben.
Ich glaube an die Aufklärung. Die meisten Menschen sind vernünftig. Der Hass in den sozialen Netzwerken ist eine verschwindende Minderheit. In Ihrer Branche nimmt man die sozialen Netzwerke oft als Gradmesser. Aber das ist Unfug. Die breite Mehrheit äussert sich dort nicht. Die Menschen stimmen über Ihre Zeitung mit dem Geldbeutel ab. Die sozialen Netzwerke darf man in dieser Hinsicht nicht ganz so ernst nehmen. Andererseits: Sie können der Demokratie gefährlich werden. Wenn ein Präsident nur noch via Twitter sich äussert und von der Presse deshalb nicht eingeordnet werden kann, wird es gefährlich. Oder wenn Menschen sich nur noch innerhalb ihrer Blase auf Facebook bewegen und keine Nachrichten sonst mehr zur Kenntnis nehmen.
Ich habe bei einem Punkt mein Problem. Sterbehilfe darf geleistet werden, sofern der Helfer «keine selbstsüchtigen Motive» verfolgt. Dies wird allgemein mit finanziellen Motiven gleichgesetzt. Ich meine aber, es gibt auch selbstsüchtige Motive anderer Art. Ich habe einmal Sterbehelfer von Exit interviewt. Ich werde nie ihre leuchtenden Augen vergessen, wenn sie von diesem Moment des Sterbens erzählt haben. Da war eine tiefe Zufriedenheit, ja ein Glücksgefühl in ihnen. Und dieses Gefühl schien mir sehr selbstsüchtig zu sein.
Das ist klug und leider richtig. Solche selbstsüchtigen Motive gibt es, aber das führt zu weit. Mit diesem Argument könnten Sie auch die Arbeit von Mutter Teresa anzweifeln.
Warum sollte man das nicht tun dürfen?
Weil wir ambivalente Wesen sind. Wir kennen das von NGO-Mitarbeitern. Es kann persönlichkeitsverändernd sein, auf dem Lastwagen zu stehen und Brot in die Menge zu werfen. Aber das müssen wir wohl aushalten, sonst ist am Ende gar nichts mehr möglich.
«Ich schreibe in Bildern, in einfachen Sätzen mit einfachen Worten: Tisch, Regen, Erde, Brot. Das ist das Schwierigste, auch wenn wir in der Schule das Gegenteil lernen. Das richtige Wort ist immer das einfache Wort.»
Wie soll Sterbehilfe in Deutschland organisiert sein?
Wir sind gerade in einer Situation, die mehr als verwunderlich ist. Wir hatten vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses erlaubte einer Reihe von todkranken Klägern den Gebrauch von Pentobarbital. Unser Gesundheitsminister, der ein Gegner der Sterbehilfe ist, hat darauf einen Brief an die Gesundheitsämter geschrieben, dieses Mittel nicht herauszugeben. Er erklärte, er wolle das Urteil des Verfassungsgerichts abwarten. Nun ist das Urteil, auf das er gewartet hat, bereits sechs Monate alt, und noch immer ist nichts passiert. Einige der Kläger sind bereits unter Qualen gestorben. Ich kann mich nicht erinnern, dass ein höchstes Gericht entschieden – und ein Minister das Urteil einfach ignoriert hat.
Ihr Stück will also etwas Unmittelbares erreichen?
Natürlich.
Im Stück sagt der Bischof: «Das Leben ist Gottes Geschenk an Sie.» Und der Anwalt des sterbewilligen Herrn Gärtner, Ihr Alter Ego, antwortet:
«Geschenke darf man zurückgeben.» Wie lernt man so gut schreiben?
Das ist sehr freundlich von Ihnen. «Gottes Geschenk», das ist doch Unsinn aus der Sicht des Anwalts.
Das war nicht die Frage, Herr von Schirach. Wie lernt man so gut schreiben?
Ich kann das nicht beantworten, so etwas ist peinlich. Niemand kann etwas für sein Talent. Ein Mensch, der sehr gross und sehr schmal ist, ist ein guter Läufer. Er kann nichts dafür, dass er so aussieht. Es ist seine Gabe, nicht mehr.
Aber Sie haben doch nicht immer so gut geschrieben.
Ich schreibe in Bildern, in einfachen Sätzen mit einfachen Worten: Tisch, Regen, Erde, Brot. Das ist das Schwierigste, auch wenn wir in der Schule das Gegenteil lernen. Das richtige Wort ist immer das einfache Wort. In der deutschen Philosophie haben wir vor etwa 250 Jahren begonnen, nur noch über Begriffe zu reden. Es geht aber nicht um Begriffe, es geht um den Menschen.
Sie sind die sprachliche Reinkarnation von Martin Luther.
Bitte nicht. Mir ist Luther sehr unsympathisch.
Er hat aber klar gesprochen.
Das war sein Verdienst, ja. Aber gilt das nicht für jeden Schriftsteller? Er sollte schon so schreiben, dass man ihn versteht. Sonst hat er vermutlich den falschen Beruf.
Hat Ihnen Ihr Leben als Strafverteidiger dabei geholfen?
Ja, in einem Strafprozess gibt es immer zwei Laienrichter – und die dürfen Sie nicht verlieren. Sonst wird Ihr Mandant zu hohen Strafen verurteilt.
«Ein Teil meiner Depressionen ist oft die Angst, zu verarmen. Deshalb habe ich einen bürgerlichen Beruf gewählt, auch wenn ich aus einem wohlhabenden Elternhaus stamme. Ich habe auch jetzt noch das Gefühl, morgen würde niemand mehr meine Bücher lesen, ich würde unter der Brücke schlafen müssen und Tuberkulose bekommen.»
Warum bezeichnen Sie es dann als Fehler, Jurisprudenz studiert zu haben? Das war doch die Grundlage Ihres Welterfolgs.
Ich weiss nicht, ob das stimmt. Als junger Mensch habe ich mich nicht getraut, einen künstlerischen Beruf zu ergreifen. Vielleicht weil ich mein Leben lang Depressionen hatte.
Die haben Sie doch immer noch.
Ja, aber ich wusste damals nicht viel darüber. Ein Teil der Depressionen ist oft die Angst, zu verarmen. Deshalb habe ich einen bürgerlichen Beruf gewählt, auch wenn ich aus einem wohlhabenden Elternhaus stamme. Ich habe auch jetzt noch das Gefühl, morgen würde niemand mehr meine Bücher lesen, ich würde unter der Brücke schlafen müssen und Tuberkulose bekommen. Wie alle Ängste ist das natürlich irrational. Aber wenn ich das damals schon gewusst hätte, wäre ich vermutlich kein Anwalt geworden.
Haben Sie auch den Eindruck, die Kunst sei ziemlich mutlos geworden?
Wir leben im grösstmöglichen Wohlstand. Es gibt keinen Krieg, keine Katastrophen, keinen Hunger. Die meisten Menschen wissen nicht einmal, wie ein Toter aussieht oder was Elend und Existenzangst bedeuten. Alles ist hell und sanft in unserem Leben geworden. Wir beschäftigen uns deshalb fast nur noch mit uns selbst. Viele Männer sind heute noch mit 40 oder 50 Jahren nicht erwachsen geworden. Ein Grossteil der Literatur ist heute deshalb vielleicht ein wenig langweilig. Karl Ove Knausgård kann phantastisch schreiben, er kann einen Sog erzeugen, und seine Auflagen geben ihm recht. Aber wenn er über 100 Seiten erzählt, wie er eine Treppe runtergeht und den Kühlschrank aufmacht, dann ist das für mich manchmal etwas mühsam.
«Und ganz nebenbei: Ich würde gerne in der Schweiz leben.»
Ihnen muss es um etwas gehen.
Im Theater, ja. Sie als Doppelbürger der Schweiz und Deutschland können das vielleicht verstehen: Wir Deutschen haben oft das Gefühl, das sei nicht unser Staat, dass wir gar keine Entscheidungen treffen und unsere Gesellschaft nicht gestalten können. Wenn wir immer über die Gefährdung der Demokratie sprechen, dann ist das das Gefährliche: Der Staat ist nur noch abstrakt. Wenn wir aber über Sterbehilfe, über Terrorismus, über die Würde des Menschen, über das, was uns ausmacht, sprechen, dann wird die Verfassung lebendig. Wir müssen sie also ausfüllen. Und ganz nebenbei: Ich würde gerne in der Schweiz leben.
Ach?
Ich habe einen Text von Ihnen gelesen über Schweizer, die nach Griechenland ausgewandert sind. Und die haben den interessanten Satz gesagt, das Leben in der Schweiz sei ihnen zu einfach geworden. Das ist aber genau das, was ich schätze. Ich mag das Bürgerliche, das Geordnete, das Ruhige.
Die Schweiz ist ein Paradies auf Erden, aber es gibt Züge einer Wohlstandsverwahrlosung.
Ja, ja. Ich bin befreundet mit Ihrer Kollegin Margrit Sprecher. Jedes Mal, wenn ich sie treffe, sage ich ihr, wie glücklich sie sein muss als Schweizerin. Und dann spricht sie, wie Sie das auch tun. Aber das ist falsch. Sie können nur so reden, weil Sie haben, was Sie haben.
«Ich kann auch nicht verstehen, dass manche Schriftsteller behaupten, das Schreiben sei eine Qual. Natürlich, es ist anstrengend, aber das ist jeder andere Beruf auch, den man ordentlich macht.»
Hat Ihr Erfolg etwas mit Ihnen gemacht? Auf Ihren Büchern steht ja nicht mehr «Bestseller», sondern «Weltbestseller».
