(SONDER-)AKTION BRANDT - Internierung & Tötung nach Bedarf
Auffällig ist im Zusammenhang mit der „Aktion Brandt“ als neue Welle einer gesteuerten Liquidierung psychisch kranker Menschen zunächst die hohe Zahl der Verlegungen im Jahr 1943.
Hatten 1941 insgesamt 541 Kranke - davon 350 Patienten im direkten Zusammenhang mit der Aktion T 4 - die Anstalt Gütersloh verlassen, sinkt
die Zahl im Jahr 1942 auf "nur" 52 Verlegungen. 1943 steigt die Zahl der verlegten Patienten schlagartig auf 712 an. 649 dieser 712 Gütersloher Kranken wurden in weiter östlich gelegene
Anstalten transportiert.
Den ersten Hinweis auf geplante Verlegungen enthielt die
Abschrift des Runderlasses IVg 8958/43–5100 des Reichsministeriums des Innern an den Regierungspräsidenten in Minden vom 11.
Mai 1943:
"Betr.: Verlegung von Insassen der Heil- und Pflegeanstalten aus luftbedrohten Gebieten.
Z.Zt. werden in größerem Umfange Verlegungen von Geisteskranken aus luftgefährdeten Gebiete in andere Anstalten durchgeführt. Wie bisherige
Erfahrungen gezeigt haben, suchen Angehörige die Verlegung von Kranken dadurch zu vermeiden, daß sie sie auch gegen ärztlichen Rat nach Hause nehmen. Nach kurzer Zeit werden dann die Kranken der
Anstalt wieder übergeben.
So sehr die Entlassung von Geisteskranken aus der Anstalt erwünscht ist, sobald ihr Geisteszustand dies zuläßt, so führen doch zu
frühzeitige Entlassungen gerade in luftgefährdeten Gebieten zu unerwünschten Zuständen. Der Aufenthalt geistig anbrüchiger Personen in Luftschutzräumen usw. kann sehr leicht zu
Unzuträglichkeiten führen, da sie in ihrem Verhalten unberechenbar sind. Wird die Entlassung seitens der Angehörigen erst nach der Verlegung erwirkt, der Kranke also wieder in das
luftgefährdete Gebiet zurückgebracht und dort nach kurzer Zeit wieder in die Anstaltsbehandlung gegeben, so ist die ganze Verlegung umsonst gewesen.
Ich ersuche daher, Geisteskranke aus luftgefährdeten Gebieten - sei es vor, sei es nach der Verlegung - nur zu
entlassen, wenn sie als geheilt anzusehen sind oder mindestens zu erwarten ist, daß sie sich längere Zeit in Freiheit halten werden.
Man denke an die Eingaben vom Vater Adolf Kronshage zur baldigen Entlassung von Erna im Zuge des
Zwangssterilisierungs-Verfahrens - aber nun - nach der Sterilisierung - bestand eigentlich kein gesetzlich notwendiger Grund mehr, die immer noch bestehenden Ersuchen des Vaters abzulehnen ... - und
so heißt es auch weiter:
- Gegebenenfalls ist die Entlassung zu verweigern.
- Bei Geisteskranken, die aufgrund der im Einzelfall gegebenen
gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. polizeiliche Einweisung wegen Gemeingefährlichkeit usw.) zwangsweise in der Anstalt zurückbehalten werden können, besteht ohne weiteres die Grundlage für die
Ablehnung von Entlassungsgesuchen.
In Ermangelung einer solchen Grundlage wird der Anstaltsleiter die für den Bereich
der Anstalt geltenden landesrechtlichen Bestimmungen über die zwangsweise Zurückbehaltung von Geisteskranken in geschlossenen
Anstalten zur Anwendung bringen müssen. Falls notwendig wird hierbei auch die Mithilfe der Polizei in Anspruch zu nehmen sein."
Reichsministerium des Inneren
gez. i. A. Dr. [med. Fritz] Cropp
Die konkreten Vorbereitungen für die Durchführung neuer Transporte begannen im September 1943.
