Erna Kronshage wurde polizeilich als "gemeingefährliche Person" in die Provinzialheil- und Pflegeanstalt Gütersloh eingewiesen.
Die Begrifflichkeit "gemeingefährliche Person" irritiert in diesem Fall. Neulich sagte ein Schüler bei der "Vorstellung" der Opferbiographie in einer 09. Klasse im Hans-Ehrenberg-Gymnasium, BI-Sennestadt: "Warum eigentlich - sie hat doch nichts gemacht"...).
Um den derzeitigen amtlichen Begriff der "Gemeingefährlichen Anstaltseinweisung" besser zu erläutern, habe ich hier einen Fach-Aufsatz aus dem Jahr 1932 per PDF eingestellt.
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