Das tut mir leid, das habe nicht ich erfunden. Ich habe mich nicht verändert, dazu war ich zu alt, als der Erfolg kam.
Sie kennen keinen Erfolgsdruck?
Nein. Erfolg können Sie beim Schreiben ohnehin nicht planen, das ist Unsinn. Es geht nur darum, wahrhaftig zu schreiben und seine Sache gut zu machen, das ist schon alles. Ich schreibe gerne. Ich kann auch nicht verstehen, dass manche Schriftsteller behaupten, das Schreiben sei eine Qual. Natürlich, es ist anstrengend, aber das ist jeder andere Beruf auch, den man ordentlich macht. Einen Tisch zu bauen oder eine Klageschrift zu entwerfen, ist nicht weniger anstrengend. Mein Problem ist eher, dass ich zu wenig Zeit habe. Ich habe gerade ein Drehbuch für einen Film geschrieben und eine Fernsehserie.
Ihnen geht es also richtig gut.
Das Schreiben ist ein Zuhause, ja. Die Depressionen habe ich mittlerweile ganz gut im Griff, irgendwann lernt man, dass es danach weitergeht.
Im Stück sagt Herr Gärtner über seine verstorbene Frau: «Sie ist weg und ich bin noch da. Das ist nicht richtig.» Dieses Gefühl kennen Sie, oder?
Das kenne ich, ich kenne es sehr gut sogar. Das meinte ich mit wahrhaftig. Aber da machen wir jetzt bitte nicht weiter.
FERDINAND VON SCHIRACHS „GOTT“
Eine Frage von Leben und Tod
Von Matthias Kamann
Politikredakteur - DIE WELT/WamS/welt.de
Einen Fall wie in dem neuen TV-Film „Gott“ habe ich miterlebt. Es ging noch weiter als in dem Fernsehspiel, dessen Drehbuch von Ferdinand von Schirach stammt. Es ging bis zur Einnahme eines tödlichen Medikaments. Unmittelbar, in direkter Nähe stellten sich die verstörenden Fragen, regten sich die großen Zweifel, die am Montagabend um 20.15 Uhr in der ARD thematisiert werden. Es sind Fragen und Zweifel angesichts von Menschen, die nicht todkrank sind, aber aus freiem Entschluss sterben wollen.
Es war 2014. Für eine WELT AM SONNTAG-Reportage hörte und sah ich mehrfach zu, wie der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch und ein Mitarbeiter seines Vereins Sterbehilfe Deutschland mit einem 84-Jährigen in dessen Wohnung über dessen Sterbewunsch sprachen. Hinweise auf eine psychische Krankheit waren bei dem Mann nicht zu erkennen. Der pensionierte Beamte vernachlässigte sich zwar ein wenig, lebte aber in gesicherten materiellen Verhältnissen.
Seine Altersbeschwerden – Arthrose und Bluthochdruck, Schmerzen in den Gliedmaßen und größere Bewegungsunsicherheiten – waren erheblich, aber medizinisch beherrschbar. Nichts war lebensbedrohlich, der Mann konnte unter einigen Mühen spazieren gehen. Und doch wollte er sterben.
Kusch und dem Vereinsmitarbeiter, dem Psychiater und Neurologen Johann Friedrich Spittler, ließ sich nicht vorwerfen, dass sie den Mann zum Tod gedrängt hätten. Mehrfach wiesen sie ihn auf Möglichkeiten zur Lebenserleichterung hin und fragten ihn immer wieder, ob er wirklich sterben wolle. Er wollte.
Seine erste Ehe, so erzählte er, sei zerbrochen, nachdem der Sohn in jungen Jahren bei einem Ausflug mit Gleichaltrigen im Freien erfroren sei. Zweimal heiratete der Mann dann noch, beide Frauen starben an Krebs. Eine Tochter lebte – auf einem anderen Kontinent.
Beim letzten Besuch bereitete Kusch dem Mann zwei Getränke zu, eines mit dem tödlichen Medikament, das andere gegen das Erbrechen. Der Mann, in wachem Bewusstsein, führte beide Becher selbst zum Mund, trank sie aus. Danach sind Kusch und ich gegangen. Da lebte der Mann noch. Am Abend wurde er in seiner Wohnung tot aufgefunden. Das Geschehen hat mich, obwohl ich durchweg nur Zuschauer war, monatelang bedrückt. Der Vorgang hatte keine strafrechtlichen Folgen.
Suizidhilfe wurde faktisch unmöglich
Solche hätte er ein gutes Jahr später gehabt. Weil das bis dahin geltende Nicht-Verbot der Suizidhilfe vor allem von Kuschs Verein für zahlreiche und mehrfach fragwürdige Handlungen genutzt worden war, beschloss der Bundestag im November 2015 ein strafrechtliches Verbot der geschäftsmäßigen Förderung dieser Form der Sterbehilfe.
Damit wurde die Hilfe beim sogenannten freiverantwortlichen Suizid all jenen verboten, die sie wiederholt leisten. Freiräume gab es nur, wenn es etwa engste Angehörige auf eine schwer vorstellbare Weise bewerkstelligen sollten, einem Familienmitglied die entsprechenden Medikamente zugänglich zu machen.
Bestraft aber werden sollten alle, bei denen eine mögliche Wiederholung angelegt war. Auch ohne Gewinnstreben. Das Verbot betraf nicht nur organisierte Sterbehelfer, sondern auch Palliativmediziner, die beim Umgang mit todkranken Patienten hin und wieder zu dem Schluss kommen, die Hilfe bei der Erfüllung eines Sterbewunsches mit ihrem Gewissen vereinbaren zu können. Mit dem Gesetz wurde die Suizidhilfe faktisch unmöglich.
Im Februar verwarf das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz als grundgesetzwidrig. Seither ist die Suizidhilfe wieder möglich, weil nicht verboten. Sie wird jetzt wieder unter anderem von Kuschs Verein geleistet, mittlerweile auch in Pflegeheimen.
Beschränkungen durch eine Neuregelung sind an sich gestattet: Die Richter stellten es dem Gesetzgeber ausdrücklich frei, strafbewehrte Sicherungsmechanismen zu installieren. Etwa gesetzliche Vorschriften zu Aufklärungs- und Wartepflichten vor einer Hilfe bei der Selbsttötung, ebenso Verbote „besonders gefahrenträchtiger Erscheinungsformen der Suizidhilfe“, wie es im Urteil hieß.
Es braucht klare Begrenzungen
Aber eine Neuregelung lässt auf sich warten, dürfte vor der Bundestagswahl im nächsten Herbst auch nicht mehr kommen. Das liegt vor allem daran, dass Karlsruhe die Freiheit zur Selbsttötung sehr weit gefasst hat: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, so die Richter, gelte in jedem Lebensalter und könne auch nicht davon abhängig gemacht werden, ob eine unheilbare, zum baldigen Tod führende Krankheit vorliegt.
Ein Gesetz, das dem entspräche, ginge allerdings vielen Abgeordneten viel zu weit. Denn die Vorgaben des Gerichts machen es so gut wie unvorstellbar, eine Erlaubnis zur Suizidhilfe auf jene Menschen zu begrenzen, bei denen in der Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls weitgehender Konsens bestehen dürfte, dass man ihre Sterbewünsche nicht einfach ablehnen darf: schwer multimorbide Hochbetagte mit klarem Bewusstsein sowie Todkranke, die mit absoluter Sicherheit in naher Zukunft sterben müssen. Wer wollte diesen Patienten, die keine Wahl mehr zwischen Leben und Tod haben, rundheraus die letzte kleine Wahlmöglichkeit bei der Todesart nehmen?
Könnte man die Suizidhilfe auf solche Fälle begrenzen, dürfte sich die Gefahr einer Ausweitung auf immer neue Gruppen mit stetig steigenden Zahlen bannen lassen. Dies lehren Erfahrungen aus den US-Bundesstaaten Oregon und Washington. Dort können seit etwa 20 Jahren Schwerstkranke in aussichtslosem Zustand mit extrem kurzer Lebenserwartung auf Antrag und nach ärztlicher Prüfung Mittel zur Selbsttötung erhalten. Der Anteil dieser Suizide an allen Sterbefällen liegt dort mittlerweile konstant bei 0,3 bis 0,4 Prozent.
Zwar gab es anfangs bei den absoluten Zahlen Zuwächse aus dem jährlich zweistelligen in den dreistelligen Bereich, woraufhin Gegner dieser Regelungen über Steigerungsraten von mehreren Hundert Prozent sprachen. Tatsächlich aber sieht es nach einem Bericht des „Ärzteblatts“ so aus, dass in den beiden Bundesstaaten mit einer Gesamtbevölkerung von mehr als zwölf Millionen zwischen 2007 und 2019 lediglich knapp 3400 Personen jene Medikamente erhielten, von denen dann drei Viertel sie auch nutzen.
Vorbild Schweiz und Niederlande?
Aber in Deutschland scheint wegen des Karlsruher Urteils eine Begrenzung auf aussichtslos Schwerstkranke nicht möglich. In Sichtweite geraten daher Entwicklungen wie in der Schweiz, wo die Sterbehilfevereine die Gewährung der Suizidhilfe weniger eng eingrenzen. Dort sind kontinuierliche Steigerungsraten zu verzeichnen.
Noch größer sind diese in den Niederlanden, wo bei ebenfalls geringerer Begrenzung die in Deutschland verbotene Tötung auf Verlangen etwa durch eine Giftspritze ohne Tatherrschaft des Suizidenten legal ist. Das Wachstum der Zahlen kann ein Anhaltspunkt für Warnungen davor sein, dass die Wertschätzung des Lebens schwinden könnte.