Sogenannte Melde- & Beurteilungsbögen
Auf Anweisung des Provinzialverbandes werden alle Patienten der Provinzialheilanstalt
Gütersloh dazu anhand von Melde- und Beurteilungsbögen erfasst - wobei damals schon das jeweilig abgestufte "Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung" (wie heutzutage dieser
Terminus apostrophiert wird) - bei der das jeweilige Leistungsvermögen der Patienten zu Einordnung und Beurteilung in eine von drei
Leistungs-Gruppen führte - (ähnlich wie noch heute im SGB IX, § 136,2, wo explizit die Aufnahmekriterien in eine Werkstatt für behinderte Menschen|WfbM nach ähnlich definierten 3
Leistungsgruppen bewertet werden ...) und so ausschlaggebend war für den
zumeist "finalen" Entscheid:
- entweder "In-der-angestammten-Einrichtung-Verbleiben" [Daumen hoch = Leben]
- oder aber für "Abtransport"/"Verlegung" [Daumen runter = Tod] in eine der zumeist östlich gelegenen "Evakuierungs"-Anstalten ...
"Die "Aktion Brandt" leitet hiermit die gezielte & verschleierte Fortführung von Patiententötungen ein
Zentral angeordnete Durchführungsmaßnahmen bestimmen die dezentrale bürokratische Auswahl von Abschiebungs-Patienten, die letztlich
ermordet werden
An diesem Punkt hätten alle Beteiligten hellhörig werden können, die nach dem Krieg so
ahnungslos taten, als hätten sie nichts davon gewusst oder auch nur geahnt, dass die aufnehmenden "Evakuierungs"-Anstalten in den besetzten östlichen Gebieten eigentlich als reine Abschiebungs- und
Tötungsinstitutionen den dezentral abgewickelten "wilden" NS-"Euthanasie"epochen besonders auch der "Sonderaktion Brandt" dienten - denn nun wurde offensichtlich, dass sich die pure und ausgesucht
zugeordnet gewollte Aufnahme aller leistungsmäßig minderbemittelten Patienten kriegs- und volkswirtschaftlich "ökonomisch" nicht
plausibel rechnen ließ.
Man hätte auf Dauer einen viel höheren Personalschlüssel zur Pflege und Betreuung benötigt
- da ja an eine angeblich personalreduzierende "aktivierende Behandlungspflege" nach Hermann Simon, Gütersloh, mit
Arbeitstherapie und Gartenkolonne bzw. Viehversorgung oder festen Leistungs- und Aufgabenzuweisungen bei einem solchen bewusst "niedergeführten" Leistungsstand gar nicht mehr zu denken war !!! - also
stellte man folgerichtig diese "Reisenden" in den Aufnahmeanstalten rasch und "nachhaltig" im weitesten Sinne "ruhig"...
Ein weiterer eindeutiger Gesichtspunkt für die Fortführung der "Euthanasie" auch nach 1941 war die erneute Durchführung dieser
"Evakuierungs"-Transporte und des sonstigen Know Hows durch die Gekrat, der "Gemeinnützigen
Krankentransport GmbH", einer Tarnorganisation der Zentrale Tiergartenstraße 4 - T 4, die bereits die Krankentransporte zwischen 1939 und 1941 für die erste Welle der NS-"Euthanasie" zentral
bis aufs I-Tüpfelchen genau organisiert hatte (Stichwort: "Graue Busse")]...
Laut Verfügung des Oberpräsidenten der Provinz Westfalen - Landeshauptmann Kolbow -
handelte es sich bei
Kategorie I : "um ständig pflegebedürftige, insbesondere
bettlägerige, sieche, altersschwache und ähnliche Kranke".
Kategorie II : "aus sonstigen Gründen ständig arbeitsunfähige
Kranke".