Nun darf man einem Menschen den Sterbewunsch nicht einfach deshalb abschlagen, weil eine Zustimmung irgendwann vielleicht eine gefährliche gesellschaftliche Entwicklung auslösen kann. Und gänzlich ohne Anhaltspunkt ist bisher die Befürchtung, dass es zur „Entsorgung“ armer und sozial schwacher Menschen kommen könnte.
Alle Untersuchungen zeigen, dass es nicht solche Personen, sondern gut gebildete und gut verdienende Menschen sind, die jene Sterbehilfeformen in Anspruch nehmen. Gleichwohl gibt der Anstieg der Zahlen Anlass zur Besorgnis.
Mindestens genauso gravierend ist jedoch, dass ein Sterbewunsch eines nicht sterbenskranken oder nicht überaus alten Menschen eine Grundlage unseres Zusammenlebens infrage stellt. Diese Grundlage lautet: Wir müssen uns darauf verlassen können, dass alle leben wollen. Zwar dürfen und können wir sie nicht dazu zwingen. Aber sollen wir ihnen helfen, vorzeitig aus einem keineswegs bald unweigerlich zu Ende gehenden Leben zu scheiden?
Sterbewillige müssen ihren Wunsch begründen
Menschen gehören nicht nur sich selbst, sondern auch ihren Mitmenschen. Sowieso ihren engeren Verwandten und Freunden, die sie durch einen Suizid jenseits schwerster Krankheit in größte seelische Nöte stürzen würden. Aber auch die Gesellschaft darf und muss geltend machen, dass sich Menschen ihr nicht einfach wegnehmen können – und dass deshalb Sterbewillige in hohem Grade begründungspflichtig sind.
Das individuelle Recht auf den selbstbestimmten Tod darf gewiss niemandem genommen werden. Genauso aber darf niemand aus der Pflicht entlassen werden, sich bei einem Sterbewunsch gegenüber der Gesellschaft beziehungsweise ihren zuständigen Institutionen zu erklären und viele kritische Gegenfragen sowie Unwilligkeiten gefallen zu lassen. Nicht nur zum Schutz gegen Missbrauch also, nicht nur zur Verhinderung einer uferlosen Ausweitung, sondern auch im Eigeninteresse der Gesellschaft ist es unbedingt nötig, die Suizidhilfe streng zu regulieren.
Dass so eine Regulierung zu kontroversen Gesprächen zwischen Sterbewilligen und den Prüfungsbeauftragten führen kann, ist klar. Wie aber Ärzte berichten, die sich auf solche Gespräche ergebnisoffen und mit klarer eigener Haltung einlassen, empfinden die Betroffenen solche Auseinandersetzungen als wohltuende Würdigungen ihrer Person.
Man tut ihnen keinen Tort an, man tut ihnen Gutes, wenn man sie nicht aus der Erklärungspflicht entlässt. In von Schirachs Film sagt der Antragsteller nach der kontroversen Debatte, es sei gut gewesen, dass man ihm zugehört habe.
In dem neuen Theaterstück "GOTT" von Ferdinand von Schirach wird das Theaterpublikum gebeten, nach bestem Wissen & Gewissen über eine zu gewährende oder zu verweigernde arztbegleitende "Sterbe'hilfe'" abzu-stimmen - in einer fiktiven Sitzung eines "Ethikrates" - in einem ganz konkreten Fall:
"Halten Sie es für richtig, dass Herr G. Pentobarbital bekommt, um sich töten zu können?"
Der Begriff "Sterbe'hilfe'" ist in Deutschland immer in der synonymen Nähe von "NS-Euthanasie"- und so nimmt von Schirach in dem Stück auch Bezug zu diesen ca. 300.000-fachen Massenmorden vor ca. 80 Jahren in Deutschland und im damals okkupierten Ausland.
Die Vertreter der "Sterbe'hilfe'"-Befürworter legen in der Regel großen Wert darauf, nicht mit der kriminellen Praxis der Nationalsozialisten in Zusammenhang gebracht zu werden. Dieser Zusammenhang aber ist nicht zu leugnen. Er wurde auch sehr früh bemerkt.
Im Gefolge der Prozesse gegen die Euthanasieärzte des Dritten Reiches schrieb 1949 der amerikanische Arzt Leo Alexander:
"daß allen, die mit der Frage nach dem Ursprung dieser Verbrechen zu tun hatten, klar wurde, daß sie aus kleinen Anfängen wuchsen. Am Anfang standen zunächst feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung. Es begann mit der Auffassung, die für die Euthanasiebewegung grundlegend ist, daß es Zustände gibt, die als nicht mehr lebenswert zu betrachten sind. In ihrem Frühstadium betraf diese Haltung nur die schwer und chronisch Kranken. Nach und nach wurde der Bereich jener, die unter diese Kategorie fielen, erweitert und auch die sozial Unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten dazugerechnet. Entscheidend ist jedoch zu erkennen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der winzige Auslöser war, der diesen totalen Gesinnungswandel zur Folge hatte."
Die Wiege schaukelt über einem Abgrund,
und der platte Menschenverstand sagt uns,
dass unser Leben nur ein kurzer Lichtspalt
zwischen zwei Ewigkeiten des Dunkels ist.«
Vladimir Nabokov
Diese Zeilen von Nabokov seien vorangestellt, denn ansonsten wird in dem "GOTT"-Stück von Schirach auch immer wieder auf das persönliche von wem auch immer verliehene "Selbstbestimmungsrecht" eines jeden Menschen hingewiesen - in der Frage, ob er "im freien Willen" für sich selbst den Zeitpunkt bestimmen darf, wann & wie er konkret zu sterben gedenkt...
Dabei wird meines Erachtens zu wenig bedacht, dass der Eintritt in dieses Leben, also die Geburt, vom Individuum nicht "selbst-bestimmbar" ist - das heranreifende Leben und seine individuelle wie auch immer gestaltete Alltagsbewältigung bis ins Alter ist also tatsächlich in erster Linie ein "zufälliges" Geschenk, eine Gabe, ein Erwachen von begrenzter und individuell geformter Vitalität - von wem oder was auch immer in Szene gesetzt ("GOTT"??? - "Natur"???) -
Insofern scheint vielleicht statt "Selbstbestimmung" eher "Demut" und Dankbarkeit angesagt:
... "nur ein kurzer Lichtspalt zwischen zwei Ewigkeiten des Dunkels"... - aus dem heraus auch die imaginäre Tür für diesen Lichtspalt "Leben" auf- und letztenendes auch wieder zugemacht wird - denn alles hat seine Zeit ...
Ob der Titel des Stücks - "GOTT"- von Ferdinand von Schirach nun passend gewählt wurde, ist Gechmacks- und Glaubenssache: Buchhandlungen jedenfalls sortieren die Buchexemplare auch glattweg in das Regalfach mit der Beschriftung "Religion" ein, gleich neben Bibel, Luther-Biografie, Dalai Lama und Papst Ratzinger - was nach meinem Dafürhalten schon ziemlich grenzwertig daherkommt - und den in jeder Hinsicht "Suchenden" erst einmal auf die falsche Fährte lockt... SI
Dazu diese Notiz aus der ZEIT - zum Begriff "Selbstbestimmungsrecht"!
ZEIT Campus ONLINE: Was ist Ihrer Meinung nach der größte Zufall, der einem Menschen passieren kann?
Hampe: Der größte Zufall liegt im Moment unserer Geburt. In welchem Körper, in welcher Familie, in welchem Land und in welcher Zeit ich zur Welt komme – all das ist Zufall. Man könnte das den existenziellen Urzufall nennen. Lehren der Wiedergeburt sehen das anders, aber wenn man anerkennt, dass das ein Zufall ist, dann liegt darin ein großes Potenzial.
ZEIT Campus ONLINE: Welches wäre das?
Hampe: Der Philosoph John Rawls hat das in einem Gedankenexperiment formuliert. Wenn wir versuchen, gedanklich vor den Moment unserer Geburt zu reisen, wo noch nicht klar ist, welches Los der Zufall uns bringt – dann kann man sich fragen: Was für eine Welt würde ich mir wünschen, falls mein Los entscheidet, dass ich als Frau im Südsudan, als Schwarzer Mann in den USA, als Transmann in Polen, oder als Slumbewohnerin in Indien geboren werde? Eine Person, die versteht, dass die Grund-bedingungen ihrer Existenz Zufall sind, kann sich fragen, wie eine gerechte Welt wirklich aussehen müsste – und sie kann versuchen, unsere Welt ein wenig mehr zu diesem Ort zu machen.
aus: ZEITCampus, 20.01.2021: "DER GRÖSSTE ZUFALL LIEGT IM MOMENT UNSERER
GEBURT"
Sterbehilfe
Tod wider Willen
Sollte sie dement werden, will eine Frau in den Niederlanden Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Obwohl sie ihre Meinung ändert, wird sie getötet. Wie urteilt das Gericht?
Von Martina Keller
aus: DIE ZEIT 25/2020 -
Wenn der Kopf leerer und leerer wird und alles vergessen wird: Ist das noch ein Leben? © Daniel Stolle für DIE ZEIT
Die 74-Jährige will nicht sterben. Jedenfalls noch nicht jetzt. So steht es in ihrer Krankenakte. Dort dokumentiert die Geriaterin eines niederländischen Pflegeheims am 8. März 2016 ihren Dialog mit der Frau. Ob sie wisse, dass sie an Demenz erkrankt sei? Ob sie so weiterleben wolle? "Ja, das will sie wohl. Sie will nicht sterben", notiert die Ärztin. Das habe die Patientin mehrmals beteuert. Zwei Tage später eine weitere Gesprächsnotiz. Ob ihr die Demenz etwas ausmache, fragt die Ärztin. Die alte Frau versteht das Wort Demenz nicht. Die Ärztin umschreibt es: Ob sie unter ihrem schlechten Gedächtnis leide? Ja, aber es sei schon wieder besser. Ob sie lieber tot wäre? "Ja, wenn ich krank werde. Aber noch nicht jetzt!"
Am 22. April 2016 ist die Frau tot. Die Geriaterin hat die Euthanasie im Beisein von Ehemann und Tochter der Frau durchgeführt. Der in Deutschland belastete Begriff Euthanasie ist in den Niederlanden gebräuchlich und bezeichnet die Lebensbeendigung auf Wunsch eines Betroffenen. Weil die Ärztin annimmt, die Patientin könnte sich während der Prozedur aufregen, mischt sie ihr 15 Milligramm Dormicum in den Kaffee. Das Schlafmittel wirkt nicht richtig, sodass weitere zehn Milligramm gespritzt werden müssen. Als die Patientin zu schlafen scheint, legt ihr die Ärztin einen Zugang für den Todescocktail. Sobald sie aber das Medikament injiziert, 2.000 Milligramm Thiopental, die die alte Frau ins Koma versetzen sollen, wacht diese überraschend auf. Die Ärztin bittet die Angehörigen, die sich Wehrende festzuhalten und spritzt ihr das atmungslähmende Mittel, 150 Milligramm Rocuronium.
Das Vorgehen dieser Ärztin war rechtens, entschied nun das höchste Gericht der Niederlande. Es stützt sein Urteil insbesondere auf eine schriftliche Erklärung, die die Patientin 2012 verfasste, als sie bereits unter Vergesslichkeit litt und die Diagnose Demenz erhielt, jedoch noch entscheidungsfähig war. Die Frau formulierte ihre Wünsche für den Fall, dass die Krankheit fortschreite. Sie wolle das Recht auf Sterbehilfe in Anspruch nehmen, wenn sie nicht mehr in der Lage sei, bei ihrem Mann zu leben. Auf keinen Fall wolle sie wie ihre verstorbene Mutter in einem Heim für Menschen mit Demenz enden. Auf Basis einer solchen schriftlichen Willensäußerung, so die Richter, dürfe ein Arzt grundsätzlich auch einem Patienten mit fortgeschrittener Demenz Euthanasie gewähren, vorausgesetzt, alle gesetzlichen Bedingungen seien erfüllt, wozu unerträgliches Leid ohne Aussicht auf Besserung zählen.
In den Niederlanden werden inzwischen auch psychisch Kranke auf deren Wunsch getötet
Das Urteil des höchsten Gerichts ist eine Premiere für die Niederlande. Die einen feiern es als Sieg der Selbstbestimmung. Die anderen sehen es als Beweis für die abschüssige Bahn, auf die sich das Land begeben hat, als es 2002 als erster Staat der Welt die Euthanasie legalisierte. Ärzte machen sich seither bei der Tötung auf Wunsch nicht strafbar, falls sie gesetzlich definierte Sorgfaltskriterien einhalten. Euthanasiekommissionen wachen darüber. Sie prüfen jeden Fall und melden Verstöße an die Gesundheitsinspektion und die Staatsanwaltschaft. Doch nur selten leiten die Inspektionen einen Fall an ein ärztliches Disziplinargericht weiter. Und noch nie befasste sich ein Strafgericht mit einem Verstoß. Bis zu jenem Fall 2016-85 aus dem Jahresbericht 2016 der Euthanasiekommissionen, jener Tötung der 74-jährigen Frau mit fortgeschrittener Demenz. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, unter anderem wegen Mordes.
Die Euthanasiekommission hatte zuvor mehrere Verstöße der Ärztin erkannt. So sei die schriftliche Willenserklärung der Patientin keineswegs eindeutig gewesen: Schon in ihrer ersten Verfügung hatte die Frau formuliert, sie wolle um Sterbehilfe bitten, "wenn sie noch ein bisschen willensfähig sei". Ein Jahr vor ihrem Tod hatte sie die Erklärung erneuert und leicht verändert. Nun finden sich Formulierungen wie, "wenn ich selbst die Zeit für gekommen halte" und "auf meinen Wunsch". Nach Einschätzung der Kommission sei die Patientin davon ausgegangen, "zu gegebener Zeit noch selbst um Sterbehilfe bitten zu können". Weil sie es nicht tat, habe die Ärztin nicht davon ausgehen können, dass die Bitte um Beendigung des Lebens freiwillig und wohlüberlegt war – eines der Sorgfaltskriterien, die das Gesetz formuliert.
Bei der Durchführung der Euthanasie habe die Ärztin zudem eine Grenze überschritten. Sie habe der Frau das Schlafmittel unbemerkt in den Kaffee gemischt, um zu verhindern, dass diese sich gegen die Kanüle und die Sterbemedikamente wehrt. Als die Patientin trotzdem reagierte, habe die Ärztin nicht in Betracht gezogen, dass dies ein Zeichen der Ablehnung sein könne. Auch wenn es schwierig gewesen sei, das Verhalten der Frau richtig zu deuten, hätte die Ärztin nicht fortfahren dürfen. Die Kommission weist darauf hin, "dass es bei der Durchführung der Lebensbeendigung auf gar keinen Fall zu Zwang, nicht einmal zu einem Anschein von Zwang, kommen darf".
Der Generalstaatsanwalt brachte den Fall vor das höchste Gericht, damit Ärzte in Zukunft mehr Klarheit haben. Den Grundkonflikt hatte der amerikanische Philosoph Ronald Dworkin bereits 1993 in einem Gedankenexperiment vorweggenommen: Dworkin diskutiert hier den Fall einer 55-jährigen Patientin namens Margo, die schwer dement ist – und doch in diesem Zustand glücklich zu sein scheint. Sie genießt es, immer wieder das gleiche Lied zu hören, Erdnussbutterbrote mit Gelee zu essen und in einem Krimi zu lesen, wobei sie willkürlich zwischen den Seiten herumspringt. Dworkin nimmt nun an, Margo hätte zu einer Zeit, da sie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war, eine Patientenverfügung verfasst: Im Falle einer Alzheimer-Erkrankung wolle sie, falls eine weitere schwere Krankheit hinzukomme, nicht mehr behandelt oder schmerzfrei getötet werden. Nun bekäme Margo eine Lungenentzündung, die durch Antibiotika wohl zu kurieren wäre. Soll man sie behandeln oder lieber sterben lassen oder sogar töten? Zählt der Wille der früheren, geistig wachen Margo, die ein Bild von sich und ihren Werten entwarf, das nun durch die Alzheimer-Erkrankung infrage gestellt wird? Oder kommt es auf die neue, demente, aber vergnügte und zufriedene Margo an? Ronald Dworkin plädiert dafür, Margos früherem Willen zu folgen, auch wenn es moralisch unverzeihlich erscheinen mag, sie nicht zu retten oder sie gar zu töten. "Precedent autonomy" nennt er diese Art der Selbstbestimmung, was man mit "vorausgreifende Autonomie" übersetzen könnte.
"Jetzt noch nicht, es ist nicht so schlimm"
Anders als Margo scheint die 74-Jährige aus den Niederlanden nicht glücklich in ihrer Demenz gewesen zu sein. Ein Jahr vor ihrem Tod verschlechtert sich ihr Zustand. Ende Januar 2016 sucht der Ehemann deshalb mit ihr den Hausarzt auf. Ob sie wisse, was Euthanasie sei, fragt der Arzt und erklärt es ihr. Das gehe zu weit, sagt die Patientin. Als der Arzt ihr eröffnet, dass sie bei einer weiteren Verschlechterung ihres Zustands wohl ins Heim müsse, sagt sie. "Okay, vielleicht dann."
Einen Monat später, am 3. März 2016, wird die Frau im Heim aufgenommen. Dort hat sie durchaus gute Momente, freut sich sichtlich, wenn ihr Mann sie besucht. Umso verzweifelter ist sie, wenn er wieder geht. Sie weint viel, trommelt gegen Türen und Scheiben, legt sich mit Heimbewohnern an, erkennt ihr eigenes Spiegelbild nicht mehr. Die Geriaterin, bereits mit der Frage konfrontiert, ob die Voraussetzungen für eine Euthanasie gegeben seien, nimmt die Frau mit Einverständnis der Angehörigen auf Video auf, um sich mit Kollegen zu besprechen. Die Bilder werden später vor Gericht gezeigt. Bis zu zwanzig Mal am Tag sagt sie, sie wolle sterben. Um dann wieder zu erklären: "Jetzt noch nicht, es ist nicht so schlimm." Hat die Patientin ihre Meinung geändert? Zählt die wegen ihrer Demenz überhaupt noch? Wie relevant ist ihre frühere Willenserklärung?