Kategorie III: "in Haus- und Außenarbeit
einsatzfähige Kranke". Die Zuweisung zu dieser Gruppe sollte unter der Voraussetzung erfolgen, dass unter Aufsicht mit Regelmäßigkeit eine nützliche Arbeitsleistung erreicht
wurde. Zu den Anstaltsbetrieben zählte seit 1943 auch das Lazarett der Wehrmacht.
Immer mehr Pflegehäuser, die eigentlich für die Unterbringung der psychisch Kranken der Anstalt vorgesehen waren,
wurden von der Wehrmacht beansprucht. Neben der zunehmenden Luftgefahr war dies der handfeste Grund für die anstehenden Verlegungen. Es war in Zukunft nur noch für Patienten in der Anstalt ein Platz,
die arbeitsfähig waren, d. h. die vor allem auch den Lazarettbetrieb mit aufrechterhalten konnten.
Verordnung des Landeshauptmann Kolbow, Provinzialverband Westfalen, zur Erfassung aller Patienten in
3 Gruppen - hier an die Heilanstalt Marsberg, vom 15.06.1943. - Man kann auf dem Dokument deutlich erkennen, dass es sich um eine Durchschrift handelt. Ein gleiches Anschreiben wird die Heilanstalt
Gütersloh, Direktor Dr. Hartwich, mit Sicherheit ebenfalls erhalten haben. Quelle: Archiv LWL -
Bildquellen Akten: charite.de
Die vom Provinzialverband angeforderte Aufstellung der Patienten in drei
Leistungs-Kategorien erfolgte am 09. September 1943. 178 Männer und 279 Frauen fielen in die Gruppen I und II, 338 Männer und 473 Frauen gehörten der Gruppe III an. Nach den Angaben der Anstalt
wurden zur Aufrechterhaltung der Anstaltsbetriebe aber nur 250 Männer und 350 Frauen benötigt. Damit konnten auch Patienten der Gruppe III verlegt werden - also erfolgte noch einmal eine willkürliche
Selektion der nicht brauchbaren arbeitsfähigen Patienten.
Diese Verlegungs- und damit auch die
"Desinfektions"-(Tötungs-)Entscheidungen in die jeweiligen Aufnahmeanstalten waren nun nicht mehr ärztliche Einzelfall-Entscheidungen, sondern entstanden "aus der
Aktenlage", dem jeweilig abgestuften "Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer
Arbeitsleistung", und aus "zahlenarithmetischen" Überlegungen heraus ... - z.B. auch der kostengünstigen Auslastung der
Transportzüge der Reichsbahn durch die GEKRAT usw. usf. ...
"Die Zeit der ärztlichen Planungsamateure war abgelaufen" (Aly). Jetzt hatten die Leiter
der Wirtschaftsabteilungen die Fäden in der Hand und gaben sämtlichen ökonomischen Fragen den Vorrang." (Mäckel, Dissertation: Prof. Fr. Nitsche, S.96).
Die Verrechnungsbeamten entschieden nun
allein aufgrund der festgestellten Arbeitsfähigkeitsdaten und aufgrund der benötigten Lazarettbettenzahlen. Das geschah am Schreibtisch - vor Ort - und ggf. noch mit dem Abteilungsarzt der abgebenden
Anstaltsstation, der aber grundsätzlich aus rein ökonomischen statt aus medizinischen Gesichtspunkten entschied - und wurde aus den Abteilungen der alten Seilschaft "T4" jeweils angeordnet und "auf
den Weg gebracht". Der Mensch, der angeblich erkrankte bzw. behinderte Mensch, war zur reinen "Verfügungsmasse" instrumentalisiert worden
...
Am 05. Oktober 1943 tritt im Schriftverkehr
eben auch diese GEKRAT wieder auf den Plan, deren Organisationszentrale unter der Führung eines Herrn Sawall zur Zeit nicht mehr in Berlin sondern in Hösel bei Ratingen/Rheinland war. Die vier
Abteilungen der T4-Organisation hatten sich in verschiedene Standorte über das ganze Reich verteilt - aus Tarnungs- und aus Luftschutzgründen. So saß die Abteilung I, dessen Chef Dr. Nitsche war,
beispielsweise am Attersee.