Das höchste Gericht hat nun ein Urteil gefällt, das Ronald Dworkin vermutlich gefallen hätte. Es bestätigt, was schon die Vorinstanz entschied: Die 74-jährige Patientin sei zutiefst dement gewesen. Sie habe kein Bewusstsein ihrer Krankheit mehr gehabt, sie habe nicht mehr verstanden, was Euthanasie bedeutet. Zwar konnte sie noch Wörter formen, aber da sie die Bedeutung der Worte nicht mehr versteht, sei sie nicht mehr in der Lage gewesen, einen Willen auszudrücken. Wenn eine nicht mehr entscheidungsfähige Person ihre früher geäußerte, gesetzlich wirksame Bitte um Euthanasie widerrufen könne, widerspreche dies dem Geist des Sterbehilfegesetzes. Die Ärztin habe überdies sorgfältig gehandelt. Wie in derartigen Fällen empfohlen, habe sie zwei unabhängige Ärzte gebeten, den Euthanasiewunsch der Frau zu prüfen. Die Ärztin sei von allen Vorwürfen freizusprechen.
Der Groninger Ethikprofessor Theo Boer findet diese Entscheidung katastrophal. "Das Urteil öffnet den Weg zur Tötung von Patienten, die nicht mehr wissen, dass die Tötung stattfindet." Der 60-Jährige ist kein prinzipieller Gegner der Sterbehilfe. Fast zehn Jahre lang war er Mitglied einer Euthanasiekommission, begutachtete fast 4000 Fälle. Er beobachtet jedoch eine besorgniserregende Tendenz: "Jede Grenze wird in den Niederlanden früher oder später infrage gestellt." Anfangs seien fast nur Patienten im Endstadium ihrer Erkrankung auf eigenen Wunsch getötet worden. Dann auch Menschen mit chronischen, aber keineswegs lebensbedrohlichen Krankheiten wie Blindheit, Rheuma oder Tinnitus. Dann psychiatrische Patienten: Menschen mit Depressionen, Schizophrenie, Zwangsstörungen.
Und nun Menschen mit Demenz. Erst seit 2007 wird von Fällen aus dieser Patientengruppe berichtet. Nicht etwa weil das Sterbehilfegesetz eine Euthanasie bei Demenz grundsätzlich ausschließt, sondern weil Entscheidungen in diesem Kontext ethisch und rechtlich sehr schwierig erschienen. Bis heute bitten meist Patienten im frühen Stadium der Erkrankung um Lebensbeendigung. 160 waren es 2019. Sie erkennen noch, worunter sie leiden, was die Symptome sind und wohin die Krankheit führt. Die Fälle von Euthanasie bei fortgeschrittener Demenz pro Jahr hingegen lassen sich bislang an einer Hand abzählen – 2019 waren es zwei. Als die Tötung der 74-jährigen Patientin bekannt wurde, schalteten 400 Ärzte eine Zeitungsanzeige, um dagegen zu protestieren – in den Niederlanden ein höchst ungewöhnlicher Vorgang. Die Lebensbeendigung auf Wunsch ist in weiten Teilen der Gesellschaft akzeptiert.
Theo Boer fürchtet, nach dem Urteil des höchsten Gerichts könnten Demenzpatienten nun vermehrt getötet werden. Sorge bereitet ihm vor allem, dass die Angehörigen nun den letzten Anstoß geben. Im Fall der getöteten alten Frau etwa hatte der Ehemann die Bitte um Euthanasie vorgebracht. "Die Tatsache, dass andere die Initiative ergreifen, finde ich prinzipiell gefährlich, weil es hier auch Eigeninteressen geben kann", sagt Boer. Etwa wenn eine Familie durch die Betreuung eines Demenzkranken an ihre Grenzen gerate. Auch finanzielle Motive könnten eine Rolle spielen. Ärzte müssten sich nun auf zunehmenden Druck von Familienmitgliedern vorbereiten.
Besonders fatal findet Boer, dass das höchste Gericht der alten Willenserklärung der Frau Vorrang vor aktuellen Willensbekundungen einräumt. "Der heutige Patient wird entmündigt zugunsten seines früheren Ichs." Für Boer ist das eine Frage des Menschenbilds. Auf dieses beruft sich auch der Deutsche Ethikrat, der sich 2012 mit dem Thema Demenz und Selbstbestimmung befasst hat: Werde der Mensch mit seiner geistigen Leistung gleichgesetzt, heißt es in der Stellungnahme, dann müsse Demenz als Zerstörung des Menschen erscheinen. Wenn er aber auch als empfindendes und soziales Wesen verstanden werde, richte sich der Blick auf noch vorhandene Ressourcen. Auch nicht perfekte Selbstbestimmung oder Reste von Selbstbestimmung, so der Rat, seien rechtlich schutzwürdig und schutzbedürftig.
"Patientenverfügungen sollten eine große Verbindlichkeit entfalten können"
Oliver Tolmein, Fachanwalt für Medizinrecht in Hamburg, verweist auf Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention. Demnach habe jeder Mensch, unabhängig von Art und Ausmaß seiner Behinderung, einen rechtlich relevanten Willen. Den zu ermitteln sei nicht einfach, so Tolmein: "Es gibt kein operationelles System, wie man das umsetzen soll." Doch es dürfe keine Hierarchisierung von Lebensäußerungen geben. Die niederländische Patientin habe gesagt, ihr Leben solle beendet werden, wenn sie die Zeit für gekommen halte. Immer wieder habe sie aber festgestellt, es sei noch nicht so weit. Da müsse man prüfen, wie mit der Vorausverfügung zu verfahren ist. "Eine Widerrufsmöglichkeit muss stets gegeben sein."
Walter Jens befürwortete die Sterbehilfe – bis er selbst krank wurde
Der Medizinjurist Jochen Taupitz, lange Mitglied im Ethikrat, sieht das anders: "Wenn der Gesetzgeber verfügt hat, dass eine Patientenverfügung nur verbindlich ist, wenn ein Mensch einwilligungsfähig ist, dann kann ein Einwilligungsunfähiger seinen Willen nicht ändern." Er verstehe, dass man das moralisch anders bewerten kann, juristisch zähle aber nur, ob dem Verfasser einer Patientenverfügung klar war, was es bedeutet, schwer demenzkrank zu sein, und ob er um die Möglichkeit eines Widerrufs wusste. Wenn beides der Fall war, gelte die Entscheidung. "Patientenverfügungen sollten eine große Verbindlichkeit entfalten können", findet auch die Medizinethikerin Claudia Wiesemann. Sie zu widerrufen bedürfe einer gewissen Kompetenzschwelle. "Das zeigt, dass die Last, die man beim Verfassen einer Verfügung schultert, sehr groß ist." Eine missbräuchliche Auslegung, etwa durch Angehörige, sei nie auszuschließen. Dies sei aber der Preis, den liberale Gesellschaften für die Freiheit zahlten, dass ein Individuum über seine Zukunft entscheiden könne.
In Deutschland illustriert ein berühmtes Beispiel, welche Unwägbarkeiten eine derartige Entscheidung haben kann. Der wortmächtige Rhetorikprofessor Walter Jens hatte sich stets für einen selbstbestimmten Tod und die Entkriminalisierung der Sterbehilfe ausgesprochen. Zudem hatte er 2006, als er bereits an Demenz erkrankt war, gemeinsam mit seiner Frau Inge eine Patientenverfügung verfasst: Wenn er geistig so verwirrt sei, dass er nicht mehr wisse, wer er sei, Familie und Freunde nicht mehr erkenne, dann verlange er, dass alle medizinische Maßnahmen unterblieben, die ihn am Sterben hinderten. Die Krankheit hatte bei Jens im Jahr 2004 begonnen und war rasch fortgeschritten. Da ihm selbstbestimmtes Sterben stets ein Anliegen war, sprach seine Frau Inge das Thema an. Sie erklärte ihm, dass man das Ende mit Medikamenten beschleunigen könne.
Walter Jens reagierte anders, als er das zu gesunden Zeiten wohl von sich erwartet hätte. "Er hat sich das angehört … und dann beherzt nach dem nächsten Stück Kuchen gegriffen. Eine eindeutige Erklärung, jenseits des Verbalen." Inge Jens schloss aus dieser und anderen Situationen, dass ihr Mann seinen Willen geändert hatte. Zu seinen Lebzeiten sagte sie einmal: "Genauso sicher, wie wir uns damals waren, dass wir beide so nicht leben wollten, weiß ich heute, dass mein Mann nicht sterben möchte." Sie fand eine Pflegerin, die den Professor häufig auf ihren Bauernhof mitnahm. Er, der Tiere früher schrecklich fand, kraulte mit Vergnügen Hundewelpen und fütterte Kaninchen. 2013 starb Walter Jens eines natürlichen Tods.
Am Fall Walter Jens zeigt sich ein Grundproblem von Vorausverfügungen. Es gibt eine Diskrepanz zwischen der Vorstellung, wie etwas sein wird, und der tatsächlichen Erfahrung, wenn es so weit ist. Für den Demenzforscher Hans Förstl, Direktor der Psychiatrischen Klinik der Technischen Universität München, ist die Kluft kaum überbrückbar. "Ich halte nicht viel von unserer Fähigkeit, uns in zukünftige Situationen hineinzuversetzen." Der Mensch komme mit neuen Situationen im Allgemeinen zurecht, sagt er, "wir können uns anpassen". Das gelte auch bei Demenz. Zwar gebe es mitunter schwer zu beruhigende Patienten, die auch ihr Umfeld zur Verzweiflung trieben. Vielen anderen gehe es aber sichtlich gut.
"Von außen betrachtet, handelt es sich um einen reduzierten Zustand, von innen um alles, was es gibt. Und da kommt es auf andere Genüsse an – Wärme, Licht, Kakao und nicht die Lektüre der ZEIT." Ein Lebensereignis oder eine Krankheit könnten einen Menschen verändern. Das mache die Autonomie des Individuums so schwierig. "Nach schriftlicher Beratung verfüge ich über einen Menschen gleichen Namens für einen Fall, der in einigen Jahren eintreten wird. In einigen Jahren ist man aber ein anderer mit einem neuen Recht auf Autonomie." Die Wünsche eines Menschen mit Demenz zu respektieren ist für Förstl selbstverständlich. Falls dieser sich verbal nicht mehr verständigen könne, gelte es eben, den natürlichen Willen zu ermitteln. Der ist dem Verhalten eines Menschen oft durchaus zu entnehmen, auch wenn er nicht mehr explizit formulieren kann.
Die Notlage einer Krankenhaus-Seelsorgerin während der
Coronavirus-Pandemie
Wie tröstest du das Leiden, wenn du nicht in den Raum
darfst?
Von Elizabeth Barber - THE NEW YORKER
![]() |
Die Krankenhausseelsorgerin Kaplanin Kaytlin Butler sagt, die Arbeit der Gesundheitsdienstleister sei heilig. Foto von Caroline Tompkins für The New Yorker |
![]() |
von der website-titelleiste
des mount-sinai-hospital, manhattan |
![]() |
Foto: MIGUEL RIOPA/ AFP |
![]() |
Quelle: Rupak De Chowdhuri/Reuters |
AUF DIESER IMMER SCHIEFER WERDENDEN BAHN GIBT ES KEINEN HALT MEHR...
![]() |
Erst die Marktwirtschaft, dann der Schutz der Hochrisikogruppen? Menschenschlange in einem israelischen Ikea-Markt,
der letzte Woche wiedereröffnet hat. Bearbeitetes Foto von REUTERS |
Lockerungen in der Corona-Krise
Vor steilen Abhängen
Von Shimon Stein und Moshe Zimmermann. tagesspiegel
Die Debatte um die Lockerung der Pandemie-Maßnahmen: Werden Risikogruppen im Unterbewusstsein von
vielen schon wieder zu „Ballastexistenzen“?
Die Schwachstelle der Corona-Pandemie war früh zu identifizieren, in Italien, in Spanien und nun in Israel – die Altersgruppe Ü65. Diese Gruppe trifft die Pandemie am tödlichsten, und die Kapazitäten
der Krankenhäuser sind vor allem wegen dieser Schwachstelle überfordert. Was in den Altersheimen vieler Länder passierte, führte zum Protest.
Wieso reichten die Kapazitäten nicht aus? Wieso versagen die Gesundheitssysteme? Doch es gibt immer mehr Befürworter einer entgegengesetzten Kritik: Kritik am Staat, der, um die Kurve abzuflachen,
also vor allem um ältere Leute vor einer Infektion zu schützen, die Mehrheit der Gesellschaft fatal trifft. Wenn es um die Verteilung und Knappheit der Ressourcen, um das Entweder-Oder geht, meinen
diese Kritiker, darf man von der Rücksicht auf die Hochrisikogruppe zurückrudern.
Beim Versuch, mit diesem Dilemma zu hadern, fällt einem geschichtsbewussten Israeli auch der Vergleich mit der schlimmsten Katastrophe ein. Absurd, aber wahr: Der Nationalsozialismus scheint,
gleichsam als Negativkompass, meist relevant zu sein.
Die NS-Zeit bietet sich für Analogien an, egal ob es um Rassismus, Rechtsextremismus, Hyper-Nationalismus, Menschenrechte geht. Zwar wird der allzu häufige Griff zu derart Vergleichen mit Recht
kritisiert – aber oft kann er als Denkanstoß konstruktiv sein.
Wird in Fragen von Leben und Tod jetzt ausgewählt?
Solche Vergleiche gibt es, in Israel allemal. Ein Vergleich mit dem Teufel, der automatisch als Provokation gedacht oder bewertet wird, ist außerordentlich effektiv. Auch in der gegenwärtigen Debatte
um die Regierungs- und Verfassungskrise in Israel wird dieser Vergleich häufig bemüht, beim Thema Demokratie, Gewaltenteilung oder Notverordnungen.
Es kann also nicht überraschen, dass die gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie Assoziationen mit der NS-Zeit wecken. Umso mehr beim israelischen Beobachter, bei dem das Thema
Katastrophe die pawlowsche Reaktion hervorruft, nämlich die Erinnerung an den Holocaust.
Die Welt, mit wenigen Ausnahmen, entschied sich in der jetzigen Krise für die soziale Distanzierung, um die Pandemie zu bekämpfen und die Infizierten-Kurve abzuflachen. Diese Entscheidung verfolgt im
Endeffekt zwei praktische Ziele: der Überbelastung der Krankenhäuser zuvorzukommen und den Massentod in der Hochrisiko-Gruppe zu verhindern.
Es ist die Kontroverse um eben diese Ziele und Maßnahmen, die eine NS-relevante Assoziation zulässt, ja, provoziert: Menschenleben retten um jeden Preis? Oder in Zeiten der Not bei Fragen von Leben
und Tod eine Auswahl treffen?
Damals ging es vor allem um den Krieg als Herausforderung. Die Antwort im Namen der sogenannten Volksgemeinschaft hieß: Um diese Gemeinschaft in Zeiten der Not und Knappheit zu ernähren, dürfen
Menschen, die nicht zu ihr gehören, ausgestoßen werden. Im Hintergrund stand die Erfahrung der Not des Ersten Weltkrieges.
Das NS-System entschied sich entsprechend für die „Euthanasie“ und die Ausrottung von „Ballastexistenzen“. Mit Hilfe der Eugenik und der Rassenlehre gab es eine angeblich sozioökonomisch wie auch
ethisch fundierte Rechtfertigung für diese Politik. Klar: ein Extremfall mit spartanischen Wurzeln.
Der soziale Darwinismus kommt in Fahrt
Aber dieser Extremfall ist mutatis mutandis als Trigger für die Beobachtung der gesellschaftlichen Reaktion auf das neue Virus im Prinzip nicht von der Hand zu weisen. In dem Moment, in dem die
Gesellschaft bei der Entscheidung über die (auch vermeintliche) Rettung von Menschenleben eine Selektion vornimmt, befindet sie sich auf Glatteis.
Nicht allen, die an der Diskussion um die Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beteiligt sind, ist bewusst, dass sie sich auf einem rutschigen Abhang bewegen. Doch im
Unterbewusstsein eines Teils der Bevölkerung zeichnet sich eine Sichtweise ab, die die Angehörigen der Risikogruppe im Endeffekt als „Ballastexistenzen“ wahrnimmt.
Auch das Wort Risikogruppe durchläuft eine Mutation: Gemeint ist weniger das Risiko für diese Gruppe, sondern eher das Risiko, das von dieser Gruppe für die Gesellschaft ausgeht. Darf der Preis für
den Schutz dieser Gruppe Massenarbeitslosigkeit, eine schwere Wirtschaftskrise und die Gefährdung der Lebensqualität der Mehrheit sein?
Ja, nach der Phase der Solidarität kommt vielerorts der soziale Darwinismus in Fahrt, der Wunsch nach dem Prinzip des Überleben des Stärkeren. Vor allem dort, wo die nichtsoziale, neoliberale
Marktwirtschaft herrscht, in Amerika, England, Israel.
Um zu verstehen, wohin diese Denkweise führen könnte, ist der Extremfall als Denkanstoß nützlich: Das NS-System war bereit, „unwertes Leben“ zu beseitigen, bei Deutschen die so genannte Euthanasie
durchzuführen, Millionen Menschen in Osteuropa absichtlich verhungern zu lassen und ein ganzes Volk von „Schädlingen“, nämlich die Juden, auszurotten, um den angeblich wertvollen Ariern das Leben zu
garantieren. Für die, die vor solchen Assoziationen zurückschrecken gilt die Warnung: „Wehret den Anfängen“.
Bereits vor 32 Jahren, als das israelische Obergericht darüber entscheiden sollte, ob der Wunsch von Eltern eines kranken zweijährigen Kindes nachgegangen werden darf, dem Kind den Gnadentod zu
ermöglichen, brachte der Oberrichter Menachem Alon das Beispiel der NS-Euthanasie als Warnung: „Unsere Generation weiß Bescheid, wie steil dieser Abhang ist“. Heute nimmt man nicht nur die nicht
endende Isolierung der Hochrisikogruppe in Kauf, sondern auch den Tod einer großen Zahl der Personen aus dieser Gruppe, falls Einschränkungen für die gesamte Gesellschaft massiv ausfallen
sollten.
An der "Front" steht jetzt die Hochrisikogruppe
Einer der populärsten Psychologen Israels posaunte seine Botschaft unter der Überschrift „Lass mein Volk ziehen, aus der Corona-Quarantäne“ heraus: Da bislang die Corona-Toten im Durchschnitt 81
Jahre alt waren und das durchschnittliche Sterbealter im Lande bei 82 liegt, wäre es sinnvoll, so der Psychologe, das Risiko einzugehen und die Restriktionen fallen zu lassen.
Derartige Argumente kommen gut an, wie den vielen TV- Panels zu entnehmen ist. Weil die Millionen von Menschen, die wegen der Maßnahmen ihre Jobs verloren haben, darin die Lösung sehen, nicht zuletzt
weil der Sozialstaat in den letzten Jahren durch den kapitalistischen Minimalstaat und seiner Ideologie ersetzt wurde.