Die gesamte Transportorganisation rangierte unter dem Decknamen "Sonderaktion Brandt". Dieses Stichwort findet sich auf allen Briefen der Anstalt
Gütersloh an die GEKRAT.
Diese erneute Beteiligung der GEKRAT, die ebenfalls seit 1939/1940 in den Heil- und Pflegeanstalten bekannt war, hat den letztendlich perfiden Zweck
der "Verlegungen" in den abgebenden Einrichtungen vor Ort unterstrichen - zumindest aber "angedeutet", dass nicht nur der Luftschutz und der damit vorgetäuschte "Schutz der Patienten vor
Kriegseinwirkungen" der alleinige Grund für die Verlegung war.
Zwischen dem 08. Oktober 1943 und dem 13. November 1943 verließen in kurzer Abfolge sieben Transporte mit insgesamt 649 Menschen im Rahmen der
"Aktion Brandt" die Anstalt Gütersloh. Diese Zahl übertraf die Verlegungen im Jahre 1941 (350 Patienten) deutlich.
verlegt
nach
08.10.1943 60 Frauen Bernburg/Anhalt
14./15.10.43 160 Männer Warta/Warthegau
18.10.1943 75 Frauen Bernburg/Anhalt
29.10.1943 50 Frauen Bernburg/Anhalt
12.11.1943 100 Frauen Warta/Warthegau
39 Männer
12.11.1943 50 Frauen Meseritz/Obrawalde
12.11.1943 50 Frauen Gnesen/Tiegenhof
50 Männer
13.11.1943 15 Frauen Bernburg/Anhalt
Verlegungen aus den westfälischen Provinzial-Heilanstalten von Juni bis November 1943 (nach Walter 1996, S. 764)
- Quelle: Heinz Faulstich, Hungersterben, 1998, S.411 - Vergrößern: auf Karte clicken - Gekennzeichnet ist der Abfahrtsort Gütersloh und der Ankunftsort
"Tiegenhof/Gnesen"
Das tödliche Ziel der Verschleierungen - unter dem Decknamen "Aktion
Brandt"
Als Erna Kronshage in die
Provinzial-"Heil"anstalt Gütersloh 1942 eingeliefert wurde, war die erste Welle von Krankentötungen von 1939-1941 gerade etwas abgeebbt, aber bereits ab Mitte 1943, ein gutes halbes Jahr nach ihrer
Einlieferung, knapp nach ihrer Zwangssterilisation, begann also nun eine neue eher verschleierte Tötungs-Welle, in die die Anstalt Gütersloh erneut verstrickt wurde - und so auch Erna
Kronshage.
Die sogenannte "(Sonder-)Aktion Brandt" diente nun dazu, angeblich dringend benötigte Bettenplätze für Ausweichkrankenhäuser und Lazarette zu schaffen - bzw.
sie gab vor, "feindbomben"-gefährdete Abteilungen in weniger bedrohte Anstalten zu evakuieren.
Hierzu wurden nun also Patienten in entsprechende Heil- und
Pflegeanstalten in den Süden des Reiches oder in die besetzten Gebiete im Osten, besonders auch ins besetzte Polen, verlegt und dort mittels Überdosierungen von Medikamenten und/oder systematischem
Verhungernlassen getötet. Die nach dem Bevollmächtigten für das Sanitäts- und Gesundheitswesen Prof.Dr.Karl Brandt benannte Aktion trat in die Nachfolge der
"Aktion T4", der ersten systematischen Welle der NS-"Euthanasie".
Die "Aktion T4", bei der ab Anfang 1940 in den insgesamt sechs Tötungsanstalten mindestens
70.273 psychisch behinderte Menschen getötet wurden, war zuvor von Hitler durch eine mündliche Verfügung vom 24. August 1941 eingestellt worden, aufgrund der Proteste der Kirchen (z.B.
"Euthanasie"-Predigt von Bischof Clemens August von Galen in Münster am 3. August 1941) und wegen der diesbezüglich kursierenden Gerüchte in der Bevölkerung. Gleichzeitig hat Hitler aber bereits an
diesem Tage der informellen Einstellungsverfügung auch die "Errichtung von Ersatzbauten für beschädigte Krankenhäuser in luftkriegsgefährdeten Städten" angeordnet - vielleicht schon unter
der hinterlistigen Prämisse, mit dieser gleichzeitigen Anordnung die Voraussetzung für eine weniger auffällige andere und neue Form der dezentralen Krankentötung mit zu schaffen.
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Prof. Dr. Karl Brandt |
Prof.Dr.Karl Brandt, Leibarzt Adolf Hitlers und Leiter des gesamten
medizinischen Vorrats- und Versorgungswesens - Im Rahmen des Nürnberger Ärzteprozesses vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August 1947 vor dem Ersten Amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg wurde
er angeklagt, am 20. August 1947 zum Tode durch den Strang verurteilt und am 2. Juni 1948 in Landsberg am Lech hingerichtet.
Da sich die standardisierten und perfekt durchorganisierten Abläufe beim
Massenmord an den weit über 70.000 wehrlosen Menschen der ersten Tötungs-Welle unter der Führung der organisierenden "Behörde" in der T(iergartenstraße)-4 mit ihren Tarnabteilungen
bewährt hatten, fand auch diese dezentrale Aktion unter der Lenkungs-Regie von Hitlers-Leibarzt Prof. Dr. Karl Brandt statt, ab 28. Juli
1942 Bevollmächtigter für das Sanitäts- und Gesundheitswesen sowie ab 5. September 1943 Leiter des gesamten medizinischen Vorrats- und Versorgungswesens, unter Einbeziehung der alten Seilschaften und
Organisationen - besonders auch der alten T4-"Gutachter"-Ärzteschaft, die man gern als neue Anstaltsdirektoren rekrutierte, und der GEKRAT, der „Gemeinnützigen Krankentransport GmbH“, die mit
der Aufgabe der Verlegung der Opfer in die Zwischen- beziehungsweise Tötungsanstalten weiterhin betraut wurde.
Im WIKIPEDIA-Eintrag zur „Aktion Brandt“ wird unter der Überschrift „Begriff“ gemutmaßt,
die Bezeichnung „Aktion Brandt“ sei eine „willkürliche“ Benennung, hauptsächlich geprägt vom Historiker Götz Aly in 1985.
Im Anschreiben der GEKRAT aus Hösel bei Ratingen (aus Luftschutzgründen und zur Tarnung operierte die
GEKRAT aus Hösel statt aus Berlin) vom 28.10.43 (siehe oben) – also der „zentralen“ T4-Tarn-Koordinierungs-Organisation ab 1939 (!) all der "Euthanasie"-Deportations-Transporte - an Direktor Hartwich
aus Gütersloh, wird zur Kennzeichnung der „Abtransports“[sic!]-Maßnahme am 12.11.1943 aber bereits das
Stichwort „Sonder-Aktion Brandt“ verwendet – was so einwandfrei eine zentral gesteuerte Begrifflichkeit und
Durchführung dieser Maßnahme „von höchster Stelle - zentral - aus Berlin“ darstellt - wobei die einzelnen Abschiebe-KandidatInnen und "Verlegungs"-Gruppen dann aber "dezentral" nach den jeweiligen
Institutionsvorgaben und Gegebenheiten vor Ort benannt wurden.
Zusammenfassung:
5 Schautafeln (>77-80 & 114) zum Ablauf der"Aktion
Brandt" aus der digitalen Ausstellung
Erna Kronshage:
Der WIKIPEDIA-Eintrag zur "Aktion Brandt"
Hinrichtung von Adolf Hitlers Arzt, Mörder und Leiter des NS-Euthanasieprogramms – Karl Brandt youtu.be/_odvupdoALI
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— Kein Vergessen | Kein Beschweigen (@edwieand.bsky.social) 18. Mai 2025 um 21:39