Dass der bekannte Schriftsteller Abraham B. Jehoshua seine Bereitschaft verkündete, am Virus an Stelle einer jungen Person zu sterben, hilft, das schlechte Gewissen zu besänftigen. Regierungschef
Netanyahu konnte zum Holocaust-Gedenktag heuchlerisch sein Bedauern über den Corona-Tod von Holocaust-Überlebenden aussprechen, während sein Sohn die Chuzpe hatte, die Teilnehmer einer Anti-Bibi-Demo
per Tweet zu beschimpfen: „Hoffentlich kommen die alten Toten aus Ihren Reihen“.
Kein Vergleich mit dem Extremfall NS. Richtig. Und doch: Hinter dieser Strategie der Lockerung, wie der Diskurs in den USA, England und nun auch in Israel zeigt, steht eine politische
Ideologie.
Es geht um die neoliberale, einen Minimalstaat befürwortende Denkweise, die auch in normalen Zeiten im Gesundheitsbereich eine darwinistische Selektion ermöglicht, deren Opfer die schwächeren in der
Gesellschaft sind – und die nun nicht davor zurückschreckt, die Hochrisikogruppe zu opfern.
Früher, auch im Zweiten Weltkrieg, reichte die Tatsache, dass es im Krieg vor allem junge Leute sind, die „für das Vaterland fallen“, um die Ausmerzung der „Ballastexistenzen“ zu legitimieren. In der
jetzigen Katastrophe, anders als im Krieg, muss die junge Generation nicht zum Schlachtfeld. Jetzt steht an der Front die wenig brauchbare Hochrisikogruppe.
Die Versuchung, diese „Lösung“ systemisch zu praktizieren, ist besonders groß. Wenn sogar in Israel, wo die Erinnerung an die Shoah so stark ist, dieser Abgrund sich öffnet, kann es weltweit überall,
wo der darwinistische Neo-Liberalismus wegweisend ist, auch passieren. Daher gilt es, den liberalen Sozialstaat als Bollwerk zu verteidigen.
_____________________________________________
Die Intensivstation eines Krankenhauses in Paris - bearbeitet nach © Lucas Varioulet/AFP/Getty Images
Was hat Frankreich mit den Alten gemacht?
Sediert statt gerettet: In Frankreich mehren sich die Indizien dafür, dass Patienten auf dem
Höhepunkt der Pandemie nach Alter selektiert wurden.
Von Tassilo Hummel, Paris | ZEIT.de
Am Vormittag des 15. April erhielt Gabriel Weisser einen Anruf. Ein Arzt teilte ihm mit, dass seine Mutter am Coronavirus erkrankt sei. "Er sagte, er sei gegen 5.30 Uhr morgens bei ihr im Altersheim
gewesen", erzählt Weisser, der in Blodelsheim im Elsass wohnt. Sie habe Fieber gehabt und gehustet. "Als einzige Maßnahme hat er ihr Palliativmedikamente verordnet. Also in Wirklichkeit hat er sie
gar nicht behandelt. Sie wurde zum Tode verurteilt." Gabriel Weisser schluchzt. Seine Mutter Denise wurde 83 Jahre alt.
Ihr Fieber sei am Morgen nur leicht gewesen und auch ihre Lungenkapazität habe noch bei 85 Prozent gelegen, erzählt Weisser. Trotzdem versuchte der Arzt erst gar nicht, sie zu heilen, sondern
verschrieb ihr Medikamente, die ihr ein friedliches Einschlafen ohne Schmerzen ermöglichten – und das, ohne Gabriel und seine Geschwister vorher überhaupt zu sprechen. Erst fünf Stunden später rief
er sie an und informierte sie über seine Entscheidung. Schon am gleichen Nachmittag fand eine Pflegerin Weissers Mutter tot im Bett.
"Sie hätten es wenigstens versuchen können", insistiert Weisser. "Dass man das den älteren Menschen antut, in einem großen Land wie Frankreich, dem Land der Menschenrechte, das ist
schrecklich."
Wurde der Zugang zu Krankenhäusern erschwert?
Wurden in Frankreich in der Hochphase der Corona-Welle ältere Patienten systematisch benachteiligt? Geschichten wie die der Weissers, aber auch vieles andere, deuten darauf hin. Offiziell beteuert
die Regierung, dass das Gesundheitssystem den vielen Patienten jederzeit gewachsen gewesen und es nicht zur Triage gekommen sei, dass die Krankenhäuser also nicht auswählen mussten, wen sie noch
behandeln und wem sie nur den Tod erleichtern. Aber was, wenn die Krankenhäuser deshalb nicht überlastet waren, weil die Patienten dort gar nicht erst ankamen?
"Man hat dafür gesorgt, dass die Menschen aus den Altersheimen nicht mehr in die Krankenhäuser kommen", sagt Michel Parigot. Er streitet seit Mitte der Neunzigerjahre für mehr Transparenz und
Gerechtigkeit im Gesundheitswesen. Damals warnte er Frankreich vor den Risiken, die mit dem Baustoff Asbest verbunden sind, mit dem seine Pariser Uni verseucht war. Zusammen mit anderen
Anti-Asbest-Aktivisten gründete er das Bündnis "Coronavictimes", Corona-Opfer. Seit Wochen wirft Parigot den Verantwortlichen in Frankreich vor, in der Corona-Krise systematisch ältere Menschen zu
benachteiligen.
In anderen Ländern gibt es gar keine Zahlen
Der Aktivist, der hauptberuflich als Mathematiker beim Pariser Forschungsinstitut CNRS arbeitet, sagt, das zeige bereits ein Blick auf die Zahlen: Von den bisher etwa 20.000 Corona-Toten in
Frankreich starben mehr als 8.000 in Alten- und Pflegeheimen. Die Weltgesundheitsorganisation sagte auf einer Pressekonferenz am Donnerstag, bis zu 50 Prozent der Todesfälle in Europa könnten von
Heimen herrühren. Allerdings legen die meisten Länder anders als Frankreich gar nicht offen, wie viele Menschen genau in Pflegeheimen am Virus gestorben sind. Vielleicht ist das Problem also in
Frankreich gar nicht größer als anderswo, sondern nur besser sichtbar.
Am Mittwoch zitierten die Investigativjournalisten der Zeitung Le Canard enchaîné aus einer internen Verwaltungsvorschrift, die das Gesundheitsministerium am 19. März für die medizinischen
Einrichtungen erlassen haben soll. Darin heiße es, Ärztinnen und Ärzte seien angehalten, den Zugang von gebrechlichen Patienten auf die Intensivstationen drastisch zu reduzieren. Eine Statistik der
Krankenhausverwaltung in Paris, die ZEIT ONLINE vorliegt, zeigt, dass sich die Altersstruktur der Patienten in den Intensivstationen in den Tagen nach dem Erlass der Vorschrift tatsächlich merklich
veränderte. Waren am 21. März noch rund 20 Prozent der Intensivpatienten über 75 Jahre alt, betrug ihr Anteil zwei Wochen später nur noch sieben Prozent. Der Canard enchaîné führt außerdem an, dass
in besonders von Corona belasteten Regionen wie dem Elsass der Anteil älterer Menschen in den Krankenhäusern geringer sei als in weniger belasteten Regionen und dass jetzt, da die Krankheitswelle
langsam abebbe, wieder mehr ältere Menschen intensivmedizinisch behandelt würden.
Die Beweisführung ist schwierig
Der Gesundheitsaktivist Parigot verweist auch auf ein Dekret der Regierung, das für die Dauer des Epidemie-Höhepunkts eine Palliativbehandlung mit schmerzlindernden und sedierenden Medikamenten auch
außerhalb von Krankenhäusern ermöglicht. Im Internet entstand daraufhin Panik, befeuert besonders von rechtsextremen Kreisen: Will die Regierung gezielt ältere Menschen sterben lassen, um stattdessen
jüngere in den Krankenhäusern zu behandeln? Die staatlichen Stellen stellten schnell klar, dass dies Falschnachrichten seien. Es ginge darum, die Schmerzen von unheilbar kranken Patienten an ihrem
Lebensende auch dann lindern zu können, wenn das normalerweise dafür verantwortliche örtliche Krankenhaus aufgrund der Pandemie keine Plätze mehr habe, um einen würdevollen Tod zu ermöglichen.
Aus Trauer wird Wut
Für seinen Vorwurf, das System habe Menschen in Alten- und Pflegeheimen systematisch benachteiligt, stützt sich Michel Parigot auf die Berichte von Menschen, deren ältere Angehörige gestorben sind.
Wie schwierig es wird, den Beweis zu erbringen, wo es doch im ganzen Land an Tests fehlt, weiß auch der Aktivist. "Man müsste Obduktionen machen", sagt Parigot. Ihm geht es aber vor allem um die
Haltung der Regierung: Indem sie sagten, es fände keine Selektion der Corona-Infizierten nach Alterskriterien statt, hätte sie die Franzosen getäuscht. "Man hätte zugeben müssen, dass nicht mehr alle
behandelt werden können und die Kriterien offenlegen müssen, nach denen Mediziner entscheiden." Anders als in Deutschland gibt es in Frankreich keine medizinethischen Richtlinien, wie Patienten in
Überlastungssituationen zu priorisieren sind.
Gabriel Weisser, der im Elsass um seine Mutter trauert, sagt, er leide enorm unter dieser Intransparenz. Die dreißig Tage vor ihrem Tod habe er seine Mutter wegen der Quarantänemaßnahmen im Heim
schon nicht mehr sehen können. Nach ihrem plötzlichen Tod "hätte ich mir wenigstens ein Gespräch mit der Pflegerin oder dem Arzt gewünscht, um zu verstehen, nach welchen Kriterien da entschieden
wurde". Doch auf ein solches Gespräch wartet er auch eine Woche später noch vergeblich.
Während Gabriel Weisser im Elsass trauert und verzweifelt, reagiert Olivia Mokiejewski mit Wut. Ihre 96-jährige Großmutter ist ebenfalls in einem Pflegeheim am Coronavirus gestorben. "Bis kurz vor
dem Tod meiner Großmutter hat die Heimleitung bestritten, dass es dort überhaupt Covid-19-Fälle gab", sagt die Pariser Journalistin. "Wir wissen aber, dass Angestellte zu diesem Zeitpunkt bereits
wegen starken Verdachts auf Corona krankgeschrieben waren, einige waren sogar schon im Krankenhaus."
Pfleger ohne Handschuhe und Mundschutz
Mokiejewski berichtet, im Heim seien zwar seit Anfang März Besuche untersagt, beim Skypen mit ihrer Großmutter Hermine habe sie aber bemerkt, dass die Pflegerinnen und Pfleger ohne Handschuhe und
Masken arbeiteten. Sie konnte bei ihren täglichen Videoanrufen verfolgen, wie sich der Zustand ihrer Großmutter verschlechterte. "Ich habe sie immer müder gesehen, sie ist während des Gesprächs
eingeschlafen. Ich habe sie husten gesehen", erzählt Mokiejewski. "Ich habe das der Heimleitung in mehreren E-Mails und Telefonaten mitgeteilt. Man sagte mir, ich solle mir keine Sorgen machen. Sie
haben einfach keinen Arzt gerufen." Als eine Altenpflegerin Ende März Fieber bei ihr feststellte, sei schließlich doch ein Arzt gekommen, der auch die Enkelin beschwichtigte: Alles sei gut.
Mokiejewski, mit ihrer Geduld am Ende, bat daraufhin einen befreundeten Arzt, selbst im Heim nach der Großmutter zu sehen. Zu diesem Zeitpunkt lag die Großmutter bereits im Sterben. Mokiejewski
spricht von einem Skandal.
Zusammen mit einem Rechtsanwalt geht sie jetzt auch juristisch gegen das Heim vor. Träger der Einrichtung ist der große Pflegekonzern Korian, in dessen frankreichweit 60 Einrichtungen offenbar
bereits Dutzendende Corona-Erkrankte verstarben. "Der Konzern muss mir jetzt Rechenschaft ablegen", sagt Mokiejewski.
Korian hat in der Sache inzwischen einen Strafverteidiger beauftragt. Auf Anfrage von ZEIT ONLINE teilt er mit, das Unternehmen überlasse die Aufarbeitung des Falles nun der Justiz und wolle ihn
nicht weiter kommentieren.
Anders als Mokiejewski macht Gabriel Weisser dem Altersheim im elsässischen Fessenheim, in dem seine verstorbene Mutter Denise jahrelang lebte, keinen Vorwurf. "Die sind wie wir alle auch das Opfer
eines Systems, das in der Krise versagt hat." Zwar hat auch er sich mittlerweile rechtlichen Beistand gesucht, zielt juristisch dabei aber deutlich höher: Auf den französischen Gesundheitsminister
Olivier Véran. Ihn will Weisser mit einer Klage vor einem Sondergericht für Regierungsmitglieder für das systemische Versagen seines Landes verantwortlich machen.
_____________________________________
Coronavirus: 31 Tote in Altersheim
Schuld daran sind vermutlich die Pflegekräfte.
![]() |
In Seniorenheimen ist die Angst vor dem Coronavirus besonders groß. (Symbolbild) bearbeitetes Foto: imago images / localpic |
Das Pflegeheim in Dorval bei Montréal hat insgesamt 130 Bewohner. Die Gesundheitsbehörden fanden die Senioren in erschreckendem Zustand: Zahlreiche Personen lagen dehydriert und unterernährt in ihren Betten. Es soll in manchen Zimmern stark nach Urin gerochen haben.
Mindestens fünf der 31 verstorbenen Bewohner waren zuvor an Covid-19 erkrankt. Woran die anderen Senioren starben, prüft derzeit ein Gerichtsmediziner, berichtet der „Spiegel“.
Wie kam es zu den erschreckenden Zuständen im Heim?
Aus Angst vor einer Coronavirus-Erkrankung sind die Pfleger dem Heim fern geblieben. Francois Legault, Regierungschef von Quebec, habe Ermittlungen wegen grober Fahrlässigkeit angekündigt.
Meldung mit Bild: der westen
-----------------
ich bin erschrocken. ich hätte nicht gedacht, dass mich beim thema #corona-krise dieses eine meiner grundthemen - nämlich "euthanasie", sozialdarwinismus, selektion der unbrauchbaren, "ballastexistenzen" u.a.m. so rasch über den weg laufen wird - und eigentlich, wenn auch modifiziert, mit der gleichen wucht, wie wohl vor 70-80 jahren...
der sozialdarwinismus, den man im laufe der zeit übersetzt mit so unschuldigen vokabeln wie "nichtsoziale,
neoliberale marktwirtschaft" schlägt also bei einer weltweiten gesundheitskrise einmal mehr zu: zuerst ganz langsam - und dann mit aller wucht!
uralte reflexe kommen zum tragen: der sieg der stärkeren über die schwachen - die ausgrenzung der nicht mehr
leistungsfähigen - aber nun nicht mehr nur ihre auch schon skandalöse abschiebung in heime und asyle, sondern nun nimmt man ihnen durch selektion und auslese und nichtversorgung auch noch - wie vor
80 jahren im nationalsozialistischen deutschland ebenfalls - das recht zum (über)leben.
wenn man also liest, dass in erster linie "die alten", die "vorerkrankten" sterben bei der covid-19-ausbreitung,
muss man sich nach diesen drei artikeln ja schon fragen, ob da vielleicht medizinisch bewusst oder unbewusst bei den sterblichkeitsraten in den altersklassen eine auslese zum tragen kommt: wo man
also nicht mehr "beatmet" und wiederbelebt, sondern vielleicht nur noch
"palliativ" begleitet, für einen sanften tod bei den alten. und nur noch die beatmungsgeräte einsetzt für diejenigen, für die es sich "noch lohnt" - die es "verdient"
haben...
es ist klar: in überforderten kliniken muss man nach einer durchgeführten "triage" abwägen - eine einteilung und abstufung der gefährdung - eine reihenfolge der hilfeleistungen und maßnahmen, eine "to-do-list" nach prioritäten. ethisch ist das allemal sehr schwierig zu entscheiden - und mit dem "gewissen" wohl erst recht nicht.
aber es ist auch so bei einer brandschutzübung, wenn einem der übungsleiter klarmacht, dass man ein völlig verrauchtes treppenhaus, in dem vielleicht sogar noch menschen sind, nicht mehr als prioriät setzt, sondern andere gebäudeteile nun primär zu schützen hat vor übergriffen des feuers, auch mit dem risiko, dass man nicht allen menschen im moment gleichzeitig helfen kann.
ähnliche entscheidungen sind zu treffen an jedem unfallort mit mehreren verletzten... - und nur einem ersthelfer oder arzt vor ort ...
aber solcherart einzelfallentscheidungen dürfen nicht "global" auf ganze gesellschaftsteile und altersgruppen übertragen werden und zur "haltung" werden bei entscheidungen über aktivität und passivität der behandlungen und therapien, mit überlegungen etwa zur "wirtschaftlichkeit" - ohne kommunikation vor ort, und quasi "stickum" - sozusagen zur allgemeinen norm gemacht werden.
es muss immer um verantwortbare einzelfall-entscheidungen gehen - und um die frage, ob die betroffene person für sich eine explizite
entscheidung getroffen hat für oder gegen "lebensverlängernde maßnahmen", oder diese mit den angehörigen kommuniziert hat.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hält es für falsch, bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie allein dem Lebensschutz die höchste Priorität einzuräumen. "Wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig", sagte Schäuble in einem Interview mit dem Tagesspiegel. "Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen", erklärte er. Diese sei unantastbar, schließe aber nicht aus, "dass wir sterben müssen".
Der Staat müsse für alle die bestmögliche gesundheitliche Versorgung gewährleisten. "Aber Menschen werden weiter auch an Corona sterben", sagte der 77-Jährige: "Mit allen Vorbelastungen und bei meinem Alter bin ich Hochrisikogruppe. Meine Angst ist aber begrenzt. Wir sterben alle. Und ich finde, Jüngere haben eigentlich ein viel größeres Risiko als ich. Mein natürliches Lebensende ist nämlich ein bisschen näher." ("Tagesspiegel")
man hört eben derzeitig überproportional viel von den "covid-19-brutstätten" in altenheimen und den "vielen opfern", die dort jeweils zu beklagen sind - aber es müsste ja auch in anderen ähnlichen wohnformen zumindest ähnlich gehäufte probleme geben (z.b. studentenwohnheime, herbergen, krankenhäuser, unterkünfte, wohngemeinschafts-anlagen usw).
und wenn donald trump vor 2 wochen auf dem weltmarkt verzweifelt beatmungsautomaten ordern wollte - und sie 2 wochen später der ganzen welt
"wegen überproduktion" zum kauf anbietet - bekommt das unter dieser prämisse für mich wenigstens ein "gschmäckle"...
ich bin auch schon 73 - und bin hypertoniker und diabetiker - und da muss ich mir ja die frage stellen:
gehe ich bei einer eventuellen erkrankung auf die "intensivstation" - oder doch gleich ins "hospiz" - zur entsorgung unter humanen prämissen...???
gute nacht - ich werde wohl noch etwas wach liegen ...
|